Exzellent
085 0048550

Über uns

Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

Lernen Sie uns kennen

Was kostet ein Anwalt für Personenschäden? So setzen sich die Kosten zusammen

7. Juli 2026 · Personenschaden · Admin
Beruhigendes Gespräch über die Kosten eines Anwalts für Personenschäden am Küchentisch

die Kosten für einen Anwalt für Personenschäden – nicht Sie. Dies ist keine Kulanzleistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben: Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass angemessene Kosten für Rechtsbeistand zu Ihrem Schadensersatz gehören und somit in Ihre Klage einbezogen werden müssen. Solange jemand anderes für Ihre Verletzung haftet, zahlen Sie in der Regel nichts für guten Rechtsbeistand. Auf dieser Seite erfahren Sie genau, wann dies der Fall ist, welche Kosten Sie selbst tragen müssen und welche nicht, und worauf Sie achten sollten.

Die kurze Antwort

  • Was kostet es? In einem Fall von erstattungsfähigem Personenschaden entstehen Ihnen keine Kosten – der haftende Versicherer übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsberatung (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Kostenlos: sobald eine andere Partei (möglicherweise) für Ihre Verletzung haftet und der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit der Fälle zu.
  • In folgenden Fällen: Wenn niemand sonst haftet oder wenn Sie sich für eine Vorgehensweise mit Erfolgshonorar oder einem anderen Prozentsatz entscheiden, kann ein Teil Ihrer Vergütung einbehalten werden.
  • Unsere Vereinbarung: Wir arbeiten ausschließlich auf Kosten der Versicherung. Kein Stundensatz im Voraus, keine prozentuale Beteiligung an Ihrer Entschädigung.

Wie viel kostet ein Anwalt für Personenschäden in einem Fall mit Aussicht auf Schadensersatz?

Die kurze Antwort auf die Frage nach den Kosten eines Anwalts für Personenschäden überrascht viele Opfer: In einem Fall mit Erfolgsaussichten zahlen Sie selbst nichts. Denn das Gesetz betrachtet die Kosten für die Rechtsberatung als Teil Ihres Schadensersatzes. Daher haftet derjenige, der für Ihre Verletzung verantwortlich ist, auch für die angemessenen Kosten, die Ihnen zur Geltendmachung dieses Schadensersatzes entstehen.

Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches listet drei Arten von Kosten auf, die Sie zusätzlich zu Ihrem tatsächlichen Schadenersatz geltend machen können:

  • die Kosten für die Verhinderung oder Begrenzung von Schäden;
  • die Kosten für die Feststellung von Schaden und Haftung – denken Sie an medizinische Beratung und die genaue Erfassung der Schadenspositionen;
  • die Kosten für die außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits – mit anderen Worten, die Kosten für die Verhandlungen mit dem Versicherer.

Die Arbeit eines Anwalts für Personenschäden oder eines Sachverständigen für Personenschäden fällt genau in diese beiden letztgenannten Kategorien. Daher können Sie kostenlose Unterstützung erhalten, sofern die Gegenseite haftbar ist. Den offiziellen Text des Artikels finden Sie auf wetten.overheid.nl.

Warum „100 % vom Versicherer übernommen“?

Da die Kosten für die Rechtsvertretung von der haftenden Partei erstattet werden, rechnet Ihr Vertreter seine Arbeitsstunden direkt mit seinem Versicherer ab. Sie erhalten Ihre volle Entschädigung; die Kosten der Rechtsvertretung sind davon völlig getrennt. Das bedeutet, dass die Kosten zu 100 % vom Versicherer übernommen werden: keine Vorauszahlung von Ihnen, keine nachträgliche Rechnung und kein Abzug von Ihrer Entschädigung.

Dass dieser Prozess so reibungslos abläuft, ist unter anderem dem Verhaltenskodex für die Bearbeitung von Personenschadenansprüchen (GBL) des Personal Injury Council. Versicherer, die sich an diesen Kodex halten, erstatten die angemessenen außergerichtlichen Kosten Ihres Rechtsbeistands. Weiter unten erfahren Sie mehr darüber, wie Sie einen solchen zuverlässigen Anwalt erkennen.

Was fällt unter „angemessene“ Kosten?

Das Gesetz spricht ausdrücklich von angemessenen Kosten. Ein Versicherer ist nicht verpflichtet, einen unbegrenzten Betrag zu erstatten; die Kosten müssen dem Fall angemessen sein. Dies wird anhand des sogenannten doppelten Angemessenheitstests beurteilt:

  1. War es angemessen, Kosten zu tragen? Bei Verletzungen, die durch andere verursacht wurden, ist das Rufen nach Hilfe fast immer angemessen.
  2. Sind die Kosten angemessen? Der Zeitaufwand und der Stundensatz müssen der Art und dem Umfang des Falles angemessen sein.

In der Praxis führt dies bei einem erfahrenen und transparent arbeitenden Anwalt selten zu Problemen. In wichtigen oder prinzipienentscheidenden Fällen können die Kosten zwar verhandelt werden, dies geschieht jedoch zwischen Ihrem Anwalt und dem Versicherer – nicht zu Ihren Lasten.

Anwalt, Rechtsexperte oder Spezialist für Personenschäden: Macht das einen Unterschied bei den Kosten?

Für Ihren Geldbeutel spielt es in einem aussichtsreichen Fall keine Rolle, ob Sie sich von einem Anwalt, einem Sachverständigen für Personenschäden oder einem registrierten Sachverständigen für Personenschäden (NIVRE) vertreten lassen: In allen Fällen fallen angemessene Kosten unter Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Es ist jedoch gut zu wissen, dass die meisten Personenschadensfälle außergerichtlich beigelegt werden. Hierfür ist ein spezialisierter Sachverständiger für Personenschäden oft genauso effektiv wie ein Anwalt – und ein Anwalt ist nur dann zwingend erforderlich, wenn ein Gerichtsverfahren unumgänglich ist.

Möchten Sie mehr über den Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Rechtsexperten erfahren? In unserem Artikel zur Beauftragung eines Anwalts für Personenschädenweitere Informationen. Wie genau die Rechtshilfe bei Personenschäden organisiert ist, erfahren Sie in unserer Erklärung zur Rechtshilfe und auf der Seite über unser Expertenteam.

Wann übernehmen Sie (einen Teil) der Kosten selbst?

Es gibt Situationen, in denen die Kostenerstattung nicht automatisch erfolgt. Beachten Sie dies:

  • Niemand sonst haftet. Wenn Sie Ihre Verletzung ohne Verschulden eines anderen erlitten haben, gibt es keine Gegenpartei, die die Kosten tragen könnte. Ein Rechtsbehelf ist daher ausgeschlossen.
  • Die Haftung ist ungewiss oder strittig. Solange nicht geklärt ist, ob eine andere Partei haftet, besteht theoretisch das Risiko, dass die Kosten nicht erstattet werden. Ein guter Rechtsbeistand wird dies im Vorfeld offen mit Ihnen besprechen.
  • Sie entscheiden sich für eine Erfolgsprovision oder einen anderen Prozentsatz. Manche Agenturen arbeiten mit einem Prozentsatz Ihrer Entschädigung. Das mag verlockend klingen, bedeutet aber, dass ein Teil *Ihres* Geldes für Kosten verwendet wird – während diese Kosten in einem aussichtsreichen Fall bereits vom Versicherer übernommen werden.
  • Ihre eigene Rechtsschutzversicherung. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese nutzen, sie ist jedoch bei erstattungsfähigen Personenschäden oft nicht notwendig. Mehr dazu erfahren Sie in späteren Artikeln.

Die goldene Regel: Lassen Sie sich niemals einen Teil Ihrer Entschädigung für etwas abziehen, das die Gegenseite gesetzlich bereits zahlen muss. Sind Sie sich bei einem Angebot unsicher? Senden Sie uns gerne kostenlos Ihr Angebot zu.

Welche Kosten können Sie zusätzlich zur Rechtsberatung geltend machen?

Die Kosten Ihres Rechtsbeistands sind nur ein Teilaspekt. Ihre Schadensersatzforderung sollte auch alle anderen Kosten umfassen, die Ihnen infolge des Unfalls entstanden sind. Eine erfahrene Kanzlei für Personenschäden stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht

  • Medizinische Kosten und Selbstbeteiligung, die nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden;
  • Reisekosten zum Arzt, Krankenhaus und zur Physiotherapie;
  • Einkommensverlust und Verlust der Erwerbsfähigkeit;
  • Hausangestellte und informelle Betreuung durch Verwandte;
  • Entschädigung für das Ihnen zugefügte Leid und den Schmerz (Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Wie Sie dies berechnen und begründen, erfahren Sie in unserer Erklärung zur Entschädigung bei Personenschäden und im Entschädigungsportal. Speziell zur Entschädigung für Leiden und Schmerzen finden Sie weitere Informationen unter „Immaterieller Schaden“ und auf der Seite zu Schmerzen und Leiden.

Worauf sollten Sie hinsichtlich der Kosten achten?

Nicht jedes Unternehmen ist transparent in Bezug auf die Kosten. Prüfen Sie dies daher, bevor Sie eine Bestellung aufgeben:

  • Es handelt sich nicht um einen Prozentsatz Ihrer Erstattung. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob die Unterstützung zu 100 % vom Versicherer übernommen wird oder ob eine Erfolgsprovision anfällt.
  • Klare schriftliche Vereinbarungen sind unerlässlich. Ein guter Anwalt klärt im Voraus, wie die Kosten erstattet werden und was geschieht, wenn sich der Fall unerwartet als nicht erstattungsfähig erweist.
  • Qualitätszeichen und Registrierung. Wählen Sie einen Anbieter mit dem nationalen Qualitätszeichen für Personenschäden und einem bei NIVRE registrierten Sachverständigen für Personenschäden.
  • Unabhängigkeit. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers.

Ehrliche Empfehlung

Lassen Sie sich nicht von der Frage „Was kostet das?“ abschrecken – diese Kosten sind tatsächlich Ihr geringstes Problem. In einem aussichtsreichen Fall zahlen Sie nichts, und ein guter Anwalt für Personenschäden oder Rechtsexperte verdient sein Honorar mehr als zurück, da Sie eine vollständige Entschädigung für Ihre Schäden erhalten, anstatt ein zu niedriges Angebot der Versicherung zu akzeptieren.

Seien Sie aber auch ehrlich zu sich selbst: Wenn Sie nur einen Sachschaden und keine Personenschäden haben, benötigen Sie keinen Sachverständigen für Personenschäden – das regeln Sie direkt mit Ihrer Versicherung. Und wenn niemand sonst haftet, gibt es kaum etwas zu gewinnen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat? Genau dafür ist die kostenlose Erstberatung da. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt und was es Sie kostet: in der Regel nichts.

Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch oder fordern Sie direkt eine kostenlose Erstberatung . Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Anwalt für Personenschäden?

Bei einem erstattungsfähigen Personenschaden übernimmt der haftende Versicherer auch Ihre angemessenen Rechtsbeistandskosten (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für Sie entstehen somit keine Kosten für eine gute Rechtsberatung. Wir arbeiten daher ausschließlich auf Kosten des Versicherers – ohne Vorauszahlung oder prozentuale Beteiligung an Ihrer Entschädigung.

Muss ich einen Prozentsatz meiner Vergütung zahlen?

Nicht bei uns. Da die Kosten für die Rechtsberatung von der haftenden Partei übernommen werden, müssen Sie weder ein Erfolgshonorar noch einen anderen Prozentsatz Ihrer Entschädigung zahlen. Erkundigen Sie sich bei anderen Kanzleien, ob diese einen Prozentsatz berechnen.

Was sind angemessene Kosten für Rechtsberatung?

Die Kosten sind angemessen, wenn die Inanspruchnahme von Rechtsbeistand vertretbar war und der Betrag dem Fall angemessen ist (doppelte Angemessenheitsprüfung). Bei Verletzungen, die durch Dritte verursacht wurden, ist die Inanspruchnahme von Rechtsbeistand fast immer angemessen, und die Abwicklung erfolgt zwischen Ihrem Rechtsbeistand und dem Versicherer.

Wann muss ich die Kosten selbst bezahlen?

Wenn niemand sonst haftet oder Sie sich für eine erfolgsabhängige Vergütung entscheiden, besteht ein theoretisches Risiko. Auch bei strittiger Haftung besteht ein gewisses Risiko. Wir besprechen daher immer im Vorfeld klar und deutlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Benötige ich einen Rechtsanwalt oder einen Anwalt für Personenschäden?

Dies ändert nichts an den Kosten; in beiden Fällen fallen angemessene Kosten unter Artikel 6:96 des niederländischen Zivilgesetzbuches. Die meisten Fälle werden außergerichtlich beigelegt; hierfür genügt ein spezialisierter Anwalt für Personenschäden oder ein NIVRE-Sachverständiger. Ein Anwalt ist nur im Falle eines Gerichtsverfahrens erforderlich.

Muss ich etwas im Voraus bezahlen oder eine Anzahlung leisten?

Nein. Sie leisten keine Vorauszahlung und erhalten keine Rechnung. Die Kosten werden direkt dem haftenden Versicherer in Rechnung gestellt und sind vollständig von Ihrer Entschädigung getrennt.

Ist das erste Beratungsgespräch wirklich kostenlos?

Ja. Die Erstberatung und -prüfung Ihres Falls sind kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Geltendmachung Ihres Schadenersatzes sinnvoll ist und welche Kosten Ihnen entstehen – im Erfolgsfall sind diese kostenlos.

Verletzung durch das Werk einer anderen Person verursacht?

Fordern Sie ein kostenloses Erstgespräch an. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein.

Fordern Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an
Anruf WhatsApp Kostenlose Beratung