Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenWurden Sie von einem Hund gebissen? In den meisten Fällen haftet der Hundehalter. Ihnen steht eine Entschädigung für die entstandenen Schäden sowie für Ihre Schmerzen und Ihr Leid zu.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Ein plötzlicher Hundeangriff geschieht in Sekundenbruchteilen. Der Schock, der stechende Schmerz, das Blut, die Wunde, die genäht werden muss. Und oft hört es damit nicht auf: Die Angst vor Begegnungen mit anderen Hunden kann lange anhalten, besonders bei Kindern. Es fällt ihnen möglicherweise schwer, mit dem Hundehalter zu sprechen, vor allem, wenn es sich um einen Bekannten oder Nachbarn handelt.
Genau das ist aber der Sinn des Gesetzes. In den meisten Fällen haftet der Eigentümer, selbst wenn er nichts dagegen tun konnte. Sie sind besser gestellt, als Sie denken, und es kostet Sie nichts, Ihre Ansprüche zu prüfen.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern bei einem festen Ansprechpartner, einem Experten für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt. Jemand, den Sie einfach anrufen oder per E-Mail erreichen können und der Ihre Geschichte ernst nimmt. Denn hinter jedem Hundebiss steht ein Mensch, der kurzzeitig erschüttert ist – und manchmal ein Kind, das Trost braucht.
Wir übernehmen den gesamten Prozess mit dem Versicherer: Feststellung der Haftung, Bereitstellung der medizinischen Gutachten und Verhandlung Ihrer Entschädigung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung; wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Hundebisse kommen häufiger vor, als man denkt. Manchmal wird ein verspielter Hund zu grob, manchmal fühlt sich ein Tier bedroht und wehrt sich. Die Folgen sind vielfältig: von oberflächlichen Schürfwunden bis hin zu tiefen Fleischwunden, Sehnen- oder Nervenverletzungen und dauerhaften Narben. Ein Biss ins Gesicht, an die Hände oder Arme ist besonders traumatisch, da die Verletzungen sichtbar bleiben.
Die psychischen Folgen sind mindestens genauso wichtig . Viele Betroffene leiden unter Hundeangst, Schreckreaktionen oder Albträumen. Bei Kindern kann ein Hundebiss jahrelange Auswirkungen haben: Sie trauen sich nicht mehr, draußen zu spielen oder meiden Orte, an denen Hunde anzutreffen sind. Diese Beschwerden sind ernst zu nehmen und werden in einem Schadensersatzprozess voll berücksichtigt. Möchten Sie wissen, was Sie im Allgemeinen erwartet? Dann lesen Sie auch unsere Seite über Verletzungen durch Tiere .

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Der Kern der Angelegenheit findet sich in Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches : Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung . Das bedeutet, dass der Halter auch ohne eigenes Verschulden haftet . Daher müssen Sie nicht nachweisen, dass der Halter seinen Hund falsch angeleint oder fahrlässig gehandelt hat. Allein die Tatsache, dass der Hund Sie gebissen hat, genügt grundsätzlich.
Das stärkt Ihre Position deutlich im Vergleich zu einem „normalen“ Unfall, bei dem Sie die Schuld nachweisen müssen. Der „Besitzer“ ist die Person, die den Hund für sich behält – in der Regel der Eigentümer. Jemand, der den Hund nur vorübergehend betreut, ist im Allgemeinen nicht der Besitzer.
In der Praxis wird der Schaden fast immer von der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt . Fast jeder hat eine solche Versicherung, und Haustiere sind standardmäßig mitversichert. Daher haftet man in der Regel nicht persönlich, sondern gegenüber der Versicherung des Besitzers.
Werden Sie von einem gewerblich gehaltenen Hund gebissen – beispielsweise von einem Firmenwachhund, einem Hund in einem Zwinger oder einem Ausbildungshund –, findet Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung . In diesem Fall haftet nicht der private Halter, sondern das Unternehmen, das den Hund einsetzt . Sie können dann Ansprüche über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung geltend machen. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung: Das Unternehmen haftet grundsätzlich, selbst ohne nachweisbares Verschulden.
Wenn der Hund, der Sie gebissen hat, Ihnen und Ihrem Partner gemeinsam gehört, glauben viele, dass eine Schadenersatzforderung ausgeschlossen ist. Im Fall Hangmat entschied der Oberste Gerichtshof jedoch, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümer (und dessen Haftpflichtversicherung) haftbar machen kann. Prinzipiell können Sie somit einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Die Rechtslage ist komplex, aber eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall.

Ein Versicherer zahlt nicht immer ohne Widerstand. Ein häufig genutzter Einwand ist die Mitschuld gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn Ihr eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen hat – beispielsweise, weil Sie ein deutliches Warnschild vor einem beißenden Hund ignoriert oder den Hund geärgert haben –, kann die Entschädigung teilweise gekürzt werden. Ein Versicherer kann auch argumentieren, dass Sie das Risiko wissentlich in Kauf genommen haben, doch Richter wenden diesen Einwand zurückhaltend an. Stimmen Sie einer Kürzung niemals einfach zu; lassen Sie sie vorher überprüfen.

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Die Schäden nach einem Hundebiss sind oft umfangreicher als die sichtbare Wunde. Wir unterscheiden zwischen materiellen und immateriellen Schäden.
Materieller Schaden ist alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:
Immaterieller Schaden umfasst Schmerzensgeld: Entschädigung für Schmerz, Schock und Trauer. Eine vollständige Übersicht Ihrer Ansprüche finden Sie auf unserer Seite zum Thema Entschädigung.
Gut zu wissen: Die Kosten für Rechtsbeistand zählen ebenfalls zu Ihrem Schadensersatz. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten für Rechtsbeistand. Daher ist unsere Unterstützung kostenlos , sofern eine haftende Gegenpartei existiert.
Schmerzensgeld wird stets individuell berechnet; es gibt keine feste Tabelle. Bei einem Hundebiss spielen zwei Aspekte eine wichtige Rolle. Erstens bleibende Narben: Je auffälliger und entstellender sie sind, desto höher fällt das Schmerzensgeld in der Regel aus, insbesondere wenn die Narbe Ihr Selbstbewusstsein oder Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigt. Zweitens psychische Folgenwie Hundeangst (Kynophobie) oder sogar eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Bei Kindern wiegen diese Folgen besonders schwer, da sie tiefgreifende und lang anhaltende Auswirkungen haben können. Möchten Sie eine erste Einschätzung? Dann nutzen Sie unseren Schmerzensgeldrechner.
Bedenken Sie, dass eine angemessene Entschädigung für Schmerzen und Leiden erst dann feststeht, wenn der Verlauf der Narbenbildung und die Dauerhaftigkeit der Angstzustände geklärt sind. Daher ist es ratsam, einen Anspruch nicht zu schnell zu begleichen: Versicherer bieten mitunter anfangs eine geringe Summe an, solange Ihre Genesung noch in vollem Gange ist. Ein erfahrener Experte wartet den richtigen Zeitpunkt ab und stellt sicher, dass auch zukünftige Kosten, wie beispielsweise eine spätere Narbenkorrektur oder psychologische Betreuung, in die Entschädigung einbezogen werden.
Die unmittelbar nach dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen stärken Ihre Akte. Gehen Sie diese Checkliste durch:
Konnten Sie nicht alle Schritte unternehmen? Keine Sorge – auch mit begrenzten Beweisen lässt sich oft noch ein starker Fall aufbauen.
Sie können zwar selbst einen Anspruch geltend machen, doch die Hinzuziehung eines Experten lohnt sich fast immer. Versicherer kennen das Gesetz und die Verteidigungsstrategien wie kein anderer; sie wissen genau, wann sie eine „Mitschuld“ geltend machen oder Ihren Schaden unterschätzen können. Ohne einen kompetenten Gegenpart riskieren Sie, dass ein berechtigter Anspruch abgelehnt wird oder dass Narben und Angstzustände nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Ein Experte für Personenschäden stellt die korrekte Haftungsfrage sicher, untermauert Ihre Schadensersatzansprüche umfassend und führt erfolgreiche Verhandlungen mit dem Versicherer. Wir berücksichtigen auch vorübergehende Schäden wie Narben, die später verblassen können, oder psychische Probleme, die sich allmählich entwickeln.
Und vor allem: Da der haftende Versicherer unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches , ist unsere Unterstützung völlig kostenlos, sofern eine haftende Gegenpartei existiert. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.