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Hundebiss

Wurden Sie von einem Hund gebissen? In den meisten Fällen haftet der Hundehalter. Ihnen steht eine Entschädigung für die entstandenen Schäden sowie für Ihre Schmerzen und Ihr Leid zu.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
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Ein Hundebiss kann Spuren hinterlassen – du bist stärker, als du denkst
4,9 Durchschnitt
Von einem Hund gebissen

Ein Hundebiss kann Spuren hinterlassen – du bist stärker, als du denkst

Ein plötzlicher Hundeangriff geschieht in Sekundenbruchteilen. Der Schock, der stechende Schmerz, das Blut, die Wunde, die genäht werden muss. Und oft hört es damit nicht auf: Die Angst vor Begegnungen mit anderen Hunden kann lange anhalten, besonders bei Kindern. Es fällt ihnen möglicherweise schwer, mit dem Hundehalter zu sprechen, vor allem, wenn es sich um einen Bekannten oder Nachbarn handelt.

Genau das ist aber der Sinn des Gesetzes. In den meisten Fällen haftet der Eigentümer, selbst wenn er nichts dagegen tun konnte. Sie sind besser gestellt, als Sie denken, und es kostet Sie nichts, Ihre Ansprüche zu prüfen.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönliche Beratung

Ein fester Ansprechpartner, der sich um alles für Sie kümmert

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern bei einem festen Ansprechpartner, einem Experten für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt. Jemand, den Sie einfach anrufen oder per E-Mail erreichen können und der Ihre Geschichte ernst nimmt. Denn hinter jedem Hundebiss steht ein Mensch, der kurzzeitig erschüttert ist – und manchmal ein Kind, das Trost braucht.

Wir übernehmen den gesamten Prozess mit dem Versicherer: Feststellung der Haftung, Bereitstellung der medizinischen Gutachten und Verhandlung Ihrer Entschädigung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung; wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich um alles für Sie kümmert

Was geschah: von einem Hund gebissen

Hundebisse kommen häufiger vor, als man denkt. Manchmal wird ein verspielter Hund zu grob, manchmal fühlt sich ein Tier bedroht und wehrt sich. Die Folgen sind vielfältig: von oberflächlichen Schürfwunden bis hin zu tiefen Fleischwunden, Sehnen- oder Nervenverletzungen und dauerhaften Narben. Ein Biss ins Gesicht, an die Hände oder Arme ist besonders traumatisch, da die Verletzungen sichtbar bleiben.

Die psychischen Folgen sind mindestens genauso wichtig . Viele Betroffene leiden unter Hundeangst, Schreckreaktionen oder Albträumen. Bei Kindern kann ein Hundebiss jahrelange Auswirkungen haben: Sie trauen sich nicht mehr, draußen zu spielen oder meiden Orte, an denen Hunde anzutreffen sind. Diese Beschwerden sind ernst zu nehmen und werden in einem Schadensersatzprozess voll berücksichtigt. Möchten Sie wissen, was Sie im Allgemeinen erwartet? Dann lesen Sie auch unsere Seite über Verletzungen durch Tiere .

Persönliche Hilfe bei Hundebissen

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Wer haftet nach einem Hundebiss?

Der Kern der Angelegenheit findet sich in Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches : Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung . Das bedeutet, dass der Halter auch ohne eigenes Verschulden haftet . Daher müssen Sie nicht nachweisen, dass der Halter seinen Hund falsch angeleint oder fahrlässig gehandelt hat. Allein die Tatsache, dass der Hund Sie gebissen hat, genügt grundsätzlich.

Das stärkt Ihre Position deutlich im Vergleich zu einem „normalen“ Unfall, bei dem Sie die Schuld nachweisen müssen. Der „Besitzer“ ist die Person, die den Hund für sich behält – in der Regel der Eigentümer. Jemand, der den Hund nur vorübergehend betreut, ist im Allgemeinen nicht der Besitzer.

In der Praxis wird der Schaden fast immer von der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt . Fast jeder hat eine solche Versicherung, und Haustiere sind standardmäßig mitversichert. Daher haftet man in der Regel nicht persönlich, sondern gegenüber der Versicherung des Besitzers.

Arbeitshund oder Wachhund: Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Werden Sie von einem gewerblich gehaltenen Hund gebissen – beispielsweise von einem Firmenwachhund, einem Hund in einem Zwinger oder einem Ausbildungshund –, findet Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung . In diesem Fall haftet nicht der private Halter, sondern das Unternehmen, das den Hund einsetzt . Sie können dann Ansprüche über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung geltend machen. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung: Das Unternehmen haftet grundsätzlich, selbst ohne nachweisbares Verschulden.

Miteigentümer? Das Hängemattenurteil

Wenn der Hund, der Sie gebissen hat, Ihnen und Ihrem Partner gemeinsam gehört, glauben viele, dass eine Schadenersatzforderung ausgeschlossen ist. Im Fall Hangmat entschied der Oberste Gerichtshof jedoch, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümer (und dessen Haftpflichtversicherung) haftbar machen kann. Prinzipiell können Sie somit einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Die Rechtslage ist komplex, aber eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Mitverschulden und Risikoakzeptanz

Ein Versicherer zahlt nicht immer ohne Widerstand. Ein häufig genutzter Einwand ist die Mitschuld gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn Ihr eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen hat – beispielsweise, weil Sie ein deutliches Warnschild vor einem beißenden Hund ignoriert oder den Hund geärgert haben –, kann die Entschädigung teilweise gekürzt werden. Ein Versicherer kann auch argumentieren, dass Sie das Risiko wissentlich in Kauf genommen haben, doch Richter wenden diesen Einwand zurückhaltend an. Stimmen Sie einer Kürzung niemals einfach zu; lassen Sie sie vorher überprüfen.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Die Schäden nach einem Hundebiss sind oft umfangreicher als die sichtbare Wunde. Wir unterscheiden zwischen materiellen und immateriellen Schäden.

Materieller Schaden ist alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:

  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Nähte, Antibiotika, Physiotherapie, Narbenkorrektur;
  • Einkommensverlust bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit;
  • Reisekosten zum Arzt und ins Krankenhaus;
  • Kosten für Haushaltshilfe;
  • Beschädigte Kleidung, Brille oder Handy.

Immaterieller Schaden umfasst Schmerzensgeld: Entschädigung für Schmerz, Schock und Trauer. Eine vollständige Übersicht Ihrer Ansprüche finden Sie auf unserer Seite zum Thema Entschädigung.

Gut zu wissen: Die Kosten für Rechtsbeistand zählen ebenfalls zu Ihrem Schadensersatz. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten für Rechtsbeistand. Daher ist unsere Unterstützung kostenlos , sofern eine haftende Gegenpartei existiert.

Entschädigung für Schmerzen und Leiden aufgrund von Narben und Angstzuständen (insbesondere bei Kindern)

Schmerzensgeld wird stets individuell berechnet; es gibt keine feste Tabelle. Bei einem Hundebiss spielen zwei Aspekte eine wichtige Rolle. Erstens bleibende Narben: Je auffälliger und entstellender sie sind, desto höher fällt das Schmerzensgeld in der Regel aus, insbesondere wenn die Narbe Ihr Selbstbewusstsein oder Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigt. Zweitens psychische Folgenwie Hundeangst (Kynophobie) oder sogar eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Bei Kindern wiegen diese Folgen besonders schwer, da sie tiefgreifende und lang anhaltende Auswirkungen haben können. Möchten Sie eine erste Einschätzung? Dann nutzen Sie unseren Schmerzensgeldrechner.

Bedenken Sie, dass eine angemessene Entschädigung für Schmerzen und Leiden erst dann feststeht, wenn der Verlauf der Narbenbildung und die Dauerhaftigkeit der Angstzustände geklärt sind. Daher ist es ratsam, einen Anspruch nicht zu schnell zu begleichen: Versicherer bieten mitunter anfangs eine geringe Summe an, solange Ihre Genesung noch in vollem Gange ist. Ein erfahrener Experte wartet den richtigen Zeitpunkt ab und stellt sicher, dass auch zukünftige Kosten, wie beispielsweise eine spätere Narbenkorrektur oder psychologische Betreuung, in die Entschädigung einbezogen werden.

Was tun nach einem Hundebiss?

Die unmittelbar nach dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen stärken Ihre Akte. Gehen Sie diese Checkliste durch:

  • Suchen Sie ärztliche Hilfe auf. Lassen Sie die Bisswunde immer untersuchen – ein Hundebiss kann tief sein und sich leicht entzünden. Ihre Krankenakte dient als sofortiger Beweis.
  • Notieren Sie die Daten des Besitzers. Name, Adresse und Telefonnummer sowie Informationen über den Hund.
  • Halten Sie Ausschau nach Zeugen. Bitten Sie Umstehende um ihre Kontaktdaten; ihre Aussage könnte entscheidend sein.
  • Machen Sie Fotos. Fotografieren Sie die Wunde, die Wundstelle und den Hund. Fotografieren Sie die Narben auch während des Heilungsprozesses.
  • Bewahren Sie Quittungen und Belege auf. Dokumentieren Sie alle Ausgaben.
  • Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige oder benachrichtigen Sie die Öffentlichkeit im Falle eines schwerwiegenden Beißvorfalls.
  • Warten Sie nicht zu lange. Grundsätzlich verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Körperverletzung nach fünf Jahren.

Konnten Sie nicht alle Schritte unternehmen? Keine Sorge – auch mit begrenzten Beweisen lässt sich oft noch ein starker Fall aufbauen.

Benötigen Sie nach einem Hundebiss einen Experten?

Sie können zwar selbst einen Anspruch geltend machen, doch die Hinzuziehung eines Experten lohnt sich fast immer. Versicherer kennen das Gesetz und die Verteidigungsstrategien wie kein anderer; sie wissen genau, wann sie eine „Mitschuld“ geltend machen oder Ihren Schaden unterschätzen können. Ohne einen kompetenten Gegenpart riskieren Sie, dass ein berechtigter Anspruch abgelehnt wird oder dass Narben und Angstzustände nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Ein Experte für Personenschäden stellt die korrekte Haftungsfrage sicher, untermauert Ihre Schadensersatzansprüche umfassend und führt erfolgreiche Verhandlungen mit dem Versicherer. Wir berücksichtigen auch vorübergehende Schäden wie Narben, die später verblassen können, oder psychische Probleme, die sich allmählich entwickeln.

Und vor allem: Da der haftende Versicherer unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches , ist unsere Unterstützung völlig kostenlos, sofern eine haftende Gegenpartei existiert. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
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Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Hundebisse

Wer haftet, wenn ich von einem Hund gebissen werde?
Grundsätzlich haftet der Hundehalter gemäß Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung: Der Halter haftet, selbst wenn er kein Verschulden trifft. Daher muss Ihnen kein Verschulden nachgewiesen werden. Der Schaden ist fast immer durch die Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt.
Was passiert, wenn ich von einem Firmenhund oder Wachhund gebissen werde?
In diesem Fall findet Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung: Nicht der private Halter, sondern das Unternehmen, das den Hund gewerblich nutzt (z. B. in einer Hundepension oder als Wachhund), haftet. Sie können dann Ihre Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung, das heißt, ein Verschuldensnachweis ist nicht erforderlich.
Erhalte ich nach einem Hundebiss eine Entschädigung für Narben und Angstzustände?
Ja. Schmerzensgeld deckt Schmerzen, Schock und Trauer ab. Dauerhafte Narben und psychische Probleme wie Hundephobie oder eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erhöhen die Entschädigungssumme in der Regel erheblich. Für Kinder wiegen diese Folgen besonders schwer. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Schweregrad und den Auswirkungen auf Ihren Alltag.
Mein Kind wurde von einem Hund gebissen. Kann ich Schadensersatz fordern?
Ja. Für ein Kind gelten dieselben Rechte wie für einen Erwachsenen: Der Eigentümer haftet gemäß Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Kindern haben Narben und Angstzustände ein besonderes Gewicht bei der Berechnung des Schmerzensgeldes. Wir berücksichtigen auch Folgen, die erst später sichtbar werden, wie beispielsweise anhaltende Angstzustände oder Vermeidungsverhalten.
Kann meine Entschädigung aufgrund meines eigenen Verschuldens geringer ausfallen?
Das ist nach Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches möglich. Wenn Ihr eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen hat – beispielsweise durch das Ignorieren eines Warnschildes oder das Ärgern des Hundes –, kann der Schadensersatz teilweise gekürzt werden. Richter wenden das Konzept der Risikoübernahme nur zurückhaltend an. Stimmen Sie niemals einfach zu; lassen Sie es vorher prüfen.
Was kostet mich ein Sachverständiger für Personenschäden nach einem Hundebiss?
Nichts, solange eine Gegenpartei haftbar ist. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der haftbare Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung erstatten. Unsere Unterstützung ist daher für Sie kostenlos. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer für Sie übernimmt.

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