Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenHaben Sie ein freilaufendes Tier auf der Straße angefahren? Der Tierhalter kann für Ihren Schaden und Ihre Verletzungen haftbar gemacht werden.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Ein Reh, das im Dunkeln plötzlich auf die Straße springt, ein freilaufender Hund, eine Kuh, die von der Weide ausgebrochen ist – man hat kaum Zeit zu reagieren. Der Aufprall, der Schock, die Delle im Auto und manchmal eine Nackenverletzung oder Schlimmeres. Und dann die Frage, die einen nicht loslässt: Wer kommt eigentlich für den Schaden auf?
Die Antwort hängt stark davon ab, welches Tier Sie angefahren haben, und genau da wird es kompliziert. Bei Haustieren gibt es oft einen haftenden Halter. Lassen Sie sich also nicht vorschnell mit einer Selbstbeteiligung abspeisen. Ihre Position ist oft besser, als Sie denken, und es kostet Sie nichts, herauszufinden, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern haben einen festen Ansprechpartner für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende betreut. Sie können ihn einfach anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben. Er klärt, ob ein Haftungsbefugter vorliegt – sei es ein Viehhalter, ein Hundehalter oder die Straßenbaubehörde.
Wir übernehmen den gesamten Prozess mit dem Versicherer: Feststellung der Haftung, Bereitstellung der medizinischen Gutachten und Verhandlung Ihrer Entschädigung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung; wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Eine Kollision mit einem über die Straße laufenden Tier geschieht oft in Sekundenbruchteilen, meist in der Dämmerung oder im Dunkeln. Manchmal sind Wildtierewie Rehe, Wildschweine oder Damhirsche beteiligt. In anderen Fällen handelt es sich um Haustiere: entlaufene Schafe, Kühe, Pferde oder freilaufende Hunde. Die Folgen können schwerwiegend sein – nicht nur erhebliche Schäden am Auto, Fahrrad oder Motorrad, sondern auch Verletzungen wie Schleudertrauma, Prellungen, Knochenbrüche oder Verletzungen der Mitfahrer.
Ob Sie Schadensersatz für Verletzungen erhalten können, hängt in erster Linie von der Tierart ab. Daher haben wir die verschiedenen Situationen unten aufgeführt. Möchten Sie einen umfassenderen Überblick? Dann lesen Sie auch unsere Seite zu Verletzungen durch Tiere.

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Die Haftung variiert je nach Situation erheblich. Wir unterscheiden im Wesentlichen drei Szenarien.
Wenn Sie ein Tier anfahren, das einen Besitzer hat – beispielsweise entlaufenes Vieh, einen freilaufenden Hund oder ein Pferd, das von der Weide ausgebrochen ist –, haftet der Besitzer grundsätzlich gemäß Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW). Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung: Der Besitzer haftet auch ohne eigenes Verschulden. Allein die Tatsache, dass sein Tier auf der Straße lief und einen Schaden verursachte, genügt grundsätzlich. Der Schaden wird dann von der Haftpflichtversicherung des Besitzers gedeckt (private Haftpflichtversicherung oder, im Falle von Vieh, gegebenenfalls landwirtschaftliche Versicherung).
Wird das Tier gewerblich – beispielsweise Nutztiere auf einem Bauernhof oder Pferde in einem Reitstall –, Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Nicht der Eigentümer, sondern das Unternehmen, das das Tier nutzt, haftet. In diesem Fall können Sie Ansprüche gegenüber der Betriebshaftpflichtversicherung geltend machen.
Bei einem Wildunfall gestaltet sich die Situation komplizierter. Wildtiere haben keinen Besitzer, daher gibt es grundsätzlich keinen Haftenden gemäß Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Reh, ein Rothirsch oder ein Wildschwein „gehört“ niemandem, und daher fällt dieser Schaden oft nicht unter die Tierschutzhaftung. In vielen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen, üblicherweise über Ihre eigene Vollkaskoversicherung. Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, sind Schäden durch Wildtiere oft nicht abgedeckt – obwohl einige Policen eine separate Deckung dafür anbieten.
In einigen Fällen kann die Straßenbaubehörde (Gemeinde, Provinz oder Rijkswaterstaat) gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt beispielsweise bei bekannten und gefährlichen Wildtierquerungsstellen ohne Vorwarnung, fehlenden oder beschädigten Zäunen oder wenn die Straßenbaubehörde trotz bekannter Gefahr keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat. Dies ist eine Ausnahme und bedarf einer gründlichen Begründung, sollte aber unbedingt geprüft werden.

Wird ein Tier angefahren, kann der Versicherer auch die Einrede der Mitschuld (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Waren Sie zu schnell, abgelenkt oder hätten Sie das Tier früher sehen können? In solchen Fällen kann die Entschädigung teilweise gekürzt werden. Diese Einrede wird jedoch nicht leichtfertig akzeptiert – ein über die Straße laufendes Tier ist oft praktisch unvermeidbar. Stimmen Sie daher niemals einfach einer Kürzung oder Ablehnung zu.
Wichtig: Selbst wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch Ihre Vollkaskoversicherung abgedeckt ist, bedeutet dies nicht, dass Personenschäden unentschädigt bleiben müssen. Wenn ein Dritter (z. B. der Tierhalter oder die Straßenverkehrsbehörde) haftbar gemacht werden kann, können Sie von diesem Schadensersatz für Ihre Personenschäden fordern.
Ein häufiger Fehler ist, dass sich Unfallopfer nach dem ersten Schock vor allem auf ihr Fahrzeug konzentrieren und die eigenen Verletzungen ignorieren. Insbesondere ein Schleudertrauma oder Nackenbeschwerden treten manchmal erst Tage später auf, während die Folgen lange anhalten können. Lassen Sie daher körperliche Beschwerden immer von einem Arzt dokumentieren, selbst wenn Sie sich unmittelbar nach dem Unfall recht gut fühlen. Eine gut dokumentierte Krankenakte ist später entscheidend, um Ihren Schadenersatzanspruch gegenüber der Versicherung zu belegen.

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Bei einer Kollision mit einem Tier entstehen häufig sowohl Fahrzeugschäden als auch Personenschäden. Man unterscheidet zwischen materiellen und immateriellen Schäden.
Materieller Schaden ist alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:
Immaterieller Schadenersatz umfasst Schmerzensgeld: Entschädigung für Schmerzen, Schock und Trauer. Diese Summe kann sich summieren, insbesondere bei dauerhaften Verletzungen wie einem Schleudertrauma. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zum Thema Schadensersatz. Möchten Sie eine erste Einschätzung Ihres Gesamtschadens erhalten? Dann nutzen Sie unseren Schadenersatzrechner.
Gut zu wissen: Die Kosten für Rechtsbeistand zählen ebenfalls zu Ihrem Schadensersatz. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten für Rechtsbeistand. Daher ist unsere Unterstützung kostenlos , sofern eine haftende Gegenpartei existiert.
Die unmittelbar nach dem Unfall ergriffenen Maßnahmen stärken Ihre Akte. Gehen Sie diese Checkliste durch:
Konnten Sie nicht alles dokumentieren? Keine Sorge – auch mit begrenzten Beweisen lässt sich oft noch feststellen, ob es einen Haftenden gibt.
Gerade bei einem Tierunfall ist es ratsam, die Haftungsfrage zu klären. Oft ist die Sachlage unklar: Handelt es sich um ein Haustier oder Wild? Und spielt die Straßenverkehrsbehörde eine Rolle? Versicherer lehnen Ansprüche mitunter vorschnell mit der Begründung ab, Wildschäden seien durch die Selbstbeteiligung abgedeckt. Bei genauerer Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass tatsächlich ein Halter oder die Straßenverkehrsbehörde haftet.
Ein Sachverständiger für Personenschäden untersucht den Fall gründlich, stellt die Haftungsfrage sicher und untermauert alle Ihre Schadensersatzansprüche – sowohl für das Fahrzeug als auch für die Verletzungen Ihrer Mitfahrer. Wir berücksichtigen auch Spätfolgen wie beispielsweise ein Schleudertrauma.
Und vor allem: Da der haftende Versicherer unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches , ist unsere Unterstützung völlig kostenlos, sofern eine haftende Gegenpartei existiert. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.