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Medizinischer Fehler

Haben Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers eine Verletzung erlitten? Dann können Sie Schadensersatz vom Krankenhaus oder dem Gesundheitsdienstleister fordern.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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Bekannt aus
Sie haben Ihrem Arzt vertraut, und trotzdem ist etwas schiefgegangen
4,9 Durchschnitt
Im Gesundheitswesen ist etwas schiefgelaufen

Sie haben Ihrem Arzt vertraut, und trotzdem ist etwas schiefgegangen

Sie haben Ihr Leben in die Hände eines Arztes oder Krankenhauses gelegt, im Vertrauen darauf, in guten Händen zu sein. Und doch ist etwas schiefgegangen. Eine Fehldiagnose, ein Fehler bei der Operation, eine Warnung, die niemand beachtet hat. Sie spüren die Folgen jeden Tag, und niemand scheint die Verantwortung zu übernehmen.

Man kann sich angesichts eines Krankenhauses und dessen Versicherung leicht klein und hilflos fühlen. Doch Sie sind stärker, als Sie denken. Sie müssen das nicht allein bewältigen, und eine Einschätzung Ihrer Situation ist kostenlos.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönliche Hilfe, von Mensch zu Mensch

Wir nehmen Ihnen die gesamte Recherche ab

Was Ihnen widerfahren ist, ist mehr als nur eine Akte. Es betrifft Ihre Gesundheit, Ihr Vertrauen und Ihre Zukunft. Deshalb hören wir Ihnen zunächst aufmerksam zu und stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der Sie und Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt. Sie müssen Ihre Geschichte nie wieder erzählen.

Sie stellen uns Ihre Krankenakten zur Verfügung, und wir prüfen Ihre Situation kostenlos. Bei unklaren medizinischen Sachverhalten kann vor einer Haftungsklage ein unabhängiges medizinisches Gutachten erforderlich sein, um die Erfolgsaussichten zu klären. Sie tragen die Kosten hierfür vor. Sobald die Haftung festgestellt ist, reichen wir die Unterlagen beim Versicherer ein. Anschließend übernehmen wir die gesamte Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen das Krankenhaus und die Verhandlungen mit dem Versicherer, sodass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Wir nehmen Ihnen die gesamte Recherche ab

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler ist ein Fehler in der Versorgung, der zu einem vermeidbaren Schaden führt. Er umfasst Handlungen oder Unterlassungen von Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern oder anderen Gesundheitsdienstleistern, die nicht den üblichen Standards entsprachen. Beispiele hierfür sind eine Fehldiagnose, eine fehlerhaft durchgeführte Operation, eine falsch oder zu spät verschriebene Medikation oder eine durch mangelnde Hygiene verursachte Infektion.

Es ist wichtig zu verstehen: Nicht jeder Rückschlag im Gesundheitswesen ist ein Behandlungsfehler. Medizin birgt Risiken, und selbst ein guter Arzt kann einen unerwünschten Behandlungserfolg erleiden. Die rechtliche Frage ist nicht, ob etwas schiefgelaufen ist, sondern ob der Behandler schuldhaft gehandelt hat. Nur in diesem Fall können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Auf dieser Seite erklären wir, wann ein Behandlungsfehler vorliegt, wie Sie das Krankenhaus haftbar machen können und welche Entschädigung Ihnen zusteht. Sollten Sie aus einem anderen Grund Verletzungen erlitten haben, besuchen Sie bitte unsere Seite zu anderen Personenschadensfällen.

Persönliche Unterstützung bei Behandlungsfehlern

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Wann tritt ein Behandlungsfehler auf?

Der Kern aller Arzthaftungsfragen ist ein einziger Maßstab: Hat der Gesundheitsdienstleister in derselben Situation so gehandelt, wie es ein vernünftig handelnder und kompetenter Fachmann getan hätte? Diesen Maßstab wenden Richter und medizinische Gutachter stets an.

Der Arzt muss daher nicht perfekt sein. Entscheidend ist, ob er so gehandelt hat, wie es ein durchschnittlicher, guter Kollege unter denselben Umständen getan hätte. Ein Fehler, der jedem sorgfältigen Arzt hätte unterlaufen können, begründet keine Haftung. Ein Fehler hingegen, den ein vernünftigerweise kompetenter Kollege hätte vermeiden müssen, schon.

Beispiele für Situationen, die auf einen Behandlungsfehler hindeuten können:

  • Eine eindeutige Anomalie auf einem Scan oder Foto, die übersehen wurde;
  • Operation am falschen Körperteil oder Zurücklassen eines Instruments im Körper;
  • Eine falsche Dosierung oder ein Medikament, das sich nicht mit anderen Medikamenten verträgt;
  • Eine viel zu spät gestellte Diagnose, wodurch die Behandlung weniger Erfolgsaussichten hatte;
  • Unzureichende Nachsorge oder Ignorieren deutlicher Warnsignale.

Ob in Ihrem Fall ein tatsächlich schuldhafter Fehler vorlag, kann oft nur ein unabhängiger medizinischer Gutachter beurteilen. Dieser prüft Ihre Akte anhand der geltenden Richtlinien und des Vorgehens eines kompetenten Kollegen.

Wann handelt es sich um eine Komplikation und nicht um einen Fehler?

Der Unterschied zwischen einer Komplikation und einem schuldhaften Fehler

In der Praxis ist diese Unterscheidung die wichtigste und zugleich die schwierigste. Eine Komplikation ist ein bekanntes und anerkanntes Behandlungsrisiko, das selbst dann auftreten kann, wenn der Arzt alles korrekt durchgeführt hat. Wundinfektionen, Nachblutungen oder Nervenschäden zählen zu den bekannten Risiken eines Eingriffs. Tritt eine solche Komplikation ohne ärztliches Verschulden auf, besteht in der Regel keine Haftung.

Die Situation ändert sich, wenn der Arzt die Komplikation hätte vorhersehen müssen, nicht angemessen reagiert hat, als sie auftrat, oder Sie nicht im Voraus vor diesem Risiko gewarnt hat. In solchen Fällen kann eine an sich bekannte Komplikation dennoch einen strafbaren Fehler darstellen. Die Grenze zwischen einer Komplikation und einem Fehler liegt daher nicht im Ergebnis selbst, sondern in den damit verbundenen Handlungen.

WGBO und informierte Einwilligung

Das Gesetz über medizinische Behandlungsvereinbarungen (WGBO) verpflichtet Ihren Arzt, Sie vor Ihrer Einwilligung zu einer Behandlung umfassend aufzuklären. Dies nennt man informierte Einwilligung. Sie sollen wissen, was die Behandlung beinhaltet, welche Risiken und Komplikationen damit verbunden sind und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Nur wenn Sie dies wissen, können Sie eine wirklich freie Entscheidung treffen.

Wenn dies nicht oder nicht ausreichend geschah, kann dies an sich schon einen Vorwurf darstellen. Wären Sie im Voraus über ein bestimmtes Risiko aufgeklärt worden, hätten Sie die Behandlung möglicherweise abgelehnt oder eine Alternative gewählt. Die Verletzung der Aufklärungspflicht ist daher ein häufiger und schwerwiegender Grund für einen Vorwurf in medizinischen Angelegenheiten.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Wer haftet? Das Krankenhaus

Viele glauben, sie müssten den Arzt, der den Fehler begangen hat, zur Rechenschaft ziehen. Das ist in der Regel nicht nötig und sogar unklug. Das Gesetz macht es Ihnen hier einfacher, als Sie denken.

Gemäß Artikel 7:462 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet das Krankenhaus zentral für Fehler, die innerhalb des Krankenhauses begangen wurden, selbst wenn der Fehler von einem einzelnen Arzt oder einer einzelnen Pflegekraft verursacht wurde. Daher müssen Sie nicht genau feststellen, wer was getan hat oder wer die Schuld trägt. Sie machen einfach das Krankenhaus haftbar, und das Krankenhaus (oder dessen Haftpflichtversicherung) ist Ihr Ansprechpartner.

Diese sogenannte zentrale Haftung ist ein großer Vorteil für Patienten. Es spielt keine Rolle, ob der Arzt im Krankenhaus angestellt oder selbstständig tätig war: Sie können das Krankenhaus haftbar machen. Sollte es in einer unabhängigen Praxis, beispielsweise bei einem Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder Physiotherapeuten außerhalb eines Krankenhauses, zu einem Behandlungsfehler kommen, haften Sie direkt bei diesem Gesundheitsdienstleister oder der jeweiligen Praxis.

Eine Beschwerde ist etwas anderes als eine Schadensersatzforderung

Diese Verwechslung beobachten wir häufig. Eine Beschwerde einzureichen und einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Zielen.

Eine Beschwerde zielt auf die Bestätigung, Aufklärung und Verbesserung des Sachverhalts ab. Sie können sich an den Beschwerdebeauftragten des Krankenhauses und in schwerwiegenden Fällen an die Disziplinarkommission für das Gesundheitswesen wenden. Die Disziplinarkommission prüft, ob der Arzt gegen das Disziplinarrecht verstoßen hat und kann Maßnahmen wie eine Verwarnung oder einen Verweis aussprechen. Ein Beschwerdeverfahren berechtigt Sie jedoch nicht zu einer finanziellen Entschädigung.

Eine Schadensersatzklage ist ein zivilrechtliches Verfahren, mit dem Sie eine finanzielle Entschädigung für Ihre Schäden geltend machen. Dieses Verfahren wird über das Krankenhaus und dessen Versicherung abgewickelt, nicht über die Disziplinarkommission. Wenn Sie eine Entschädigung für Ihren Verdienstausfall, Ihre medizinischen Kosten sowie Ihre Schmerzen und Ihr Leid, müssen Sie den Weg der Schadensersatzklage beschreiten.

Die Wege können sich gegenseitig verstärken: Ein Urteil des Disziplinarausschusses kann in einem Schadensersatzprozess als Beweismittel dienen. Man sollte jedoch nicht davon ausgehen, dass eine begründete Beschwerde automatisch zu einer Entschädigung führt. Hierfür ist ein gesondertes Vorgehen erforderlich.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Die Krankenakte als Beweismittel

In einem medizinischen Fall ist Ihre Akte das wichtigste Beweismittel. Sie enthält alle Untersuchungen, Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen. Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte anzufordern und eine Kopie zu erhalten. Tun Sie dies immer so schnell wie möglich und fordern Sie die vollständige Akte inklusive Röntgenbildern, Scans, Operationsberichten und Korrespondenz an.

Ein unabhängiger medizinischer Gutachter prüft die Akte und bewertet sie anhand der geltenden Richtlinien. Dadurch wird geklärt, ob von dem abgewichen wurde, was ein vernünftigerweise kompetenter Fachmann getan hätte. Ohne eine solche medizinische Begutachtung ist eine Klage praktisch aussichtslos; deshalb ist dies ein Standardverfahren in jedem von uns bearbeiteten Fall.

Es gibt noch einen weiteren wichtigen rechtlichen Aspekt. Sollte sich herausstellen, dass die Akte unvollständig oder schlecht geführt ist, kann dies zu Ihren Gunsten wirken. Gesundheitsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen. Kommt dies der Pflicht nicht ordnungsgemäß nach, kann ein Richter die Beweislast umkehren: Das Krankenhaus muss dann nachweisen, dass kein Fehler unterlaufen ist, anstatt dass Sie einen Fehler beweisen müssen. Eine unordentliche Akte kann Ihre Position somit unerwartet stärken.

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Wenn ein unabhängiger medizinischer Gutachter einen schuldhaften Fehler bestätigt hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz in vollem Umfang. Dieser Schadensersatz lässt sich in zwei Kategorien einteilen.

Sachschäden sind alle Schäden, die sich in Geldwerten ausdrücken lassen, wie zum Beispiel:

  • Einkommensverlust, sowohl jetzt als auch in Zukunft, wenn Sie nicht arbeiten können oder weniger arbeiten können;
  • Selbstbehalt, Zuzahlungen und nicht erstattungsfähige medizinische Kosten;
  • Kosten für zusätzliche Behandlungen, Rehabilitation oder Hilfsmittel;
  • Kosten für Haushaltshilfe, informelle Pflege und Wohnungsanpassungen;
  • Reisekosten zu Ärzten und Krankenhäusern.

Immaterieller Schadenersatz umfasst Schmerzensgeld: eine Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihren Kummer und den Verlust an Lebensfreude. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Schweregrad und den bleibenden Folgen der Verletzung ab.

Möchten Sie sich einen Überblick über den Umfang Ihres Schadens verschaffen? Mit unserem für Personenschäden erhalten Sie eine erste Einschätzung. Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell ist und nur eine persönliche Begutachtung ein verlässliches Bild liefert.

Wie hoch wird die Entschädigung für Schmerzen und Leiden ausfallen?

Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für Leiden, die sich nicht in Geld ausdrücken lassen: Schmerzen, Einschränkungen und der Verlust an Lebensqualität. Bei Behandlungsfehlern können die Entschädigungssummen erheblich sein, da die Folgen oft tiefgreifend und dauerhaft sind.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Art und Schwere der Verletzung, ob diese dauerhaft ist, Ihrem Alter und den Auswirkungen auf Ihren Alltag, Ihre Arbeit und Ihre Beziehungen. Bei relativ leichten Verletzungen beträgt das Schmerzensgeld mitunter einige Tausend Euro, während schwere, dauerhafte Schäden zu Beträgen in Höhe von Zehntausenden Euro oder mehr führen können.

Da kein Fall dem anderen gleicht, gibt es keine feste Tabelle, anhand derer Sie die Höhe der Entschädigung ablesen können. Auf unserer Seite zum Thema Schmerzensgeld erfahren Sie genauer, wie die Entschädigung berechnet wird und was Sie in Ihrem Fall ungefähr erwarten können.

Was sollten Sie tun?

Haben Sie den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Mit wenigen Schritten sind Sie sofort besser aufgestellt:

  • Fordern Sie Ihre Krankenakte an. Sammeln Sie Ihre vollständige Akte, einschließlich Scans und Operationsberichten. Dies ist Ihr wichtigster Beweis.
  • Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie, was wann passiert ist und mit wem Sie gesprochen haben. Bewahren Sie Terminbestätigungen, Briefe und E-Mails auf.
  • Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben. Bewahren Sie Quittungen und Rechnungen für alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit dem Fehler entstanden sind.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne sorgfältige Überlegung. Unterschreiben Sie keine Erklärungen oder Vergleichsvorschläge des Krankenhauses oder des Versicherers, bevor Sie sich beraten lassen.
  • Ziehen Sie Experten zu Rate. Lassen Sie Ihre Situation kostenlos prüfen, um zu erfahren, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Sie reichen Ihre medizinischen Unterlagen selbst ein. Anschließend prüfen wir Ihren Fall kostenlos . Sobald Sie Ihren Fall bei uns registriert haben, übernehmen wir die Geltendmachung der Haftungsansprüche gegenüber dem Krankenhaus und die Kommunikation mit der Versicherung. Sollte vorab ein unabhängiges medizinisches Gutachten zur Prüfung der Machbarkeit erforderlich sein, besprechen wir die Kosten selbstverständlich im Voraus mit Ihnen. Im Falle einer anerkannten Haftung werden diese Kosten von der Versicherung erstattet.

Kann mein Fall verjähren?

Ja, auch Ansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers können verjähren, weshalb man nicht zu lange warten sollte. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Diese Frist beginnt erst, wenn man Kenntnis vom Schaden und dem Verantwortlichen erlangt.

Gerade bei Behandlungsfehlern ist es oft schwierig, den Anfangspunkt zu bestimmen. Manchmal wird erst Jahre später deutlich, dass eine frühere Behandlung fehlerhaft war. Daher kann die Frist später beginnen als man denkt. Dennoch ist Abwarten nie ratsam: Beweise verschwinden, Erinnerungen verblassen, und die Dokumentation wird mitunter immer schwieriger zu vervollständigen.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Fall noch fristgerecht ist? Sprechen Sie uns gerne an. Wir können oft schnell prüfen, ob die Frist noch läuft und gegebenenfalls die Verjährung unterbrechen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Benötige ich einen Sachverständigen für Personenschäden oder einen Anwalt?

Sie führen einen Arzthaftungsprozess nicht allein. Sie stehen einem Krankenhaus mit Anwälten und einem erfahrenen Versicherer gegenüber, und der medizinische Aspekt des Falles ist komplex. Die richtige Beratung kann den Unterschied zwischen einer Ablehnung und einer angemessenen Entschädigung ausmachen.

Die gute Nachricht: Diese Hilfe muss Sie nichts kosten. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind die angemessenen Kosten der Rechtsberatung Teil Ihres Schadensersatzes. Ist das Krankenhaus haftbar, trägt die Gegenseite auch die Kosten Ihres Rechtsbeistands. So erhalten Sie fachkundige Hilfe ohne finanzielles Risiko.

Ein Experte für Personenschäden fordert Ihre Akte an, beauftragt den unabhängigen medizinischen Gutachter, macht das Krankenhaus haftbar und verhandelt in Ihrem Namen über eine Entschädigung. Sie haben nur einen Ansprechpartner und können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Möchten Sie wissen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind? Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über medizinische Fehler

Ist eine Komplikation dasselbe wie ein Behandlungsfehler?
Nein. Eine Komplikation ist ein bekanntes Behandlungsrisiko, das auch dann auftreten kann, wenn der Arzt alles korrekt gemacht hat. In diesem Fall besteht in der Regel keine Haftung. Ein Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt die Komplikation hätte verhindern können, nicht angemessen darauf reagiert oder den Patienten nicht vorab über dieses Risiko aufgeklärt hat.
Wen soll ich haftbar machen, den Arzt oder das Krankenhaus?
In der Regel haftet das Krankenhaus. Gemäß Artikel 7:462 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet das Krankenhaus zentral für Fehler, die dort begangen wurden, selbst wenn ein einzelner Arzt den Fehler verursacht hat. Daher müssen Sie nicht genau feststellen, wer die Verantwortung trug. Bei einem niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt haften Sie direkt.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Schadensersatzforderung?
Eine Beschwerde (über den Beschwerdebeauftragten oder die Disziplinarkommission) dient der Anerkennung, Aufklärung und Verbesserung des Sachverhalts, führt aber nicht zu einer finanziellen Entschädigung. Eine Schadensersatzklage ist ein Zivilverfahren, in dem Sie vom Krankenhaus und dessen Versicherung eine finanzielle Entschädigung für Ihre Schäden fordern. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie den üblichen Weg der Schadensersatzklage beschreiten.
Wie kann ich nachweisen, dass ein Behandlungsfehler unterlaufen ist?
Die Beweislage liegt primär in Ihrer Patientenakte. Ein unabhängiger medizinischer Gutachter prüft diese Akte anhand der Richtlinien und der Vorgehensweise eines vernünftigerweise kompetenten Kollegen. Ist die Akte unvollständig oder mangelhaft geführt, kann die Beweislast sogar umgekehrt werden, und das Krankenhaus muss nachweisen, dass kein Fehler unterlaufen ist.
Welche Schadensersatzansprüche kann ich nach einem Behandlungsfehler geltend machen?
Sie können Ihren gesamten Schaden geltend machen. Dazu gehören materielle Schäden wie Verdienstausfall, Arztkosten, Selbstbeteiligungen, Haushaltshilfe und Reisekosten sowie immaterielle Schäden in Form von Schmerzensgeld und Entschädigung für Beeinträchtigungen Ihrer Lebensqualität. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Schwere und den dauerhaften Folgen der Verletzung.
Wie hoch ist die Entschädigung für Schmerzen und Leiden, die ich im Falle eines Behandlungsfehlers erhalte?
Die Kosten variieren je nach Situation und hängen von der Schwere und den langfristigen Folgen der Verletzung, Ihrem Alter und den Auswirkungen auf Ihr Leben ab. Bei leichten Verletzungen können die Kosten mitunter einige Tausend Euro betragen, während sie bei schweren, dauerhaften Schäden Zehntausende Euro oder mehr erreichen können. Es gibt keine feste Tabelle; nur eine individuelle Einschätzung liefert ein verlässliches Bild.
Innerhalb welcher Frist muss ich einen Behandlungsfehler geltend machen?
Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Diese beginnt erst, sobald Sie Kenntnis vom Schaden und dem Verantwortlichen erlangen. Bei Behandlungsfehlern wird ein Fehler manchmal erst später deutlich, wodurch sich der Fristbeginn verzögern kann. Warten Sie jedoch nicht zu lange, da die Beschaffung von Beweismitteln und Akten mit der Zeit immer schwieriger wird.
Wie viel kostet es, Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Nichts, wenn das Krankenhaus haftet. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind die angemessenen Kosten der Rechtsberatung Teil Ihres Schadensersatzes und werden von der Gegenseite getragen. Sie erhalten somit fachkundige Hilfe ohne finanzielles Risiko. Die Prüfung Ihres Falles ist stets unverbindlich und kostenlos.

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