Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenPersonenschaden und Ihre Rechtsschutzversicherung Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, der von jemand anderem verursacht wurde? Dann stellt sich oft die Frage: Muss ich jetzt …
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, an dem jemand anderes schuld ist? Dann stellt sich oft die Frage: Soll ich jetzt meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Viele denken, das sei der einzige oder naheliegendste Weg. Doch bei Personenschäden ist die Situation komplexer, als man vielleicht annimmt. Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Sie gar nicht auf Ihre Versicherung angewiesen.
Eine Rechtsschutzversicherung soll Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen helfen, deren Kosten Sie sonst selbst tragen müssten. Denken Sie beispielsweise an einen Streit mit einem Nachbarn, einem Handwerker oder einen Kauf. Bei Personenschäden, die von einer haftbaren Partei verursacht wurden, gilt jedoch ein wichtiger Grundsatz: Die schadensverursachende Partei muss auch Ihre Rechtsschutzkosten erstatten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher benötigen Sie oft gar keine eigene Versicherung.
Wir verstehen vollkommen, dass dies verwirrend sein kann. Sie haben gerade ein traumatisches Erlebnis durchgemacht, erholen sich vielleicht noch davon und müssen sich zusätzlich mit Versicherungsfragen, Haftung und Kosten auseinandersetzen. Genau deshalb sind wir für Sie da. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen in Ruhe, wann Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen sollten und wann nicht, welches Recht Sie bei der Wahl eines Spezialisten haben und warum ein unabhängiger Anwalt für Personenschäden oft von Vorteil ist. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die wirklich zu Ihrer Situation passt, ohne sich später Sorgen um die Rechnung machen zu müssen.

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Die kurze Antwort: in der Regel nicht. Bei Personenschäden, für die eine andere Partei haftet, benötigen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung oft gar nicht. Der Grund dafür ist so einfach wie vorteilhaft für Sie: Die haftende Gegenpartei oder deren Versicherung übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsberatung. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Konkret bedeutet dies, dass wir unsere Kosten direkt dem Haftpflichtigen in Rechnung stellen und nicht Ihnen oder Ihrer Versicherung. Daher müssen Sie keinen Schadenfall bei Ihrer eigenen Versicherung melden. Dies bietet Ihnen mehrere Vorteile:
Möchten Sie genau wissen, wie die Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs abläuft? Dann lesen Sie mehr über Ihre Ansprüche auf Entschädigung und was abgedeckt ist. Sie werden feststellen, dass es oft mehr Schadensarten gibt, als Sie zunächst annehmen.
Es gibt Situationen, in denen eine Rechtsschutzversicherung eine Lösung bietet. Zum Beispiel, wenn niemand haftbar gemacht werden kann oder die Haftung schwer festzustellen ist. Ihre Versicherung kann auch bei einem Unfall, bei dem Sie (teilweise) die Schuld tragen, eine Rolle spielen. Und manchmal gibt es neben Ihrem Personenschadenfall noch einen anderen Konflikt, beispielsweise mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Sozialbehörde, für den Ihre Versicherung der richtige Ansprechpartner ist. Sind Sie sich in Ihrer konkreten Situation unsicher? Kontaktieren uns gerne; wir besprechen Ihren Fall unverbindlich mit Ihnen und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie der beste ist.

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass sie bei Inanspruchnahme ihrer Rechtsschutzversicherung verpflichtet sind, den vom Versicherer gestellten Anwalt zu akzeptieren. Das ist nicht der Fall. Sie haben das Recht, Ihren Anwalt.
Dieses Recht ist fest in der europäischen Rechtsprechung verankert. Im bekannten DAS-Urteil entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Sie sich selbst einen externen Anwalt oder Rechtsspezialisten aussuchen dürfen, sobald ein gerichtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren anhängig ist. Ihr Versicherer muss diese Wahl respektieren und die damit verbundenen Kosten tragen, auch wenn der Spezialist nicht beim Versicherer angestellt ist. Nachfolgende Urteile haben dieses Recht weiter gestärkt: Der Begriff „Verfahren“ wird weit ausgelegt – zu Ihrem Vorteil.
Das zugrundeliegende Prinzip ist einfach und fair: Es geht um Ihren Fall, daher entscheiden Sie, wer Sie am besten vertritt. Gerichtsverfahren können belastend und stressig sein, deshalb ist es wichtig, jemanden an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen und der sich mit Personenschadensfällen wirklich auskennt. Dieses Vertrauen kann nicht durch eine Versicherungsbedingungen erzwungen werden, weshalb Ihnen der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit bewusst die Kontrolle einräumt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie nicht an den von Ihrer Versicherung zugewiesenen Anwalt gebunden sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, den von Ihrer Versicherung beauftragten Anwalt zu akzeptieren. Bevorzugen Sie einen unabhängigen Spezialisten für Personenschäden, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt? Dann haben Sie das Recht dazu. Ihre Versicherung darf Ihnen diese Wahl weder verweigern noch Sie dafür finanziell benachteiligen.
Wichtig zu wissen: Auch ohne Versicherungsfall können Sie jederzeit selbst einen Spezialisten beauftragen. Da die Gegenseite unsere Kosten trägt, müssen Sie nicht einmal ein Gerichtsverfahren abwarten, um diese freie Wahl zu treffen. Sie haben somit grundsätzlich immer das letzte Wort darüber, wer Sie betreut, und so sollte es auch sein: Schließlich geht es um Ihre Genesung und Ihre Zukunft.

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Worin besteht also der Unterschied zwischen dem Anwalt Ihrer Versicherung und einem unabhängigen Spezialisten für Personenschäden? Dieser Unterschied ist größer, als es auf den ersten Blick scheint, und kann einen großen Einfluss auf den Ausgang Ihres Falles haben.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird Ihr Fall oft von einem internen Anwalt bearbeitet. Dieser Anwalt bearbeitet viele Fälle gleichzeitig und ist bei einem Unternehmen angestellt, das auch wirtschaftliche Interessen verfolgt. Zudem ist Personenschadenrecht ein Spezialgebiet; nicht jeder Anwalt für Rechtsschutzrecht befasst sich täglich damit. Daher fehlt Ihnen mitunter das detaillierte Wissen, um alle Schadenspositionen genau zu erfassen. Und da die Versicherung ihre eigenen Kosten genau im Blick hat, kann Druck entstehen, einen Fall schneller oder kostengünstiger zu regulieren, als es in Ihrem besten Interesse wäre.
Wir sind ausschließlich auf Personenschadensfälle spezialisiert. Wir stehen voll und ganz an Ihrer Seite und haben nur ein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie. Da wir unsere Kosten von der haftenden Partei erstattet bekommen, besteht für uns kein Druck, Ihren Fall schnell oder kostengünstig abzuschließen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre gesamte Situation zu verstehen: nicht nur Ihre medizinischen Kosten, sondern auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten, Umbaumaßnahmen und zukünftige Schäden. Genau diese Gründlichkeit macht den Unterschied bei der Entschädigung, die Sie letztendlich erhalten.
Darüber hinaus erhalten Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall in- und auswendig kennt. Keine ständig wechselnden Sachbearbeiter und kein anonymes Callcenter, sondern ein vertrautes Gesicht, das Sie durch den gesamten Prozess begleitet und Ihre Situation versteht. Wir sind außerdem Mitglied des NIVRE, des niederländischen Gütesiegels für Personenschadenrecht, und des Letselschade Raad (Unabhängiger Rat für Rechtsstreitigkeiten). So können Sie sicher sein, in kompetenten Händen zu sein. Neugierig, wie wir arbeiten? Sehen Sie sich unsere Arbeitsweise und erfahren Sie, was Sie von uns erwarten können.
Wir haben es bereits kurz erwähnt, aber dieser Punkt bedarf einer gesonderten Erläuterung, denn genau deshalb brauchen Sie sich keine Sorgen um die Kosten zu machen. Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass die angemessenen Kosten für die Feststellung des Schadens und der Haftung sowie die angemessenen Kosten für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz von der haftenden Partei zu tragen sind.
Einfach ausgedrückt: Die Kosten, die uns zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzes entstehen, werden von der Partei getragen, die den Unfall verursacht hat (oder deren Versicherung). Nicht von Ihnen und auch nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dies hat zwei wesentliche Vorteile für Sie:
Deshalb können wir Ihnen mit gutem Gewissen sagen: Unsere Hilfe ist für Sie völlig kostenlos . Sie erhalten von uns niemals eine Rechnung. Dies ist keine Werbeaktion oder ein zeitlich begrenztes Angebot, sondern einfach die übliche Vorgehensweise bei Personenschadensansprüchen in den Niederlanden, wenn eine andere Partei haftet. Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie wissen, wie das in Ihrem Fall abläuft? Weitere Erläuterungen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen
Sie haben nun gesehen, dass Sie im Falle eines Personenschadens, der durch einen Haftpflichtigen verursacht wurde, oft gar nicht auf Ihre Rechtsschutzversicherung angewiesen sind. Sie können Ihren Anwalt frei wählen, Ihre Versicherung spielt keine Rolle, und die Kosten werden von der Gegenseite getragen. Das gibt Ihnen Freiheit und Sicherheit – genau dann, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
Sie müssen lediglich den Vorfall melden. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen die Gegenseite über die Schadensermittlung bis hin zur Sicherung einer angemessenen Entschädigung. Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir uns für Sie einsetzen. Sie müssen keine komplizierten Formulare ausfüllen oder selbst mit Versicherungen verhandeln; das erledigen wir für Sie – mit dem nötigen Fachwissen und der entsprechenden Erfahrung.
Wir sind in den gesamten Niederlanden tätig und besuchen Sie auf Wunsch gerne zu Hause, damit Sie nicht reisen müssen. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück – und es gibt keinerlei Verpflichtungen. Möchten Sie wissen, was wir für Sie tun können? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin und entdecken Sie, dass Sie stärker sind, als Sie denken.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.