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Verjährungsfristen in Personenschadensfällen

Kann ein Personenschadenfall verjähren? Ja, ein Personenschadenfall kann verjähren. Die Verjährungsfrist bedeutet, dass Sie nach einer bestimmten Zeit Ihr Recht auf Schadensersatz verlieren. Der Gesetzgeber hat…

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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Sie befürchten, es ist zu spät? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden
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Sie befürchten, es ist zu spät? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden

Vielleicht liegt Ihr Unfall schon eine Weile zurück. Ihre Genesung hat all Ihre Kraft gekostet, und Sie haben eine Zeit lang nicht an eine Schadensersatzklage gedacht. Und nun zweifeln Sie: Kann ich noch etwas tun? Diese Frage raubt vielen Menschen unnötig den Schlaf. Tatsächlich verjährt ein Personenschadenfall in der Regel erst nach fünf Jahren, und diese Frist beginnt oft später, als Sie denken. Manchmal gibt es sogar noch Möglichkeiten, wenn Sie glauben, dass alles vorbei ist. Sie müssen das nicht allein herausfinden. Rufen Sie uns einfach an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Fall noch fristgerecht bearbeitet werden kann. Oft genügt schon ein Anruf, um Ihnen die ersehnte Gewissheit zu geben. Ihre Position ist besser, als Sie denken.
Kostenlos und unverbindlich

Die Überprüfung kostet Sie nichts und schafft Klarheit

Ob Ihr Fall noch fristgerecht bearbeitet werden kann, hängt von den Details ab: Wann haben Sie erfahren, wer haftet, um welche Art von Unfall es sich handelte und haben Sie die Gegenseite schriftlich benachrichtigt? Das klingt kompliziert, ist für uns aber Alltag. Wir hören Ihnen zu, erklären Ihnen Ihre Situation in Ruhe und sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihnen helfen können. Unsere Hilfe ist für Sie komplett kostenlos: Die Kosten werden von der haftenden Partei übernommen, sodass Sie Ihre gesamte Entschädigung erhalten und keine Rechnung von uns bekommen. Ihnen wird ein persönlicher Ansprechpartner zugewiesen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Rufen Sie noch am selben Werktag an? Gerne.
Die Überprüfung kostet Sie nichts und schafft Klarheit

Kann ein Personenschadensfall verjähren?

Ja, auch ein Personenschadenfall kann verjähren. Die Verjährungsfrist bedeutet, dass Sie nach einer bestimmten Zeit Ihren Anspruch auf Schadensersatz verlieren. Der Gesetzgeber hat dies so geregelt, um zu verhindern, dass sich Verfahren endlos hinziehen, und weil die Beweisführung mit den Jahren immer schwieriger wird. Für Sie bedeutet dies, dass Sie mit der Schadensmeldung nicht zu lange warten sollten.

Gleichzeitig ist die Verschreibungspflicht längst nicht so unüberwindbar, wie viele denken. Die Fristen sind oft großzügiger als erwartet, die Verschreibung beginnt meist später als man vermutet, und in vielen Fällen kann sie auch unterbrochen werden. Letzteres nennt man „ Aussetzung“, und Sie können weiter unten mehr darüber lesen.

Die wichtigste Botschaft lautet: Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass es zu spät ist. Immer wieder hören wir von Menschen, die jahrelang dachten, ihre Chance sei vertan, obwohl noch zahlreiche Möglichkeiten bestanden. Das Gefühl, versagt zu haben, weil man nicht früher gehandelt hat, ist zwar verständlich, aber oft unbegründet. Das Gesetz berücksichtigt, dass sich Menschen nach einem Unfall auf ihre Genesung konzentrieren müssen und nicht sofort an rechtliche Schritte denken sollten.

Eine kurze Überprüfung schafft Klarheit. In nur einem Gespräch können wir oft schon feststellen, ob Ihr Fall noch fristgerecht bearbeitet wird und wie es weitergeht. Dieses Gespräch ist völlig unverbindlich und kostenlos. Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen? Dann informieren Sie sich auch auf unserer Seite zum Thema Entschädigung über die möglichen Entschädigungszahlungen.

Persönliche Unterstützung bei Fragen zur Verjährung in Personenschadensfällen

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Die Verjährungsfristen im Überblick

Bei Personenschäden gelten nicht nur eine, sondern mehrere Fristen. Welche für Sie relevant ist, hängt von der Art des Unfalls und dem Beklagten ab. Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

Die allgemeine Laufzeit beträgt fünf Jahre

Die allgemeine Regelung findet sich in Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Grundsätzlich verjährt ein Schadensersatzanspruch fünf Jahre, nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem dafür haftenden Dritten erlangt haben. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Dies ist ein wichtiger Punkt, da Ihnen dadurch oft mehr Zeit als fünf Jahre nach dem Unfall selbst bleibt.

Die absolute Laufzeit von zwanzig Jahren

Darüber hinaus gilt eine Höchstfrist von zwanzig Jahren nach dem schadensverursachenden Ereignis. Diese absolute Frist läuft unabhängig davon, ob Sie bereits wussten, wer haftet. Sie bildet eine äußere Begrenzung, innerhalb derer die Fünfjahresfrist liegt.

Die kürzere Frist von drei Jahren für Verkehrsunfälle

Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und verklagen Sie den Kfz-Versicherer direkt? Dann gilt gemäß dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM) eine kürzere Frist von drei Jahren. Gerade weil diese Frist kürzer ist, ist schnelles Handeln im Falle eines Verkehrsunfalls besonders wichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Fahrer, Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger waren: Sobald Sie einen Verkehrsversicherer direkt verklagen, beginnt diese kürzere Frist.

Welche Frist für Sie maßgeblich ist, hängt von den Umständen Ihres Unfalls und der haftenden Partei ab. Manchmal laufen mehrere Fristen gleichzeitig; in diesem Fall ist die kürzeste Frist relevant. Das klingt kompliziert, und das ist es auch. Genau diese Art von Recherche führen wir für Sie durch, damit Sie nicht Gefahr laufen, die falsche Frist zu verwenden.

  • Fünf Jahre – allgemeine Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und der haftenden Partei (Art. 3:310 BW)
  • Zwanzig Jahre – absolute Höchstdauer nach dem Ereignis
  • Drei Jahre – direkt gegenüber dem WAM-Versicherer im Falle eines Verkehrsunfalls
Wir erfassen alle Ihre Schäden

Wann beginnt das Semester?

Dies ist wohl der am häufigsten missverstandene Aspekt der Verjährungsfrist. Viele glauben, die Frist beginne mit dem Tag des Unfalls. Für die fünfjährige Frist ist das in der Regel falsch. Sie beginnt erst, wenn man bemerkt und weiß, wer dafür haftet.

Angenommen, Sie erleiden eine Verletzung, die erst Monate später als dauerhaft diagnostiziert wird, oder es dauert einige Zeit, bis klar ist, wer die Schuld trägt. In diesem Fall beginnt die Frist erst mit diesem späteren Zeitpunkt. Es geht also nicht darum, wann etwas hätte passieren können, sondern darum, wann Sie vernünftigerweise davon wussten oder hätten wissen können. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie müssen wissen, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist, und Sie müssen wissen, wer dafür verantwortlich ist. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, hat die Frist noch nicht begonnen.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Jemand, der erst Jahre nach einer medizinischen Behandlung einen Behandlungsfehler bemerkt, befindet sich in einer ganz anderen rechtlichen Lage als jemand, der dies von Anfang an wusste. Deshalb ist es so wichtig, sich nicht allein auf das Datum des Unfalls zu verlassen, sondern zu betrachten, was man zu welchem ​​Zeitpunkt vernünftigerweise hätte wissen können.

Da dieser Zeitpunkt je nach Situation variiert, ist es schwierig, Ihren genauen Standpunkt zu bestimmen. Ein kleiner Fehler im Datum kann große Auswirkungen haben. Daher ist es ratsam, dies überprüfen zu lassen. Wir werden gemeinsam mit Ihnen den Beginn der Frist in Ihrem Fall klären. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie auf der Seite zu unserer Arbeitsweise.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Unterbrechung der Verjährungsfrist – so verhindern Sie sie

Das Schöne an der Verjährungsfrist ist, dass man sie unterbrechen kann, bevor sie abläuft. Dies nennt man Aussetzung. Durch die Aussetzung der Verjährungsfrist beginnt eine neue Frist, und so bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung bestehen.

In der Praxis unterbrechen Sie die Verjährungsfrist, indem Sie dem Haftenden oder dessen Versicherer eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. In dieser Mitteilung erklären Sie unmissverständlich, dass Sie sich das Recht auf Schadensersatz vorbehalten. Es ist wichtig, dass dieses Schreiben fristgerecht, also vor Ablauf der Frist, versandt wird und rechtlich einwandfrei ist. Ein unklares oder verspätetes Schreiben bietet keinen Schutz, und dies wird Ihnen oft erst bewusst, wenn es zu spät ist.

Nach einer erfolgreichen Unterbrechung beginnt eine neue Frist. Solange Ihr Fall anhängig ist, können Sie die Verjährungsfrist daher wiederholt unterbrechen und innerhalb der Frist bleiben. Dies gibt Ihnen Zeit, Ihre Entschädigung abzuwarten und Ihren Schaden in Ruhe zu beziffern, ohne unter Zeitdruck übereilte Entscheidungen treffen zu müssen.

Warum Sie das nicht selbst tun müssen

Das Verfassen eines wirksamen Schreibens zur Unterbrechung der Verjährungsfrist erfordert Präzision. Die Formulierung ist entscheidend, und der Zeitpunkt ist von größter Wichtigkeit. Wir übernehmen dies für Sie, stellen sicher, dass das Schreiben fristgerecht an der richtigen Adresse eintrifft und überwachen anschließend die neue Frist. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, eine Frist zu verpassen.

Sobald wir Ihren Fall bearbeiten, behalten wir alle Fristen für Sie im Blick. Das ist einer der Vorteile eines festen Ansprechpartners: Sie müssen sich nicht alles selbst merken. Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall eine Aussetzung der Verjährungsfrist notwendig ist? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Sonderfälle: Kinder und Spätsymptome

Nicht jede Situation folgt den Standardregeln. Für zwei Gruppen gelten besondere Grundsätze, die Ihnen zum Vorteil gereichen können.

Personenschaden mit Beteiligung von Minderjährigen

Ist ein Kind das Opfer? Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Schließlich kann ein Kind selbst keine Klage einreichen, und das Gesetz stellt sicher, dass dieses Recht nicht verloren geht. Für Eltern bedeutet dies oft deutlich mehr Zeit als erwartet, dennoch ist es ratsam, den Schaden so früh wie möglich zu ermitteln, da die Beweissicherung im Laufe der Jahre immer schwieriger wird.

Späte und heimtückische Beschwerden

Manche Beschwerden treten erst Jahre nach dem Ereignis auf. Denken Sie beispielsweise an eine Berufskrankheit, die sich langsam entwickelt, oder an eine Verletzung, die sich erst später als Folge eines früheren Vorfalls herausstellt. In solchen Fällen beginnt die Frist möglicherweise erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Beschwerde und deren Ursache vernünftigerweise hätten erkennen können. Dies schafft Spielraum für diejenigen, die andernfalls von vornherein zu spät dran wären.

Ein Beispiel ist jemand, der jahrelang mit bestimmten Substanzen gearbeitet hat und erst viel später erkrankt. Am Tag der schädlichen Tätigkeit waren noch keine Schäden entstanden und es bestand kein Handlungsbedarf. Erst wenn die Krankheit ausbricht und der Zusammenhang mit der Arbeit deutlich wird, beginnt die Frist zu laufen. Das Gesetz soll verhindern, dass solche Opfer leer ausgehen, nur weil sich ihre Symptome langsam entwickelt haben.

Gerade in solchen Sonderfällen lohnt es sich, Ihre Situation gründlich prüfen zu lassen. Die Regeln sind komplex, und das Ergebnis hängt stark von den Fakten ab. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Situation darunter fällt? Dann schauen Sie sich unsere häufig gestellten Fragen.

Warten Sie nicht zu lange – fangen Sie noch heute an

Auch wenn Fristen oft großzügiger sind, als man denkt, gilt: Je früher Sie handeln, desto stärker ist Ihre Position. Die Beweise sind aktueller, Zeugen erinnern sich besser, und Sie laufen nicht Gefahr, eine Frist zu verpassen. Außerdem gibt es Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Fall in guten Händen ist. Warten lohnt sich selten und kann im schlimmsten Fall Ihren Anspruch auf Entschädigung kosten.

Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Rufen Sie uns einfach an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen dann die zeitlichen Abläufe und Ihre Möglichkeiten. Sobald wir Ihren Fall übernehmen, behalten wir alle Termine für Sie im Blick, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Unsere Unterstützung ist für Sie völlig kostenlos. Die Kosten der Rechtsberatung werden gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der haftenden Partei zurückgefordert. So erhalten Sie Ihre Entschädigung zu 100 % und bekommen von uns keine Rechnung. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner. Wir sind in den gesamten Niederlanden tätig und besuchen Sie auf Wunsch auch gerne zu Hause. Wir sind Mitglied des NIVRE, des niederländischen Gütesiegels für Personenschadenrecht, und des Rates für Personenschadenrecht.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie noch im Zeitplan liegen? Dann rufen Sie uns an oder fordern Sie online einen Rückruf an. Sie werden noch am selben Werktag von einem Mitarbeiter zurückgerufen, der sich Ihre Geschichte in Ruhe anhört. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin und finden Sie heraus, wo Sie stehen. Sie sind stärker, als Sie denken.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über die Verjährungsfristen in Personenschadensfällen

Kann mein Schadenersatzanspruch verjähren?
Ja. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre (Art. 3:310 BW) und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Haftenden erlangen. Darüber hinaus gilt eine absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren nach dem Schadensereignis. Bei einem Verkehrsunfall gilt für den WAM-Versicherer eine kürzere Frist von drei Jahren. Sind Sie unsicher? Wir beraten Sie kostenlos und prüfen dies gerne für Sie.
Wann genau beginnt die Verjährungsfrist?
Die fünfjährige Frist beginnt erst, wenn Sie genau wissen, welchen Schaden Sie erlitten haben und wer dafür haftet. Dies ist oft erst nach dem Unfalltag der Fall. Da dieser Zeitpunkt je nach Situation variiert, prüfen wir Ihren Fall gerne kostenlos mit Ihnen, um Ihre Erfolgsaussichten zu klären.
Was bedeutet es, die Verjährungsfrist zu unterbrechen?
Die Unterbrechung der Verjährungsfrist bedeutet, dass Sie die Verjährungsfrist vor deren Ablauf verletzen und dadurch eine neue Frist in Gang setzen. Dies geschieht durch eine schriftliche Mitteilung an den Haftenden oder dessen Versicherer, in der Sie sich Ihr Recht auf Schadensersatz unmissverständlich vorbehalten. Wir erstellen dieses Schreiben für Sie und überwachen die Fristen. Unsere Unterstützung ist kostenlos.
Gilt die gleiche Frist auch für mein Kind?
Nein. Bei Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist in der Regel erst mit dem 18. Geburtstag, da Kinder nicht selbst Ansprüche geltend machen können. Daher bleibt oft mehr Zeit als erwartet. Dennoch ist es ratsam, den Schaden frühzeitig zu ermitteln, da der Nachweis mit den Jahren schwieriger wird. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos.
Meine Symptome traten erst später auf; ist es jetzt zu spät?
Nicht unbedingt. Bei verspäteten oder latenten Beschwerden, wie beispielsweise einer Berufskrankheit, kann die Frist erst ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem Sie vernünftigerweise von der Beschwerde und ihrer Ursache hätten Kenntnis erlangen können. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, hängt von den Umständen ab. Wir prüfen dies gerne in Ruhe für Sie; Sie erhalten noch am selben Werktag eine ehrliche Antwort, und die Beratung ist für Sie kostenlos.
Wie viel kostet die Überprüfung meines Falls?
Nichts. Unsere Unterstützung ist für Sie komplett kostenlos. Die Kosten der Rechtsberatung werden gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der haftenden Partei zurückgefordert, sodass Sie Ihre gesamten Gebühren behalten und von uns keine Rechnung erhalten. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner und werden noch am selben Werktag zurückgerufen.

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.

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