Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenHaben Sie durch Ihre Arbeit eine Berufskrankheit oder eine asbestbedingte Erkrankung wie beispielsweise Mesotheliom erlitten? Ihr Arbeitgeber haftet häufig für den Ihnen entstandenen Schaden.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Es ist bitter: Sie haben jahrelang hart gearbeitet, und genau diese Arbeit hat Sie krank gemacht. Eine Diagnose wie Asbestkrebs, OPS oder schweres RSI trifft einen hart, besonders wenn die Ursache erst Jahre später zutage tritt. Es ist völlig verständlich, dass Sie sich hilflos fühlen. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.
Ihr Arbeitgeber hatte auch im Falle einer Berufskrankheit eine Sorgfaltspflicht. Hat er diese verletzt, haftet er für Ihren Schaden. Und unsere Hilfe kostet Sie nichts: Im Falle einer berechtigten Klage trägt der Haftende auch unsere Kosten. Sie müssen die komplizierten Ermittlungen also nicht allein durchführen.
Bei uns erhalten Sie einen spezialisierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall und Ihre Geschichte genau kennt. Im Falle einer Berufskrankheit gibt es oft eine lange Krankheitsgeschichte mit vielen früheren Arbeitgebern. Wir nehmen uns die Zeit, dies gemeinsam mit Ihnen in Ruhe und in Ruhe aufzuarbeiten.
Sie haben mit Ihrer Gesundheit schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und dessen Versicherung. Wir ermitteln, wo Sie dem Erreger ausgesetzt waren und stellen sicher, dass der Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stichhaltig belegt ist. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.
Nicht jede arbeitsbedingte Verletzung entsteht durch einen plötzlichen Unfall. Manchmal erkrankt man aufgrund von längerer Belastung oder Überanstrengung am Arbeitsplatz. Dies bezeichnen wir als Berufskrankheit. Anders als bei einem normalen Arbeitsunfall entwickelt sich der Schaden allmählich, und die Ursache wird manchmal erst Jahre später deutlich. Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen:

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Grundlage ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihr Arbeitgeber hatte eine Sorgfaltspflicht, Sie vor den ihm bekannten oder bekannten Gefahren zu schützen. Im Falle von Asbest war dessen Gefährlichkeit allgemein bekannt; für Lösungsmittel und Lärm galten klare Schutzstandards. Hat Ihr Arbeitgeber diese Standards nicht eingehalten, keine ausreichende Schutzausrüstung bereitgestellt oder Sie nicht gewarnt, haftet er.
Grundsätzlich gilt bei Berufskrankheiten die umgekehrte Beweislast: Kann der Betroffene glaubhaft darlegen, dass seine Erkrankung auf seine Arbeit zurückzuführen ist, haftet der Arbeitgeber, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Fürsorgepflicht vollständig nachgekommen ist. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, den ursächlichen Zusammenhang (die Kausalität) nachzuweisen und den (ehemaligen) Arbeitgeber zu ermitteln.
Bei einer latenten Erkrankung müssen Sie nachweisen, dass Ihre Symptome arbeitsbedingt sind. Dies ist komplexer als bei einem Arbeitsunfall, aber durchaus möglich. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige und Arbeitsmediziner hinzu, um diesen Zusammenhang zu belegen. Manchmal spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise Rauchen bei Lungenerkrankungen. In solchen Fällen kann das Gericht den Grundsatz der anteiligen Haftung anwenden: Der Arbeitgeber leistet dann einen Teil des Schadensersatzes, der dem Anteil entspricht, mit dem die Arbeit die Ursache war. Somit ist eine Entschädigung auch in komplexen Fällen möglich.
Ihr Arbeitgeber kann sich nur dann der Haftung entziehen, wenn er nachweist, dass die Erkrankung auf Ihre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies ist bei Berufskrankheiten praktisch nie der Fall.

Jede Berufskrankheit hat ihre eigenen Merkmale, und diese bestimmen, wie wir Ihren Fall bearbeiten.
Unabhängig davon, welche Krankheit Sie sich zugezogen haben, läuft es immer auf zwei Fragen hinaus: Hätte Ihr Arbeitgeber von der Gefahr wissen können und hat er genug getan, um Sie zu schützen? In vielen Fällen lautet die Antwort auf die zweite Frage: Nein.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Asbestopfer verdienen besondere Unterstützung. Das Institut für Asbestopfer (IAS) setzt sich für Menschen mit Mesotheliom oder Asbestose ein. Das IAS vermittelt zwischen Ihnen und Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus gibt es ein staatliches Entschädigungsprogramm (TAS/TNS), das auch dann Entschädigungen vorsieht, wenn der Arbeitgeber nicht mehr existiert. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden und stellen sicher, dass Sie – wo immer möglich – Ihren vollen Schadensersatz erhalten.
Im Falle einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Entschädigung für alle Ihnen entstandenen Schäden. Materielle Schäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.
Darüber hinaus erhalten Sie Schmerzensgeld: eine Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Bei schweren Erkrankungen wie Mesotheliom ist diese Entschädigung beträchtlich. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Schmerzensgeldesoder sehen Sie sich die Übersicht auf der „Entschädigung“.
Eine häufige Befürchtung ist, dass es zu spät sei, weil die Exposition Jahrzehnte zurückliegt. Diese Befürchtung ist in der Regel unbegründet. Bei einer Berufskrankheit beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren möglicher Ursache Kenntnis erlangt haben, nicht mit der Exposition selbst. Wenn Sie gerade erst erkrankt sind oder die Diagnose erhalten haben, ist es daher selten zu spät. Sind Sie unsicher? Fragen Sie uns gerne; eine kurze Beratung ist kostenlos.
Bei einer Berufskrankheit sind die ersten Schritte etwas anders als bei einem plötzlichen Unfall, aber mindestens genauso wichtig.
Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der haftenden Partei getragen. Ein Sachverständiger ist unerlässlich, insbesondere bei Berufskrankheiten: Die Ermittlung ehemaliger Arbeitgeber, der Nachweis des Kausalzusammenhangs und die Wahl der angemessenen Entschädigung erfordern Fachwissen und Erfahrung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.