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Berufskrankheit oder Asbest

Haben Sie durch Ihre Arbeit eine Berufskrankheit oder eine asbestbedingte Erkrankung wie beispielsweise Mesotheliom erlitten? Ihr Arbeitgeber haftet häufig für den Ihnen entstandenen Schaden.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Sie bevorzugen den direkten Kontakt? Rufen Sie uns unter 085 0048550 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Sind Sie wegen Ihrer Arbeit krank geworden? Auch in diesem Fall haben Sie Rechte
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Sind Sie wegen Ihrer Arbeit krank geworden? Auch in diesem Fall haben Sie Rechte

Es ist bitter: Sie haben jahrelang hart gearbeitet, und genau diese Arbeit hat Sie krank gemacht. Eine Diagnose wie Asbestkrebs, OPS oder schweres RSI trifft einen hart, besonders wenn die Ursache erst Jahre später zutage tritt. Es ist völlig verständlich, dass Sie sich hilflos fühlen. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.

Ihr Arbeitgeber hatte auch im Falle einer Berufskrankheit eine Sorgfaltspflicht. Hat er diese verletzt, haftet er für Ihren Schaden. Und unsere Hilfe kostet Sie nichts: Im Falle einer berechtigten Klage trägt der Haftende auch unsere Kosten. Sie müssen die komplizierten Ermittlungen also nicht allein durchführen.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Ein einziger Ansprechpartner, der sich Zeit für Sie nimmt

Bei uns erhalten Sie einen spezialisierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall und Ihre Geschichte genau kennt. Im Falle einer Berufskrankheit gibt es oft eine lange Krankheitsgeschichte mit vielen früheren Arbeitgebern. Wir nehmen uns die Zeit, dies gemeinsam mit Ihnen in Ruhe und in Ruhe aufzuarbeiten.

Sie haben mit Ihrer Gesundheit schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und dessen Versicherung. Wir ermitteln, wo Sie dem Erreger ausgesetzt waren und stellen sicher, dass der Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stichhaltig belegt ist. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein einziger Ansprechpartner, der sich Zeit für Sie nimmt

Was ist eine Berufskrankheit?

Nicht jede arbeitsbedingte Verletzung entsteht durch einen plötzlichen Unfall. Manchmal erkrankt man aufgrund von längerer Belastung oder Überanstrengung am Arbeitsplatz. Dies bezeichnen wir als Berufskrankheit. Anders als bei einem normalen Arbeitsunfall entwickelt sich der Schaden allmählich, und die Ursache wird manchmal erst Jahre später deutlich. Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen:

  • Asbestbedingte Krankheiten: Mesotheliom (Krebs des Brustfells oder Bauchfells), Asbestose und Lungenkrebs, verursacht durch das Einatmen von Asbestfasern.
  • OPS (Malerkrankheit): Hirnschädigung, die durch langjährige Arbeit mit Lösungsmitteln, Klebstoffen und Farben verursacht wird.
  • RSI / KANS: anhaltende Beschwerden in Armen, Nacken und Schultern aufgrund von sich wiederholender oder anstrengender Arbeit.
  • Lärmbedingter Hörverlust: dauerhafte Hörschädigung, die durch die Arbeit in einer übermäßig lauten Umgebung ohne angemessenen Gehörschutz verursacht wird.
  • Sonstige: Hauterkrankungen, die durch Chemikalien verursacht werden, Lungenerkrankungen, die durch Feinstaub oder Quarzstaub verursacht werden, und Rückenprobleme, die durch schweres Heben verursacht werden.
Persönliche Unterstützung bei Berufskrankheiten oder Asbest

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Wer haftet? Die Sorgfaltspflicht im Laufe der Jahre

Grundlage ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihr Arbeitgeber hatte eine Sorgfaltspflicht, Sie vor den ihm bekannten oder bekannten Gefahren zu schützen. Im Falle von Asbest war dessen Gefährlichkeit allgemein bekannt; für Lösungsmittel und Lärm galten klare Schutzstandards. Hat Ihr Arbeitgeber diese Standards nicht eingehalten, keine ausreichende Schutzausrüstung bereitgestellt oder Sie nicht gewarnt, haftet er.

Grundsätzlich gilt bei Berufskrankheiten die umgekehrte Beweislast: Kann der Betroffene glaubhaft darlegen, dass seine Erkrankung auf seine Arbeit zurückzuführen ist, haftet der Arbeitgeber, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Fürsorgepflicht vollständig nachgekommen ist. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, den ursächlichen Zusammenhang (die Kausalität) nachzuweisen und den (ehemaligen) Arbeitgeber zu ermitteln.

Kausalität und verhältnismäßige Haftung

Bei einer latenten Erkrankung müssen Sie nachweisen, dass Ihre Symptome arbeitsbedingt sind. Dies ist komplexer als bei einem Arbeitsunfall, aber durchaus möglich. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige und Arbeitsmediziner hinzu, um diesen Zusammenhang zu belegen. Manchmal spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise Rauchen bei Lungenerkrankungen. In solchen Fällen kann das Gericht den Grundsatz der anteiligen Haftung anwenden: Der Arbeitgeber leistet dann einen Teil des Schadensersatzes, der dem Anteil entspricht, mit dem die Arbeit die Ursache war. Somit ist eine Entschädigung auch in komplexen Fällen möglich.

Die seltene Ausnahme: Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

Ihr Arbeitgeber kann sich nur dann der Haftung entziehen, wenn er nachweist, dass die Erkrankung auf Ihre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies ist bei Berufskrankheiten praktisch nie der Fall.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Ein genauerer Blick auf die häufigsten Berufskrankheiten

Jede Berufskrankheit hat ihre eigenen Merkmale, und diese bestimmen, wie wir Ihren Fall bearbeiten.

  • Mesotheliom und andere asbestbedingte Erkrankungen: Sie entstehen durch das Einatmen von Asbestfasern und treten oft erst Jahrzehnte später in Erscheinung. Mesotheliom ist eine schwere, aggressive Krebsart. Da Asbest seit Langem als gefährlich bekannt ist, gelten in diesem Zusammenhang sehr strenge Sorgfaltspflichten.
  • OPS (Malerkrankheit): Längerer Kontakt mit flüchtigen Lösungsmitteln kann zu dauerhaften Hirnschäden führen, die sich in Symptomen wie Vergesslichkeit, Konzentrationsproblemen und Stimmungsschwankungen äußern.
  • RSI / KANS: anhaltende Schmerzen und Funktionsverlust in Arm, Nacken und Schulter aufgrund von sich wiederholenden oder statischen Belastungen, wie z. B. lange Computerarbeit oder Montagearbeiten.
  • Lärmbedingter Hörverlust: dauerhafte Hörschädigung durch Arbeiten in lauten Umgebungen ohne angemessenen Gehörschutz. Arbeitgeber sind seit Langem verpflichtet, bei übermäßiger Lärmbelastung Gehörschutz bereitzustellen.
  • Durch Staub und Chemikalien verursachte Erkrankungen: Lungenerkrankungen, die durch Quarz- oder Holzstaub verursacht werden, und Hauterkrankungen, die durch den Kontakt mit aggressiven Substanzen verursacht werden.

Unabhängig davon, welche Krankheit Sie sich zugezogen haben, läuft es immer auf zwei Fragen hinaus: Hätte Ihr Arbeitgeber von der Gefahr wissen können und hat er genug getan, um Sie zu schützen? In vielen Fällen lautet die Antwort auf die zweite Frage: Nein.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Asbest: Besondere Unterstützung und Regelungen

Asbestopfer verdienen besondere Unterstützung. Das Institut für Asbestopfer (IAS) setzt sich für Menschen mit Mesotheliom oder Asbestose ein. Das IAS vermittelt zwischen Ihnen und Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus gibt es ein staatliches Entschädigungsprogramm (TAS/TNS), das auch dann Entschädigungen vorsieht, wenn der Arbeitgeber nicht mehr existiert. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden und stellen sicher, dass Sie – wo immer möglich – Ihren vollen Schadensersatz erhalten.

Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Im Falle einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Entschädigung für alle Ihnen entstandenen Schäden. Materielle Schäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.

  • Einkommensverlust: Wenn Sie (teilweise) nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, können Sie die Differenz zu Ihrem vorherigen Einkommen als Folgeschaden geltend machen.
  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitation.
  • Reisekosten, Haushaltshilfe und informelle Pflege: Auch kostenlose Hilfe von Familie und Freunden zählt dazu.
  • Veränderungen und Verlust der Selbstständigkeit: an Ihrem Haus oder Auto und Aufgaben, die Sie nicht mehr selbst erledigen können.

Darüber hinaus erhalten Sie Schmerzensgeld: eine Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Bei schweren Erkrankungen wie Mesotheliom ist diese Entschädigung beträchtlich. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Schmerzensgeldesoder sehen Sie sich die Übersicht auf der „Entschädigung“.

Beachten Sie unbedingt die Verjährungsfrist

Eine häufige Befürchtung ist, dass es zu spät sei, weil die Exposition Jahrzehnte zurückliegt. Diese Befürchtung ist in der Regel unbegründet. Bei einer Berufskrankheit beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren möglicher Ursache Kenntnis erlangt haben, nicht mit der Exposition selbst. Wenn Sie gerade erst erkrankt sind oder die Diagnose erhalten haben, ist es daher selten zu spät. Sind Sie unsicher? Fragen Sie uns gerne; eine kurze Beratung ist kostenlos.

Was ist das Beste, was man tun sollte?

Bei einer Berufskrankheit sind die ersten Schritte etwas anders als bei einem plötzlichen Unfall, aber mindestens genauso wichtig.

  • Lassen Sie Ihre Diagnose dokumentieren: Stellen Sie eine eindeutige medizinische Diagnose sicher und bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen auf.
  • Rekonstruieren Sie Ihren beruflichen Werdegang: Notieren Sie sich, für welche Arbeitgeber Sie gearbeitet haben, in welchen Zeiträumen und mit welchen Substanzen oder unter welchen Bedingungen Sie zu tun hatten. Alte Gehaltsabrechnungen, Verträge und Empfehlungsschreiben von Kollegen sind dabei eine große Hilfe.
  • Melden Sie Ihre Erkrankung dem niederländischen Zentrum für Arbeitskrankheiten, falls dies der Betriebsarzt noch nicht getan hat: Die Registrierung kann Ihre Akte unterstützen.
  • Unterschreiben Sie nichts: Treten Sie nicht selbst in Verhandlungen mit einem (ehemaligen) Arbeitgeber oder Versicherer.
  • Rufen Sie rechtzeitig Hilfe: Je eher wir nachsehen, desto besser können wir Beweise sichern und den richtigen Weg finden.

Wann braucht man einen Experten?

Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der haftenden Partei getragen. Ein Sachverständiger ist unerlässlich, insbesondere bei Berufskrankheiten: Die Ermittlung ehemaliger Arbeitgeber, der Nachweis des Kausalzusammenhangs und die Wahl der angemessenen Entschädigung erfordern Fachwissen und Erfahrung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Berufskrankheiten oder Asbest

Die Enthüllung liegt Jahrzehnte zurück. Ist es jetzt zu spät?
In der Regel nicht. Bei einer Berufskrankheit beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren möglicher Ursache Kenntnis erlangt haben, nicht mit der Exposition selbst. Wurde die Diagnose gerade erst gestellt? Dann haben Sie die Frist mit ziemlicher Sicherheit eingehalten.
Wie kann ich beweisen, dass meine Krankheit durch meine Arbeit verursacht wird?
Sie müssen die Plausibilität nicht allein beweisen; wir ziehen medizinische Experten und Arbeitsmediziner hinzu, um den Zusammenhang (die Kausalität) zu untermauern. Oftmals ist eine gute Rekonstruktion Ihrer beruflichen Laufbahn und Ihrer Exposition bereits sehr aussagekräftig.
Ich habe auch geraucht. Bekomme ich dann gar nichts für meine Lungenprobleme?
Nicht unbedingt. In solchen Fällen kann der Richter eine anteilige Haftung anwenden: Der Arbeitgeber muss dann einen Teil des Schadens ersetzen, und zwar im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit die Ursache war. Eine Entschädigung ist daher weiterhin möglich.
Ich habe Mesotheliom, verursacht durch Asbest. Wo kann ich Hilfe finden?
Für Asbestopfer gibt es das Institut für Asbestopfer (IAS), das mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber vermittelt. Darüber hinaus gibt es ein staatliches Entschädigungsprogramm, falls der Arbeitgeber nicht mehr existiert. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden und Ihren Schadensersatz zu erhalten.
Mein ehemaliger Arbeitgeber existiert nicht mehr. Lohnt es sich trotzdem, eine Klage einzureichen?
Oft ja. Manchmal gibt es einen Rechtsnachfolger oder einen noch aktiven Versicherer, und es gibt staatliche Förderprogramme für Asbest, die auch dann noch Leistungen erbringen. Wir prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrer Situation zur Verfügung stehen.
Wie viel kostet es mich, Sie zu beauftragen?
Nichts. Im Falle einer berechtigten Forderung trägt der Haftende unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Erstgespräch und die Prüfung Ihres Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.

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