Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenVerletzung und (teilweise) Arbeitsunfähigkeit Nicht jeder Unfall führt zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Viele Menschen können mit der Zeit einen Teil ihrer Arbeit wieder aufnehmen, aber längst nicht alles. Vielleicht…
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Nicht jeder Unfall führt zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit. Viele Menschen können mit der Zeit einen Teil ihrer Arbeit wieder aufnehmen, aber längst nicht alles. Sie können vielleicht noch administrative Tätigkeiten erledigen, aber nicht mehr heben, klettern oder lange Arbeitstage leisten. Oder Sie schaffen nur noch wenige Stunden, bevor Schmerzen oder Erschöpfung Sie zum Aufhören zwingen. Dies nennt man Teilerwerbsminderung, und auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Ob Ihre Arbeitsunfähigkeit nun auf einen Arbeitsunfall, einen Verkehrsunfall oder eine andere, haftbare Ursache zurückzuführen ist: Wenn Sie aufgrund des Handelns eines anderen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, entsteht Ihnen ein Schaden. Dieser Schaden darf nicht Ihnen allein überlassen werden. Der Haftende muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht eingetreten.
Manchmal ist klar, dass Sie sich erholen und nach einigen Monaten wieder arbeiten können. In anderen Fällen bleiben Einschränkungen bestehen, die Ihr Leben dauerhaft verändern. Es ist wichtig, beide Situationen ernst zu nehmen. Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kostet Sie auch Geld: entgangene Überstunden, eine verpasste Beförderung oder der Verlust eines befristeten Arbeitsvertrags, der sonst verlängert worden wäre. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und lassen nichts außer Acht.
Viele Opfer unterschätzen die tiefgreifenden Folgen eines Unfalls anfangs. In den ersten Wochen nach dem Unfall liegt der Fokus verständlicherweise auf der Genesung und der Hoffnung, dass alles gut wird. Eine Behinderung kann sich jedoch auch später bemerkbar machen, beispielsweise wenn Symptome chronisch werden oder sich herausstellt, dass man die vorherige Tätigkeit nicht mehr vollständig wieder aufnehmen kann. Daher ist es ratsam, den Schadensersatzanspruch nicht zu früh zu begleichen. Eine übereilte Einigung kann dazu führen, dass man später entstehende, aber oft schwerwiegendste Schäden nicht mehr geltend machen kann.

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Bei Personenschäden denken die meisten Menschen an die direkten Kosten: Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie und den Eigenanteil. Diese Kosten werden zwar berücksichtigt, doch ein oft übersehener, viel größerer Schadensposten ist der Verdienstausfall. Einkommensverlustist in vielen Fällen der mit Abstand größte Kostenfaktor.
Der Verlust der Erwerbsfähigkeit beschreibt die Differenz zwischen Ihrem potenziellen Verdienst ohne den Unfall und Ihrem aktuellen Verdienst. Dabei geht es nicht nur um Ihr jetziges Gehalt. Berücksichtigen Sie auch Ihre mögliche Karriere, die Gehaltserhöhungen, die angesammelte Rente sowie die nun wegfallenden Boni und Überstundenvergütungen. Gerade für junge Menschen kann sich dieser Verlust über Jahrzehnte summieren.
Bei Erwerbsminderung wird häufig eine sogenannte abstrakte Schadensberechnung durchgeführt. Dabei werden nicht nur Ihre aktuelle Situation, sondern auch Ihre Erwerbsfähigkeit berücksichtigt: Was hätten Sie vernünftigerweise verdienen können, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre? Zwei Szenarien werden verglichen. Die Differenz zwischen diesen beiden, verteilt auf die Jahre bis zu Ihrem Renteneintritt, bildet die Grundlage für die Entschädigung Ihres Einkommensausfalls.
Genau hier werden viele Opfer benachteiligt. Versicherer konzentrieren sich auf den kurzfristigen Aspekt und vernachlässigen die Zukunft. Wir hingegen blicken voraus und sorgen dafür, dass auch Schäden, die Sie erst in Jahren spüren werden, bereits jetzt berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung Ihres Verdienstausfalls berücksichtigen wir weit mehr als nur Ihr monatliches Gehalt. Folgende Punkte werden oft übersehen:
Gerade weil der Einkommensverlust sich über einen langen Zeitraum erstreckt, können sich kleine jährliche Differenzen im Laufe der Zeit zu einem beträchtlichen Betrag summieren. Eine sorgfältige Berechnung, die Ihre gesamte berufliche Laufbahn bis zum Renteneintritt berücksichtigt, ist daher von großer Bedeutung. Wir lassen keinen Aspekt außer Acht.

Wenn Sie erwerbstätig sind, spielt Ihr Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit greift das Gesetz zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern: Sie und Ihr Arbeitgeber sind gemeinsam für Ihre Wiedereingliederung verantwortlich. Das bedeutet, dass ein Plan erstellt wird, um Sie – soweit möglich – wieder in den Beruf zu integrieren, gegebenenfalls in eine angepasste oder andere Tätigkeit.
Die Wiedereingliederung ist an sich positiv: Die Rückkehr ins Berufsleben kann Ihrer Genesung und Ihrem Selbstwertgefühl guttun. Sie darf jedoch niemals auf Kosten Ihrer Gesundheit gehen und Ihr Gehalt darf nicht ungerechtfertigt gekürzt werden. Manchmal wird Druck ausgeübt, schneller oder mehr zu arbeiten, als verantwortungsvoll ist. Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen zur Wiedereingliederung Ihren gesundheitlichen Einschränkungen gerecht werden.
So verhindern wir, dass ein gut gemeinter Wiedereingliederungsprozess Ihre Rechte unbeabsichtigt untergräbt. Sie müssen das nicht allein herausfinden; wir kennen die Regeln und achten genau auf das richtige Verhältnis zwischen Genesung und Entschädigung.
Es kommt vor, dass ein Arbeitgeber im Laufe der Zeit eine andere Position, weniger Stunden oder sogar die Kündigung anstrebt. Dies kann zu weiteren Einkommensverlusten führen, zusätzlich zu den bereits durch den Unfall entstandenen. Auch diese Folgen berücksichtigen wir. Es ist wichtig, dass der Haftende für den durch den Unfall entstandenen Schaden verantwortlich bleibt, selbst wenn dieser Schaden durch Ihren Arbeitgeber oder eine Änderung Ihres Arbeitsverhältnisses entsteht. Wir stellen sicher, dass Ursache und Wirkung klar miteinander verknüpft bleiben, damit Sie nicht benachteiligt werden.

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Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kommen Sie häufig mit der UWV in Kontakt. Im ersten oder den ersten zwei Jahren Ihrer Krankheit erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihr Gehalt oder Leistungen nach dem Krankengeldgesetz. Danach haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach dem WIA. Diese Leistungen und Ihre Entschädigung für Personenschäden bestehen parallel, beeinflussen sich aber gegenseitig.
Dies hängt mit der Anrechnung. Ihnen steht eine Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden zu. Falls Sie bereits einen Teil Ihres Einkommensausfalls von der UWV erstattet bekommen, darf dieser Teil nicht doppelt ausgezahlt werden. Daher werden Leistungen nach dem Krankengeldgesetz oder dem Arbeits- und Einkommensgesetz bei der Berechnung Ihres Einkommensausfalls berücksichtigt. Es geht um Ihren Nettoverlust: die Differenz zwischen Ihrem potenziellen Verdienst und Ihrem aktuellen Gesamteinkommen, einschließlich Leistungen.
Das Zusammenspiel von Sozialleistungen und Entschädigung ist komplex. Fehlberechnungen können teuer werden. Versicherer sind bestrebt, Sozialleistungen so weit wie möglich zu verrechnen, sodass nur wenig Entschädigung übrig bleibt. Wir prüfen jede Verrechnung sorgfältig und stellen sicher, dass nur das abgezogen wird, was tatsächlich und berechtigterweise abgezogen werden darf. So erhalten Sie, was Ihnen zusteht.
Darüber hinaus betrachten wir gemeinsam mit Ihnen das Gesamtbild. Eine WIA-Begutachtung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Einkommen haben, und das Ergebnis ist nicht immer eindeutig. Es ist ratsam, die Entschädigungsregelung und Ihre Leistungssituation im Zusammenhang zu betrachten, damit Entscheidungen in einem Bereich Sie nicht unerwartet im anderen benachteiligen. Wir überwachen beide Bereiche und stellen sicher, dass Ihr Einkommensverlust fair ermittelt wird, unabhängig davon, wie sich die Leistungen entwickeln. Dies verhindert, dass eine komplexe Berechnung zu Ihrem Nachteil falsch interpretiert wird.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass nur Angestellte Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall haben. Das ist falsch. Auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sind oder nur eingeschränkt arbeiten können. Gerade für Unternehmer sind die Schäden oft erheblich und komplex.
Als Selbstständiger erleiden Sie Umsatzeinbußen, verpassen Aufträge und müssen möglicherweise Kunden enttäuschen, die zur Konkurrenz wechseln. Manchmal müssen Sie Mitarbeiter einstellen, um die Arbeit zu übernehmen, oder Sie erleben einen Wertverlust Ihres Unternehmens, weil Sie die zentrale Figur sind. All diese Schäden können unter Umständen entschädigungsberechtigt sein.
Für Unternehmer ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig. Wir prüfen Ihre Jahreszahlen, die Umsatzentwicklung, Ihre aktuellen und erwarteten Aufträge sowie die Prognose für Ihr Unternehmen vor dem Unfall. Bei Bedarf ziehen wir einen Aktuar hinzu, um Ihren Gewinn- und Umsatzausfall präzise zu ermitteln. Gerade weil Selbstständige kein festes Gehalt beziehen, entscheidet eine gründliche Prüfung über eine angemessene Entschädigung.
Wir berücksichtigen auch die Schadensminderungspflicht. Als Selbstständiger wird von Ihnen erwartet, dass Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Ihre Verluste zu begrenzen, beispielsweise durch die vorübergehende Auslagerung von Aufgaben. Die Ihnen dadurch entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht bei Ihnen bleiben: Auch diese fallen unter den Schaden, den der Haftende ersetzen muss. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht in die Falle tappen, zunächst selbst zu investieren, um Ihr Unternehmen am Laufen zu halten, und diese Kosten anschließend nicht erstattet bekommen. Ihr Unternehmertum darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die genaue Berechnung von Einkommensverlusten erfordert Fachkenntnisse. Sie beinhaltet Annahmen über die Zukunft, Diskontsätze, den beruflichen Werdegang und die Wechselwirkungen mit Sozialleistungen. Daher arbeiten wir bei Bedarf mit Experten zusammen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.
Für eine endgültige Berechnung ist in der Regel abschließende medizinische Begutachtung . Erst dann ist klar, ob sich Ihr Zustand wesentlich verbessern oder verschlechtern wird. Erst dann lässt sich der bleibende Schaden verlässlich feststellen. Bis dahin können wir bereits Vorschüsse beantragen, damit Sie während Ihrer Genesung nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Manchen Betroffenen fällt es schwer, über Geld zu sprechen, solange sie sich noch in der Genesungsphase befinden. Das verstehen wir vollkommen. Dennoch ist es wichtig, Ihre finanzielle Zukunft rechtzeitig abzusichern. Eine angemessene Entschädigung für Ihren Einkommensverlust gibt Ihnen Sicherheit und den nötigen Freiraum: Freiraum, um sich zu erholen, ohne sich ständig Sorgen um Rechnungen, Ihre Hypothek oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie machen zu müssen. Wir nehmen Ihnen diese Last ab. Haben Sie Fragen dazu, wie dies auf Ihre Situation zutrifft? Dann schauen Sie in unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wir sind Mitglied des NIVRE, des NKL und des De Letselschade Raad. Unsere Unterstützung ist gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches völlig kostenlos: Die haftende Partei trägt unsere Kosten, Sie erhalten Ihre Entschädigung zu 100 % und bekommen keine Rechnung. Neugierig, wie wir arbeiten? Lesen Sie mehr über unseren Ansatz oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück und kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause, egal wo in den Niederlanden Sie wohnen. Sie sind stärker, als Sie denken.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.