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Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung

Verletzung und (teilweise) Arbeitsunfähigkeit Nicht jeder Unfall führt zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Viele Menschen können mit der Zeit einen Teil ihrer Arbeit wieder aufnehmen, aber längst nicht alles. Vielleicht…

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Wenn Sie aufgrund einer Verletzung nicht mehr wie zuvor arbeiten können
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Du bist mehr als dein Einkommen

Wenn Sie aufgrund einer Verletzung nicht mehr wie zuvor arbeiten können

Vielleicht wird Ihnen die Arbeit, die Ihnen immer leicht von der Hand ging, plötzlich unmöglich. Schon wenige Stunden am Tag erscheinen Ihnen zu viel, oder Sie sind völlig arbeitsunfähig. Neben den Schmerzen und der Genesung gibt es eine stille Sorge: Was wird aus meinem Einkommen, meinem Job und meiner Zukunft? Das ist eine schwere Last, die man nicht allein tragen kann. Sie sind nicht allein. Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall beeinträchtigt nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern Ihr gesamtes Sicherheitsgefühl und Ihr Selbstwertgefühl. Wir verstehen das. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre tatsächlichen Verluste und sorgen dafür, dass diese angemessen kompensiert werden. Sie sind stärker, als Sie denken, besonders mit jemandem an Ihrer Seite, der sich auskennt.
Ein bekanntes Gesicht

Eine Kontaktperson, die Ihre Geschichte kennt

Sie müssen Ihre Geschichte nur einmal erzählen. Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie und Ihre Situation genau kennt. Jemanden, den Sie einfach anrufen können, der mit Ihnen mitdenkt und Ihnen den Stress mit den Versicherungen abnimmt. Unsere Unterstützung ist komplett kostenlos: Die Gegenseite trägt unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Daher erhalten Sie niemals eine Rechnung und behalten Ihre Entschädigung zu 100 %. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause, egal wo in den Niederlanden, und rufen Sie noch am selben Werktag zurück. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir uns um Ihre finanzielle Zukunft kümmern.
Eine Kontaktperson, die Ihre Geschichte kennt

Verletzung und (teilweise) Behinderung

Nicht jeder Unfall führt zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit. Viele Menschen können mit der Zeit einen Teil ihrer Arbeit wieder aufnehmen, aber längst nicht alles. Sie können vielleicht noch administrative Tätigkeiten erledigen, aber nicht mehr heben, klettern oder lange Arbeitstage leisten. Oder Sie schaffen nur noch wenige Stunden, bevor Schmerzen oder Erschöpfung Sie zum Aufhören zwingen. Dies nennt man Teilerwerbsminderung, und auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Ob Ihre Arbeitsunfähigkeit nun auf einen Arbeitsunfall, einen Verkehrsunfall oder eine andere, haftbare Ursache zurückzuführen ist: Wenn Sie aufgrund des Handelns eines anderen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, entsteht Ihnen ein Schaden. Dieser Schaden darf nicht Ihnen allein überlassen werden. Der Haftende muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht eingetreten.

Vorübergehend oder dauerhaft?

Manchmal ist klar, dass Sie sich erholen und nach einigen Monaten wieder arbeiten können. In anderen Fällen bleiben Einschränkungen bestehen, die Ihr Leben dauerhaft verändern. Es ist wichtig, beide Situationen ernst zu nehmen. Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kostet Sie auch Geld: entgangene Überstunden, eine verpasste Beförderung oder der Verlust eines befristeten Arbeitsvertrags, der sonst verlängert worden wäre. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und lassen nichts außer Acht.

Viele Opfer unterschätzen die tiefgreifenden Folgen eines Unfalls anfangs. In den ersten Wochen nach dem Unfall liegt der Fokus verständlicherweise auf der Genesung und der Hoffnung, dass alles gut wird. Eine Behinderung kann sich jedoch auch später bemerkbar machen, beispielsweise wenn Symptome chronisch werden oder sich herausstellt, dass man die vorherige Tätigkeit nicht mehr vollständig wieder aufnehmen kann. Daher ist es ratsam, den Schadensersatzanspruch nicht zu früh zu begleichen. Eine übereilte Einigung kann dazu führen, dass man später entstehende, aber oft schwerwiegendste Schäden nicht mehr geltend machen kann.

Persönliche Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung

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Verlust der Erwerbsfähigkeit – Ihr größter finanzieller Verlust

Bei Personenschäden denken die meisten Menschen an die direkten Kosten: Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie und den Eigenanteil. Diese Kosten werden zwar berücksichtigt, doch ein oft übersehener, viel größerer Schadensposten ist der Verdienstausfall. Einkommensverlustist in vielen Fällen der mit Abstand größte Kostenfaktor.

Der Verlust der Erwerbsfähigkeit beschreibt die Differenz zwischen Ihrem potenziellen Verdienst ohne den Unfall und Ihrem aktuellen Verdienst. Dabei geht es nicht nur um Ihr jetziges Gehalt. Berücksichtigen Sie auch Ihre mögliche Karriere, die Gehaltserhöhungen, die angesammelte Rente sowie die nun wegfallenden Boni und Überstundenvergütungen. Gerade für junge Menschen kann sich dieser Verlust über Jahrzehnte summieren.

Abstrakte Schadensberechnung

Bei Erwerbsminderung wird häufig eine sogenannte abstrakte Schadensberechnung durchgeführt. Dabei werden nicht nur Ihre aktuelle Situation, sondern auch Ihre Erwerbsfähigkeit berücksichtigt: Was hätten Sie vernünftigerweise verdienen können, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre? Zwei Szenarien werden verglichen. Die Differenz zwischen diesen beiden, verteilt auf die Jahre bis zu Ihrem Renteneintritt, bildet die Grundlage für die Entschädigung Ihres Einkommensausfalls.

Genau hier werden viele Opfer benachteiligt. Versicherer konzentrieren sich auf den kurzfristigen Aspekt und vernachlässigen die Zukunft. Wir hingegen blicken voraus und sorgen dafür, dass auch Schäden, die Sie erst in Jahren spüren werden, bereits jetzt berücksichtigt werden.

Was zählt alles?

Bei der Berechnung Ihres Verdienstausfalls berücksichtigen wir weit mehr als nur Ihr monatliches Gehalt. Folgende Punkte werden oft übersehen:

  • Urlaubsgeld, Jahresendbonus und möglicherweise ein dreizehntes Monatsgehalt.
  • Die Vergütung für strukturelle Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten wird abgeschafft.
  • Boni, Gewinnbeteiligungen und andere variable Vergütungen.
  • Die Rentenansprüche fallen geringer aus, weil man weniger oder gar nicht mehr arbeitet.
  • Karrierechancen und Gehaltserhöhungen, die Sie ohne den Unfall erreicht hätten.

Gerade weil der Einkommensverlust sich über einen langen Zeitraum erstreckt, können sich kleine jährliche Differenzen im Laufe der Zeit zu einem beträchtlichen Betrag summieren. Eine sorgfältige Berechnung, die Ihre gesamte berufliche Laufbahn bis zum Renteneintritt berücksichtigt, ist daher von großer Bedeutung. Wir lassen keinen Aspekt außer Acht.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Wiedereingliederung und Ihr Arbeitgeber

Wenn Sie erwerbstätig sind, spielt Ihr Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit greift das Gesetz zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern: Sie und Ihr Arbeitgeber sind gemeinsam für Ihre Wiedereingliederung verantwortlich. Das bedeutet, dass ein Plan erstellt wird, um Sie – soweit möglich – wieder in den Beruf zu integrieren, gegebenenfalls in eine angepasste oder andere Tätigkeit.

Die Wiedereingliederung ist an sich positiv: Die Rückkehr ins Berufsleben kann Ihrer Genesung und Ihrem Selbstwertgefühl guttun. Sie darf jedoch niemals auf Kosten Ihrer Gesundheit gehen und Ihr Gehalt darf nicht ungerechtfertigt gekürzt werden. Manchmal wird Druck ausgeübt, schneller oder mehr zu arbeiten, als verantwortungsvoll ist. Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen zur Wiedereingliederung Ihren gesundheitlichen Einschränkungen gerecht werden.

Wir denken mit Ihnen

  • Wir stellen sicher, dass die Wiedereingliederung mit Ihren medizinischen Fähigkeiten übereinstimmt.
  • Wir stellen sicher, dass etwaige Restschäden nach der Wiedereingliederung weiterhin kompensiert werden.
  • Wir stellen sicher, dass die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Versicherer in Ihrem besten Interesse sind.

So verhindern wir, dass ein gut gemeinter Wiedereingliederungsprozess Ihre Rechte unbeabsichtigt untergräbt. Sie müssen das nicht allein herausfinden; wir kennen die Regeln und achten genau auf das richtige Verhältnis zwischen Genesung und Entschädigung.

Es kommt vor, dass ein Arbeitgeber im Laufe der Zeit eine andere Position, weniger Stunden oder sogar die Kündigung anstrebt. Dies kann zu weiteren Einkommensverlusten führen, zusätzlich zu den bereits durch den Unfall entstandenen. Auch diese Folgen berücksichtigen wir. Es ist wichtig, dass der Haftende für den durch den Unfall entstandenen Schaden verantwortlich bleibt, selbst wenn dieser Schaden durch Ihren Arbeitgeber oder eine Änderung Ihres Arbeitsverhältnisses entsteht. Wir stellen sicher, dass Ursache und Wirkung klar miteinander verknüpft bleiben, damit Sie nicht benachteiligt werden.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Überschneidungen mit UWV, WIA und Vorteilen

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kommen Sie häufig mit der UWV in Kontakt. Im ersten oder den ersten zwei Jahren Ihrer Krankheit erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihr Gehalt oder Leistungen nach dem Krankengeldgesetz. Danach haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach dem WIA. Diese Leistungen und Ihre Entschädigung für Personenschäden bestehen parallel, beeinflussen sich aber gegenseitig.

Dies hängt mit der Anrechnung. Ihnen steht eine Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden zu. Falls Sie bereits einen Teil Ihres Einkommensausfalls von der UWV erstattet bekommen, darf dieser Teil nicht doppelt ausgezahlt werden. Daher werden Leistungen nach dem Krankengeldgesetz oder dem Arbeits- und Einkommensgesetz bei der Berechnung Ihres Einkommensausfalls berücksichtigt. Es geht um Ihren Nettoverlust: die Differenz zwischen Ihrem potenziellen Verdienst und Ihrem aktuellen Gesamteinkommen, einschließlich Leistungen.

Warum dies sorgfältig erfolgen muss

Das Zusammenspiel von Sozialleistungen und Entschädigung ist komplex. Fehlberechnungen können teuer werden. Versicherer sind bestrebt, Sozialleistungen so weit wie möglich zu verrechnen, sodass nur wenig Entschädigung übrig bleibt. Wir prüfen jede Verrechnung sorgfältig und stellen sicher, dass nur das abgezogen wird, was tatsächlich und berechtigterweise abgezogen werden darf. So erhalten Sie, was Ihnen zusteht.

Darüber hinaus betrachten wir gemeinsam mit Ihnen das Gesamtbild. Eine WIA-Begutachtung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Einkommen haben, und das Ergebnis ist nicht immer eindeutig. Es ist ratsam, die Entschädigungsregelung und Ihre Leistungssituation im Zusammenhang zu betrachten, damit Entscheidungen in einem Bereich Sie nicht unerwartet im anderen benachteiligen. Wir überwachen beide Bereiche und stellen sicher, dass Ihr Einkommensverlust fair ermittelt wird, unabhängig davon, wie sich die Leistungen entwickeln. Dies verhindert, dass eine komplexe Berechnung zu Ihrem Nachteil falsch interpretiert wird.

Was ist, wenn Sie Freiberufler oder Unternehmer sind?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass nur Angestellte Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall haben. Das ist falsch. Auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sind oder nur eingeschränkt arbeiten können. Gerade für Unternehmer sind die Schäden oft erheblich und komplex.

Als Selbstständiger erleiden Sie Umsatzeinbußen, verpassen Aufträge und müssen möglicherweise Kunden enttäuschen, die zur Konkurrenz wechseln. Manchmal müssen Sie Mitarbeiter einstellen, um die Arbeit zu übernehmen, oder Sie erleben einen Wertverlust Ihres Unternehmens, weil Sie die zentrale Figur sind. All diese Schäden können unter Umständen entschädigungsberechtigt sein.

Beweise und Belege

Für Unternehmer ist eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig. Wir prüfen Ihre Jahreszahlen, die Umsatzentwicklung, Ihre aktuellen und erwarteten Aufträge sowie die Prognose für Ihr Unternehmen vor dem Unfall. Bei Bedarf ziehen wir einen Aktuar hinzu, um Ihren Gewinn- und Umsatzausfall präzise zu ermitteln. Gerade weil Selbstständige kein festes Gehalt beziehen, entscheidet eine gründliche Prüfung über eine angemessene Entschädigung.

Wir berücksichtigen auch die Schadensminderungspflicht. Als Selbstständiger wird von Ihnen erwartet, dass Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Ihre Verluste zu begrenzen, beispielsweise durch die vorübergehende Auslagerung von Aufgaben. Die Ihnen dadurch entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht bei Ihnen bleiben: Auch diese fallen unter den Schaden, den der Haftende ersetzen muss. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht in die Falle tappen, zunächst selbst zu investieren, um Ihr Unternehmen am Laufen zu halten, und diese Kosten anschließend nicht erstattet bekommen. Ihr Unternehmertum darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wir berechnen Ihren gesamten Einkommensverlust

Die genaue Berechnung von Einkommensverlusten erfordert Fachkenntnisse. Sie beinhaltet Annahmen über die Zukunft, Diskontsätze, den beruflichen Werdegang und die Wechselwirkungen mit Sozialleistungen. Daher arbeiten wir bei Bedarf mit Experten zusammen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.

  • Ein Berufsexperte beurteilt, was Sie auf dem Arbeitsmarkt noch tun können und was nicht.
  • ein Aktuar Ihren Gesamtschaden bis zum Renteneintritt.
  • Ein medizinischer Berater ermittelt Ihre Einschränkungen und die Folgen für Ihre Arbeitsfähigkeit.

Für eine endgültige Berechnung ist in der Regel abschließende medizinische Begutachtung . Erst dann ist klar, ob sich Ihr Zustand wesentlich verbessern oder verschlechtern wird. Erst dann lässt sich der bleibende Schaden verlässlich feststellen. Bis dahin können wir bereits Vorschüsse beantragen, damit Sie während Ihrer Genesung nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Manchen Betroffenen fällt es schwer, über Geld zu sprechen, solange sie sich noch in der Genesungsphase befinden. Das verstehen wir vollkommen. Dennoch ist es wichtig, Ihre finanzielle Zukunft rechtzeitig abzusichern. Eine angemessene Entschädigung für Ihren Einkommensverlust gibt Ihnen Sicherheit und den nötigen Freiraum: Freiraum, um sich zu erholen, ohne sich ständig Sorgen um Rechnungen, Ihre Hypothek oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie machen zu müssen. Wir nehmen Ihnen diese Last ab. Haben Sie Fragen dazu, wie dies auf Ihre Situation zutrifft? Dann schauen Sie in unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Sorglos, keine Rechnung

Wir sind Mitglied des NIVRE, des NKL und des De Letselschade Raad. Unsere Unterstützung ist gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches völlig kostenlos: Die haftende Partei trägt unsere Kosten, Sie erhalten Ihre Entschädigung zu 100 % und bekommen keine Rechnung. Neugierig, wie wir arbeiten? Lesen Sie mehr über unseren Ansatz oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück und kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause, egal wo in den Niederlanden Sie wohnen. Sie sind stärker, als Sie denken.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Behinderungen aufgrund von Verletzungen

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich nur teilweise arbeitsunfähig bin?
Ja. Auch bei einer Teilerwerbsminderung entsteht Ihnen ein Einkommensverlust, beispielsweise weil Sie weniger Stunden arbeiten können, keine Überstunden mehr leisten können oder eine Beförderung verpassen. Die Differenz zwischen Ihrem potenziellen Einkommen ohne den Unfall und Ihrem aktuellen Einkommen berechtigt Sie zu einer Entschädigung. Wir werden Ihre Situation sorgfältig prüfen.
Was genau versteht man unter Erwerbsminderung?
Der Verlust der Erwerbsfähigkeit entspricht Ihrem zukünftigen Einkommensverlust: der Differenz zwischen Ihrem möglichen Verdienst ohne den Unfall und Ihrem aktuellen Verdienst, verteilt auf die Jahre bis zu Ihrem Renteneintritt. Er betrifft nicht nur Ihr jetziges Gehalt, sondern auch Karrierechancen, Gehaltserhöhungen, Rentenansprüche und Überstunden. In vielen Fällen stellt dies den größten Schadensposten dar.
Wird meine UWV- oder WIA-Leistung mit meiner Vergütung verrechnet?
Leistungen nach dem Krankengeldgesetz (Sickness Benefits Act) bzw. dem Arbeitsunfallgesetz (WIA) und Ihre Entschädigung für Personenschäden bestehen parallel, werden aber bei der Berechnung gleichgesetzt. Sie haben Anspruch auf Entschädigung für Ihren tatsächlichen Schaden; daher werden bereits erhaltene Leistungen angerechnet. Wir prüfen jeden Vergleich sorgfältig, um sicherzustellen, dass nur tatsächlich und berechtigterweise Abzüge vorgenommen werden.
Habe ich als Selbstständiger auch Anspruch auf Entschädigung für Einkommensverluste?
Selbstverständlich. Auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig oder nur eingeschränkt arbeiten können. Denken Sie an Umsatzeinbußen, verpasste Aufträge, Kosten für Ersatzpersonal oder eine Wertminderung Ihres Unternehmens. Der Nachweis durch Jahreszahlen und Prognosen ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig; gegebenenfalls ziehen wir einen Aktuar hinzu.
Wann kann mein endgültiger Schadensersatz berechnet werden?
Für eine endgültige Berechnung ist in der Regel ein abschließender medizinischer Zustand erforderlich: der Zeitpunkt, an dem klar ist, dass sich Ihre Situation nicht mehr wesentlich verändern wird. Erst dann lässt sich der bleibende Schaden verlässlich feststellen. In der Zwischenzeit können wir Vorschüsse beantragen, damit Sie während Ihrer Genesung keine finanziellen Schwierigkeiten haben.
Wie hoch sind die Kosten für Ihre Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung?
Nichts. Unsere Unterstützung ist gemäß Art. 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches völlig kostenlos: Die Kosten trägt der Haftende. Sie erhalten keine Rechnung und behalten Ihre Entschädigung zu 100 %. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause – überall in den Niederlanden.

Lassen Sie sich kostenlos zu Behinderung aufgrund einer Verletzung beraten

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.

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