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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungen von Nederland Letselschade.

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Folgendes zu verstehen:

  1. Nederland Letselschade: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ansässig in [Ort der Niederlassung] und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer [Handelskammernummer].
  2. Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die Nederland Letselschade mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt.
  3. Vereinbarung: der Dienstleistungsvertrag zwischen Nederland Letselschade und dem Auftraggeber, einschließlich der sich daraus ergebenden Tätigkeiten.
  4. Datei: Sämtliche Informationen, Dokumente, Korrespondenz, medizinische Daten, Berechnungen und sonstige Daten, die sich auf den Fall des Mandanten beziehen.
  5. Gegenpartei: die potenziell haftende Partei, deren Versicherer oder eine andere Partei, an die sich die Aktivitäten richten.
  6. Dritte: Personen oder Organisationen, die nicht zu Nederland Letselschade oder dem Auftraggeber gehören, wie z. B. Experten, medizinische Berater, Anwälte und Versicherer.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Vereinbarung und alle damit verbundenen Aktivitäten von Nederland Letselschade.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Nederland Letselschade hat sie schriftlich akzeptiert.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
  4. Ist eine Bestimmung nichtig, anfechtbar oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung dann durch eine Bestimmung ersetzen, die ihrem Inhalt so weit wie möglich entspricht.
  5. Nederland Letselschade stellt dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Abschluss der Vereinbarung in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sie zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen.

Artikel 3 – Angebot und Schluss

  1. Angebote von Nederland Letselschade sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald Nederland Letselschade den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Arbeit beginnt.
  3. Nederland Letselschade kann einen Auftrag ablehnen, solange noch keine Vereinbarung abgeschlossen wurde.
  4. Nederland Letselschade kann auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen vertrauen.
  5. Offensichtliche Fehler, Tippfehler oder Auslassungen sind für Nederland Letselschade nicht bindend.
  6. Einzelfallbezogene Vereinbarungen bezüglich der Leistungen, Kosten und etwaiger Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
  7. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
  8. Wird der Vertrag von oder im Namen von zwei oder mehr Kunden abgeschlossen, so haften diese gesamtschuldnerisch für die sich aus dem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen sowie für die sie gemeinsam betreffenden gemeinsamen Kooperationsverpflichtungen.
  9. Ist der Kunde ein Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, so hat der Kunde grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
  10. Wünscht der Auftraggeber, dass Nederland Letselschade die Arbeiten während der Widerrufsfrist aufnimmt, kann Nederland Letselschade diesem Wunsch nachkommen. Widerruft der Auftraggeber den Vertrag anschließend, schuldet er einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  11. Das Widerrufsrecht erlischt nach vollständiger Erbringung der Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist nur dann, wenn Nederland Letselschade mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat und der Auftraggeber im Voraus erklärt hat, auf das Widerrufsrecht zu verzichten, sobald die Dienstleistungen vollständig erbracht sind, und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Artikel 4 – Art und Umfang des Abkommens

  1. Nederland Letselschade bietet außergerichtliche Vertretung in Personenschadensfällen und anderen schriftlich vereinbarten Tätigkeiten an.
  2. Die erbrachten Leistungen stellen eine Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen dar. Nederland Letselschade garantiert weder ein Ergebnis noch ein Haftungsgeständnis und legt keine konkrete Schadenshöhe fest.
  3. Nederland Letselschade führt die Arbeiten mit der Sorgfalt eines vernünftig handelnden und angemessen kompetenten Rechtsvertreters aus.
  4. Die Arbeiten werden ausschließlich zum Nutzen des Auftraggebers ausgeführt. Dritte können daraus keinerlei Rechte ableiten.
  5. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind folgende Punkte vom Vertrag ausgeschlossen:
    • Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren, verbindliche Gutachten und Verfahrensdokumente;
    • medizinische, steuerliche, arbeitsrechtliche, versicherungsrechtliche oder sonstige fachspezifische Beratung außerhalb der Bearbeitung von Personenschäden;
    • Streitigkeiten über Versicherungsschutz oder Versicherungsbedingungen;
    • Aktivitäten für Dritte.
  6. Sollte sich während der Ausführung herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird Nederland Letselschade den Auftraggeber rechtzeitig darüber informieren. Diese Arbeiten werden erst dann Bestandteil des Vertrags, wenn die Parteien diesbezüglich eine Einigung erzielt haben.

Artikel 5 – Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Vertrags relevanten Informationen und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Tatsachen und Änderungen, die für den Fall relevant sein könnten, unverzüglich zu melden. Dazu gehören Änderungen des Gesundheitszustands, der Beschäftigung, des Einkommens, der Sozialleistungen, der Korrespondenz mit der Gegenpartei sowie der erhaltenen Zahlungen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Durchführung des Vertrags angemessen mitzuwirken und Anfragen von Nederland Letselschade zeitnah zu beantworten.
  4. Der Auftraggeber darf ohne Rücksprache mit Nederland Letselschade keine Vereinbarung mit der Gegenpartei treffen und der Gegenpartei keine unrichtigen oder unvollständigen Informationen übermitteln, soweit dies den Fall beeinflussen könnte.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Verlangen einen gültigen Identitätsnachweis vorzulegen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Feststellung der Identität oder zur Verhinderung von Betrug erforderlich ist.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss und danach unverzüglich, sobald ihm dies bekannt wird, offenzulegen, ob eine Rechtsschutzversicherung, eine Unfallversicherung oder eine andere Versicherung oder Vorkehrung besteht, die eine Deckung oder Entschädigung für Rechtsschutz, Kosten oder Schäden vorsieht.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die erforderlich sind, um den Ablauf der Verjährungsfrist oder sonstige Verzögerungen zu verhindern, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, einschließlich einer wirksamen Unterbrechung der Geltendmachung von Ansprüchen, sofern dies für den Fall erforderlich ist.
  8. Der Auftraggeber darf keine falschen, irreführenden oder unrichtigen Angaben machen und darf keine Tatsachen verheimlichen, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie für die Beurteilung oder Bearbeitung des Falles wesentlich sind.

Artikel 6 – Umsetzung, Kommunikation und Fortschritt

  1. Nederland Letselschade organisiert seine Aktivitäten professionell und effizient und berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden.
  2. Nederland Letselschade legt die Reihenfolge und Art der Bearbeitung der Akte unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten fest.
  3. Die Dauer und der Verlauf eines Personenschadensfalls hängen teilweise von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von Nederland Letselschade liegen, wie etwa die Haltung der Gegenpartei, der Versicherer, der Sachverständigen und der Ärzte.
  4. Die von Nederland Letselschade angegebenen Zeitrahmen und Zeitpläne sind unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  5. Die Parteien kommunizieren schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder digital.
  6. Nederland Letselschade kann sich auf die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten verlassen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, E-Mails und andere vereinbarte Kommunikationsmittel zeitnah abzurufen.
  7. Nederland Letselschade hält den Mandanten im Rahmen des Zumutbaren über wesentliche Entwicklungen im Fall auf dem Laufenden.
  8. Digitale Kommunikation birgt Risiken. Nederland Letselschade wendet die gebotene Sorgfalt an, übernimmt jedoch keine Gewähr für die fehlerfreie, vollständige oder störungsfreie Übertragung, den Empfang oder die Verarbeitung digitaler Nachrichten.
  9. Nederland Letselschade überwacht Verjährungsfristen und andere strikte Fristen, soweit sie in den Rahmen des von ihr übernommenen Auftrags fallen.
  10. Nederland Letselschade haftet nicht für Verjährung, Verlust von Rechten oder sonstige Fristüberschreitungen, die vor Abschluss des Vertrags eingetreten sind.
  11. Wenn der Auftraggeber die für den Fall notwendigen Informationen oder Dokumente nicht rechtzeitig nach einer konkreten und rechtzeitigen Aufforderung von Nederland Letselschade zur Verfügung stellt, haftet Nederland Letselschade nicht für daraus entstehende Schäden, einschließlich Verjährung, Verlust von Rechten oder Überschreitung sonstiger Fristen.

Artikel 7 – Einbeziehung Dritter und Weiterleitung

  1. Nederland Letselschade kann Dritte, wie z. B. Experten, medizinische Berater oder andere Spezialisten, hinzuziehen, wenn dies für die sorgfältige Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
  2. Sofern Art und Kosten dies erfordern, wird Nederland Letselschade den Kunden im Voraus informieren.
  3. Nederland Letselschade wendet bei der Auswahl von Drittparteien die gebotene Sorgfalt an.
  4. Beauftragt der Auftraggeber selbst einen Dritten, so ist er für diese Wahl und die daraus resultierenden Kosten und Vereinbarungen verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  5. Falls die Unterstützung eines Anwalts für eine sorgfältige Bearbeitung notwendig oder wünschenswert ist, wird Nederland Letselschade den Kunden entsprechend informieren und ihn gegebenenfalls an einen Anwalt verweisen.
  6. Die Arbeit und die Kosten eines Anwalts fallen nicht unter die Vereinbarung mit Nederland Letselschade, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Ein von Nederland Letselschade beauftragter medizinischer Berater erteilt unabhängige, objektive und unparteiische Ratschläge in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Berufsstandards und -regeln.
  8. Nederland Letselschade haftet nicht für den Inhalt eines unabhängigen medizinischen Gutachtens als solches, bleibt jedoch für eigene Fehler und für die ihr gesetzlich auferlegte Haftung im Zusammenhang mit der Beauftragung von Hilfspersonen haftbar, einschließlich Fehlern bei der Auswahl, Anweisung oder dem Einsatz des medizinischen Beraters.

Artikel 8 – Kosten, Gebühren und Entschädigungszahlungen

  1. Die finanziellen Modalitäten werden in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
  2. Nederland Letselschade versucht, seine außergerichtlichen Kosten von der haftenden Gegenpartei oder deren Versicherer zurückzuerhalten, soweit dies nach dem Gesetz und den Umständen des Falles zulässig ist.
  3. Der Auftraggeber schuldet Nederland Letselschade keine Gebühr, keinen persönlichen Beitrag und keine sonstige Entschädigung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich vereinbart.
  4. Wird die Haftung nicht anerkannt oder werden außergerichtliche Kosten nicht oder nur teilweise erstattet, so trägt der Auftraggeber den nicht erstatteten Teil nicht, es sei denn, die Parteien haben vorher ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Absatz 4 gilt auch im Falle einer ganz oder teilweisen Mitschuld, es sei denn, die Parteien haben vorher ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  6. Kosten Dritter, Sachverständiger, Anwälte, Gerichtsregistratur, Gerichtsvollzieher und sonstige Sonderkosten fallen nicht unter Absatz 2, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Grundsätzlich werden Vergütungen und Vorschüsse direkt an den Auftraggeber gezahlt. Der Auftraggeber meldet Direktzahlungen, Vorschüsse und Vereinbarungen mit der Gegenpartei direkt an Nederland Letselschade, soweit diese für die Bearbeitung des Falles relevant sind.
  8. Sollte Nederland Letselschade versehentlich für den Kunden bestimmte Gelder erhalten, leitet sie diese nach etwaiger administrativer Bearbeitung schnellstmöglich an den Kunden weiter. Nederland Letselschade schuldet darauf keine Zinsen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
  9. Nederland Letselschade bietet keine subventionierte Rechtsberatung im Rahmen von Prozesskostenhilfe an. Der Mandant ist selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls zu prüfen, ob er Anspruch auf geförderte Rechtsberatung durch einen Anwalt hat.
  10. Wenn ein Minderjähriger in den Fall involviert ist, kann für die endgültige Abwicklung, den Empfang oder die Verwaltung der Entschädigung sowie die Auszahlung von Geldern die Genehmigung des zuständigen Amtsrichters oder die Nutzung eines Bankkontos mit einer BEM-Klausel erforderlich sein. Nederland Letselschade wird den Mandanten darüber informieren, sobald dies für den Fall relevant ist.
  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Verlangen bei der Unterzeichnung einer Abtretungsurkunde oder anderer notwendiger Dokumente zur Einziehung außergerichtlicher Kosten vom Vertragspartner mitzuwirken, soweit dies für eine effiziente Abwicklung erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
  12. Wird der Vertrag aufgrund von Betrug, vorsätzlicher Täuschung oder vorsätzlicher Verschweigung wesentlicher Informationen durch den Auftraggeber beendet, so schuldet der Auftraggeber Nederland Letselschade eine angemessene Entschädigung für den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten gemäß dem schriftlich mitgeteilten oder im Voraus vereinbarten Stundensatz sowie für entstandene externe Kosten.

Artikel 9 – Zahlung

  1. Ist der Kunde gemäß der Vereinbarung zur Zahlung verpflichtet, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Nederland Letselschade kann vor Beginn oder Fortsetzung der Arbeiten eine schriftlich vereinbarte Vorauszahlung verlangen.
  3. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begründete Einwände erheben. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt, es sei denn, Nederland Letselschade bestätigt schriftlich etwas anderes.
  4. Im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs gesetzliche Verzugszinsen.
  5. Außergerichtliche Inkassokosten werden den Verbrauchern erst dann in Rechnung gestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das 14-tägige Schreiben erfüllt sind.

Artikel 10 – Datenschutz, medizinische Daten und Akten

  1. Nederland Letselschade verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertrags, zur Fallbearbeitung, zur Kommunikation, zur Verwaltung und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
  2. Soweit dies für die Bearbeitung des Personenschadensfalls erforderlich ist, verarbeitet Nederland Letselschade auch medizinische und andere besondere personenbezogene Daten, jedoch nur im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt.
  3. Falls für die Anforderung, den Empfang oder die Weitergabe medizinischer Daten eine Genehmigung oder Erklärung des Kunden erforderlich ist, wird Nederland Letselschade den Kunden gesondert darüber informieren.
  4. Grundsätzlich speichert Nederland Letselschade administrative und finanzielle Daten sieben Jahre nach Abschluss des Verfahrens, es sei denn, eine längere gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt.
  5. Nederland Letselschade speichert andere Aktenbestandteile, einschließlich medizinischer Daten, nur so lange, wie es für die Bearbeitung und Beilegung des Falles, eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens, die Bearbeitung einer Beschwerde oder eines Haftungsanspruchs oder die Begründung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs erforderlich ist. Nederland Letselschade prüft regelmäßig, ob eine weitere Aufbewahrung noch notwendig ist, und löscht oder anonymisiert die Daten, sobald dies nicht mehr der Fall ist.
  6. Der Kunde kann im Rahmen des Zumutbaren Einsicht in die Datei, eine Kopie davon oder deren Übertragung verlangen. Nederland Letselschade wird diesbezüglich im gesetzlich und unter Berücksichtigung der Umstände zulässigen Rahmen kooperieren.
  7. Nederland Letselschade nutzt digitale Systeme und ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten und andere vertrauliche Informationen zu schützen.
  8. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Nederland Letselschade.

Artikel 11 – Beschwerden

  1. Beschwerden über die Dienstleistung oder die finanzielle Abwicklung können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.
  2. Nederland Letselschade bestätigt den Eingang einer Beschwerde grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen.
  3. Nederland Letselschade ist bestrebt, eine Beschwerde innerhalb von sechs Wochen inhaltlich zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie innerhalb dieses Zeitraums über den Grund und die voraussichtliche Bearbeitungszeit informiert.
  4. Falls das interne Beschwerdeverfahren zu keiner Lösung führt, kann sich der Kunde an das zuständige Gericht wenden.
  5. Ist Nederland Letselschade Mitglied eines Gütesiegels, eines Branchenverbands oder eines externen Beschwerde- oder Streitbeilegungssystems, kann sich der Kunde nach Abschluss des internen Beschwerdeverfahrens auch an die zu diesem Zeitpunkt benannte externe Stelle wenden, wie auf der Website oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
  6. Die Einreichung einer Beschwerde setzt die laufenden Verpflichtungen des Kunden nicht aus, es sei denn, das Gesetz oder eine schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor.

Artikel 12 – Aussetzung

  1. Nederland Letselschade kann die Arbeiten ganz oder teilweise aussetzen, wenn der Auftraggeber trotz einer – sofern dies zumutbar ist – Warnung unzureichende Informationen liefert, nicht kooperiert oder finanzielle Vereinbarungen nicht einhält.
  2. Nederland Letselschade teilt den Grund für die Suspendierung nach Möglichkeit im Voraus mit.
  3. Nederland Letselschade nimmt seine Tätigkeit wieder auf, sobald der Grund für die Aussetzung wegfällt, sofern eine Wiederaufnahme noch möglich und sinnvoll ist.

Artikel 13 – Beendigung des Abkommens

  1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.
  2. Nederland Letselschade kann den Vertrag nur dann ganz oder teilweise kündigen, wenn ein gewichtiger Grund dafür vorliegt, wie beispielsweise ein schwerwiegender Vertrauensbruch, ein Interessenkonflikt, mangelnde Kooperation seitens des Auftraggebers, das Fehlen einer vernünftigen Grundlage für die Fortsetzung des Falles, Betrug, vorsätzliche Täuschung oder das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Informationen durch den Auftraggeber.
  3. Soweit möglich, wird Nederland Letselschade den Kunden im Voraus informieren und ihm eine angemessene Gelegenheit zur Behebung des Problems einräumen. Im Falle von Betrug, vorsätzlicher Täuschung oder dem vorsätzlichen Verschweigen wesentlicher Informationen kann Nederland Letselschade den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
  4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Nederland Letselschade im angemessenen Rahmen bei der sorgfältigen Übergabe der Akte mitwirken.

Artikel 14 – Folgen der Kündigung

  1. Mit Beendigung der Arbeiten werden diese eingestellt, es sei denn, es sind noch Maßnahmen erforderlich, um einen unmittelbaren Schaden für den Auftraggeber abzuwenden oder laufende Arbeitsschritte sorgfältig abzuschließen.
  2. Die bereits geleistete Arbeit und die entstandenen Kosten bleiben fällig, soweit sie gemäß diesem Vertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zu Lasten des Auftraggebers gehen.
  3. Kündigt der Auftraggeber als Verbraucher den Vertrag vorzeitig und ist eine Zahlungsverpflichtung von der Fertigstellung des Auftrags oder vom Ablauf einer bestimmten Zeit abhängig, so hat Nederland Letselschade nur Anspruch auf einen Teil dieser Vergütung, der in angemessener Weise zu bestimmen ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Im Falle einer Kündigung oder Übertragung des Mandats an einen anderen Vertreter oder Anwalt kann Nederland Letselschade die bereits geleistete außergerichtliche Arbeit und die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sich aus der Art des Falles ergibt, vom Vertragspartner zurückfordern.
  5. Wird ein Rechtsnachfolger oder Anwalt mit dem Fall betraut, arbeiten die Parteien im Rahmen des Zumutbaren bei einem geordneten Übergang zusammen und koordinieren sich gegebenenfalls hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten gegenüber der Gegenpartei.

Artikel 15 – Haftung

  1. Nederland Letselschade haftet nur für direkte Schäden, die dem Kunden als direkte Folge eines ihm zurechenbaren Versäumnisses oder einer rechtswidrigen Handlung entstehen.
  2. Nederland Letselschade haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die überwiegend vom Kunden oder Dritten verursacht wurden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
  3. Jegliche Haftung ist auf den im jeweiligen Fall im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Nederland Letselschade ausgezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt.
  4. Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens Nederland Letselschade.
  5. Der Kunde meldet einen angeblichen Mangel oder Schaden der Nederland Letselschade so schnell wie möglich schriftlich und konkret.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

  1. Nederland Letselschade ist nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen, solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
  2. Höhere Gewalt umfasst Umstände, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen und die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder unangemessen belastend machen, einschließlich Systemausfälle, Krankheit, staatliche Maßnahmen, Feuer, Wasserschäden, Cyberangriffe und den Ausfall von Drittanbietern, von denen sie abhängig ist.
  3. Im Falle höherer Gewalt kann Nederland Letselschade die Erfüllung des Vertrags aussetzen oder, falls eine Fortsetzung nicht zu erwarten ist, den Vertrag ganz oder teilweise kündigen.

Artikel 17 – Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen sorgfältig zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Ausführung des Auftrags erforderlich, ergibt sich aus dem Gesetz oder erfolgt mit Zustimmung der anderen Partei.
  2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

Artikel 18 – Rechte an geistigem Eigentum

  1. Die Rechte an geistigem Eigentum an Modellen, Formaten, Standarddokumenten und anderen allgemeinen Dokumenten, die von Nederland Letselschade entwickelt wurden, liegen bei Nederland Letselschade oder deren Lizenzgebern.
  2. Der Mandant darf Dokumente aus seiner eigenen Akte für seinen eigenen Fall, dessen Fortsetzung sowie für eine Beschwerde oder einen Haftungsanspruch verwenden.
  3. Jede andere Nutzung oder kommerzielle Verwertung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Nederland Letselschade gestattet.

Artikel 19 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Nederland Letselschade behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
  2. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten nur für neue Aufträge, es sei denn, ihre Anwendung auf einen laufenden Vertrag ist gesetzlich zulässig und der Auftraggeber wird dadurch nicht unangemessen benachteiligt.

Artikel 20 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Der Vertrag und alle damit verbundenen Rechtsbeziehungen unterliegen niederländischem Recht.
  2. Streitigkeiten sind vor dem zuständigen Gericht am Sitz von Nederland Letselschade auszutragen, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor oder der Auftraggeber wählt innerhalb eines Monats nach schriftlicher Geltendmachung dieser Klausel durch Nederland Letselschade das gesetzlich zuständige Gericht.

Artikel 21 – Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist der niederländische Text maßgebend.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wie folgt zitiert werden: Allgemeine Geschäftsbedingungen Nederland Letselschade.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 13. April 2026 in Kraft.
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