Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenHabe ich Anspruch auf Entschädigung? Die kurze Antwort: Oft ja, aber es kommt auf Ihre Situation an. Im Wesentlichen hängt die Frage, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, von Folgendem ab:
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Die kurze Antwort: Oft ja, aber es kommt auf Ihre Situation an. Im Wesentlichen hängt die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, von vier Fragen ab: Ist eine andere Partei für den Vorfall haftbar? Haben Sie dadurch einen Schaden erlitten? Besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Verschulden dieser Partei und Ihrer Verletzung? Und ist Ihr Anspruch noch nicht verjährt? Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, stehen die Chancen gut, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Gehen Sie die folgenden vier Fragen in Ruhe durch. Beantworten Sie sie ehrlich für sich selbst. Sind Sie sich bei einer Frage unsicher? Das ist völlig in Ordnung; gerade dann ist ein Gespräch mit uns besonders wertvoll. Dieser Selbsttest dient der Orientierung und stellt keine rechtliche Beurteilung dar. Eine endgültige Antwort können wir Ihnen nur in einem persönlichen Gespräch geben.
Typische Situationen, in denen Personen Anspruch auf Entschädigung haben, sind Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Unfälle mit Tieren. Eine Haftung Dritter kann jedoch auch bei Stürzen aufgrund mangelhafter Instandhaltung, Behandlungsfehlern oder Unfällen bei Veranstaltungen entstehen.
Dieser Selbsttest hilft Ihnen, schnell zu ordnen, was passiert ist und welche Fragen offen sind. Er gibt Ihnen Sicherheit und Ruhe, besonders in einer Zeit, in der Sie viel zu bewältigen haben. Der Test liefert jedoch keine definitive Antwort auf die Frage, ob und in welcher Höhe Sie Geld erhalten werden. Dafür ist stets eine individuelle Lösung erforderlich, da kein Fall dem anderen gleicht. Betrachten Sie das Ergebnis daher als ersten Anhaltspunkt, nicht als endgültiges Ziel.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Die erste Frage ist, ob jemand anderes einen Fehler begangen hat, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat. Rechtlich spricht man hier von Haftung. Manchmal ist dies ganz klar, beispielsweise wenn Ihnen jemand hinten auffährt. Manchmal ist es weniger offensichtlich, etwa wenn Sie über einen losen Pflasterstein stolpern oder Ihr Arbeitgeber Ihre Sicherheit nicht gewährleistet hat.
Beantworten Sie diese Kontrollfragen selbst:
Tragen Sie vielleicht eine Teilschuld? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Bei Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird der Schadensersatz entsprechend dem jeweiligen Anteil der Beteiligten am Unfall aufgeteilt. Daher haben Sie möglicherweise auch bei teilweisem Mitverschulden Anspruch auf einen Teil der Entschädigung.
Eine wichtige Ausnahme gilt für schwächere Verkehrsteilnehmer. Werden Sie als Radfahrer oder Fußgänger von einem Kraftfahrzeug angefahren, bietet Ihnen Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes zusätzlichen Schutz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Entschädigung für mindestens die Hälfte Ihres Schadens, oft sogar mehr, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Kinder unter vierzehn Jahren genießen einen noch besseren Schutz.
Sie sind sich nicht sicher, wer haftet? Das ist völlig normal und sollte Sie nicht aufhalten. Wir helfen Ihnen, den haftenden Beteiligten zu ermitteln und Beweise zu sammeln. Manchmal gibt es sogar mehrere Parteien, die haftbar gemacht werden können, beispielsweise ein Arbeitgeber und ein Mieter oder eine Straßenbaubehörde und ein Bauunternehmer. Je mehr Fotos, Zeugenaussagen und Schadensberichte Sie im Vorfeld festhalten, desto einfacher können wir Ihren Anspruch später untermauern.

Die Entschädigung soll Ihren tatsächlichen Schaden decken. Die zweite Frage ist daher, ob Sie eine Verletzung oder einen anderen Schaden erlitten haben. Dieser Schaden kann viel umfassender sein, als Sie vielleicht denken. Neben körperlichen Verletzungen zählt auch psychisches Leid, und neben den sichtbaren Kosten gibt es oft versteckte Ausgaben.
Erkennen Sie einen oder mehrere dieser Punkte wieder?
Wenn Sie sich darin wiedererkennen, haben Sie wahrscheinlich einen Schaden erlitten, der Anspruch auf Entschädigung begründet. Wir unterscheiden zwischen materiellen Schäden (wie Kosten und Verdienstausfall) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld). Auf der Seite zur Entschädigung finden Sie detailliertere Informationen darüber, welche Kostenfaktoren berücksichtigt werden.
Viele Menschen unterschätzen anfangs den Schaden, den sie erleiden. Man konzentriert sich zunächst auf die Genesung und merkt erst später, dass man beispielsweise weniger arbeitet, Hilfe im Haushalt benötigt oder einem Hobby oder Sport nicht mehr nachgehen kann. Auch diese Folgen gehören zum Schaden. Bewahren Sie daher Quittungen, Rechnungen und Notizen auf, egal wie unbedeutend sie erscheinen mögen. Führen Sie ein kurzes Tagebuch Ihrer Beschwerden und der Dinge, die Sie nicht mehr tun können. Das mag zwar geschäftsmäßig klingen, hilft aber enorm dabei, sich später ein ehrliches und vollständiges Bild vom Ausmaß des Schadens zu machen.

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Die dritte Frage ist, ob ein Zusammenhang zwischen dem Verschulden der Gegenseite und Ihrer Verletzung besteht. Rechtsexperten bezeichnen dies als Kausalzusammenhang. Der von Ihnen geltend gemachte Schadenersatz muss eine Folge des Unfalls und nicht eines anderen Umstands sein. Das klingt logisch, ist aber in der Praxis oft ein zentraler Streitpunkt mit der Gegenseite.
Stellen Sie sich die folgenden Fragen:
Es ist ratsam, Ihre Symptome von Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaus genau dokumentieren zu lassen. Ein Krankenbericht hilft nachzuweisen, dass Ihre Verletzung tatsächlich durch den Unfall verursacht wurde. Sind Sie unsicher, ob dieser Zusammenhang in Ihrem Fall ausreichend klar ist? Wir sind es gewohnt, dies gemeinsam mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zu belegen, sodass Sie damit nicht allein gelassen werden.
Manchmal entwickeln sich Symptome erst mit der Zeit, beispielsweise bei einem Schleudertrauma oder psychischen Problemen nach einem traumatischen Ereignis. Dass Sie nicht sofort einen Arzt aufgesucht haben, schließt einen Zusammenhang nicht aus. Es ist jedoch immer ratsam, Ihre Symptome so schnell wie möglich zu melden und dokumentieren zu lassen. Je besser Ihre Schilderung von Anfang an dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Position, falls die Gegenseite den Zusammenhang bestreitet.
Die letzte Frage betrifft die Frist. Sie können einen Personenschadenfall nicht unbegrenzt aufschieben, da Ihr Anspruch auf Entschädigung nach einer bestimmten Zeit verjährt. Die allgemeine Regelung findet sich in Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Grundsätzlich verjährt ein Anspruch fünf Jahre, nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem haftenden Dritten erlangt haben.
Bei Verkehrsunfällen gilt oft eine kürzere Frist. Wenn Sie den Versicherer der Gegenseite direkt nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM) verklagen, beträgt diese Frist drei Jahre. Daher ist es ratsam, nicht zu lange zu warten.
Prüfen Sie diese Kontrollfragen:
Sind Sie sich bezüglich der Frist unsicher? Dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Manchmal kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden, sodass sie von Neuem beginnt. Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung. Ist es bereits zu spät? Auch dann prüfen wir ehrlich, ob noch etwas möglich ist.
Haben Sie die vier Schritte durchlaufen? Dann notieren Sie sich Ihre Antworten. Je öfter Sie mit „Ja“ antworten konnten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht
Wichtig: Dieser Test zur Einschätzung von Personenschäden dient lediglich der Orientierung und stellt kein rechtliches Urteil dar. Selbst wenn Sie irgendwo mit „Nein“ oder „Vielleicht“ geantwortet haben, kann eine Überprüfung Ihres Falls sinnvoll sein. Nur eine kostenlose Beratung kann Ihnen eine endgültige Antwort geben.
Möchten Sie wissen, wo Sie stehen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück. Unsere Beratung ist für Sie komplett kostenlos, Sie erhalten keine Rechnung und Ihre Entschädigung bleibt Ihnen vollständig erhalten. Wir sind Mitglied des NIVRE, des NKL und des Letselschade Raad, sodass Sie sich in guten Händen wissen. Sie sind stärker, als Sie denken, und wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.