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Personenschadentest

Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Die kurze Antwort: Oft ja, aber es kommt auf Ihre Situation an. Im Wesentlichen hängt die Frage, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, von Folgendem ab:

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht?
4,9 Durchschnitt
Ich wollte nur mal nachfragen, wo du bist

Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht?

Nach einem Unfall schwirren Ihnen viele Fragen im Kopf herum. Habe ich Anspruch auf Entschädigung? War ich vielleicht teilweise selbst schuld? Und an wen kann ich mich wenden? Es ist völlig verständlich, dass Sie sich in dieser Hinsicht unsicher fühlen, besonders während Ihrer Genesung. Mit diesem Selbsttest für Personenschäden erhalten Sie in vier Schritten einen ersten Überblick über Ihre Situation. Sie beantworten einige einfache Fragen und wissen anschließend besser, wo Sie stehen. Denken Sie daran: Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Wir beraten Sie gerne – völlig kostenlos und unverbindlich. Ihre Position ist besser, als Sie denken.
Was Sie von uns erwarten können

Ehrliche Beratung, kostenlos für Sie

Der Test auf dieser Seite dient als Orientierungshilfe, stellt aber kein endgültiges Urteil dar. Deshalb möchten wir Ihren Fall im Anschluss gerne mit Ihnen besprechen. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir den Hergang und Ihre Erfolgsaussichten. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Unsere Unterstützung ist für Sie komplett kostenlos: Die haftende Partei trägt unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, sodass Sie Ihre Entschädigung zu 100 % erhalten. Sie bekommen von uns keine Rechnung. Wir sind in den gesamten Niederlanden tätig und kommen bei Bedarf auch gerne zu Ihnen nach Hause, wenn Ihnen das lieber ist.
Ehrliche Beratung, kostenlos für Sie

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Die kurze Antwort: Oft ja, aber es kommt auf Ihre Situation an. Im Wesentlichen hängt die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, von vier Fragen ab: Ist eine andere Partei für den Vorfall haftbar? Haben Sie dadurch einen Schaden erlitten? Besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Verschulden dieser Partei und Ihrer Verletzung? Und ist Ihr Anspruch noch nicht verjährt? Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, stehen die Chancen gut, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Gehen Sie die folgenden vier Fragen in Ruhe durch. Beantworten Sie sie ehrlich für sich selbst. Sind Sie sich bei einer Frage unsicher? Das ist völlig in Ordnung; gerade dann ist ein Gespräch mit uns besonders wertvoll. Dieser Selbsttest dient der Orientierung und stellt keine rechtliche Beurteilung dar. Eine endgültige Antwort können wir Ihnen nur in einem persönlichen Gespräch geben.

Typische Situationen, in denen Personen Anspruch auf Entschädigung haben, sind Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Unfälle mit Tieren. Eine Haftung Dritter kann jedoch auch bei Stürzen aufgrund mangelhafter Instandhaltung, Behandlungsfehlern oder Unfällen bei Veranstaltungen entstehen.

Was dieser Test leistet und was nicht

Dieser Selbsttest hilft Ihnen, schnell zu ordnen, was passiert ist und welche Fragen offen sind. Er gibt Ihnen Sicherheit und Ruhe, besonders in einer Zeit, in der Sie viel zu bewältigen haben. Der Test liefert jedoch keine definitive Antwort auf die Frage, ob und in welcher Höhe Sie Geld erhalten werden. Dafür ist stets eine individuelle Lösung erforderlich, da kein Fall dem anderen gleicht. Betrachten Sie das Ergebnis daher als ersten Anhaltspunkt, nicht als endgültiges Ziel.

Persönliche Unterstützung beim Personenschadentest

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Schritt 1: Ist jemand anderes haftbar?

Die erste Frage ist, ob jemand anderes einen Fehler begangen hat, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat. Rechtlich spricht man hier von Haftung. Manchmal ist dies ganz klar, beispielsweise wenn Ihnen jemand hinten auffährt. Manchmal ist es weniger offensichtlich, etwa wenn Sie über einen losen Pflasterstein stolpern oder Ihr Arbeitgeber Ihre Sicherheit nicht gewährleistet hat.

Beantworten Sie diese Kontrollfragen selbst:

  • Hat eine andere Person, ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation etwas falsch gemacht oder im Gegenteil etwas unterlassen?
  • Hätte die andere Partei vernünftigerweise anders handeln können oder sollen?
  • Gab es eine Straßenbaubehörde, einen Arbeitgeber, einen Eigentümer oder einen Viehhalter, der dafür verantwortlich war?
  • Sind Sie sich unsicher, ob Sie auch (teilweise) einen Fehler gemacht haben?

Tragen Sie vielleicht eine Teilschuld? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Bei Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird der Schadensersatz entsprechend dem jeweiligen Anteil der Beteiligten am Unfall aufgeteilt. Daher haben Sie möglicherweise auch bei teilweisem Mitverschulden Anspruch auf einen Teil der Entschädigung.

Eine wichtige Ausnahme gilt für schwächere Verkehrsteilnehmer. Werden Sie als Radfahrer oder Fußgänger von einem Kraftfahrzeug angefahren, bietet Ihnen Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes zusätzlichen Schutz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Entschädigung für mindestens die Hälfte Ihres Schadens, oft sogar mehr, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Kinder unter vierzehn Jahren genießen einen noch besseren Schutz.

Sie sind sich nicht sicher, wer haftet? Das ist völlig normal und sollte Sie nicht aufhalten. Wir helfen Ihnen, den haftenden Beteiligten zu ermitteln und Beweise zu sammeln. Manchmal gibt es sogar mehrere Parteien, die haftbar gemacht werden können, beispielsweise ein Arbeitgeber und ein Mieter oder eine Straßenbaubehörde und ein Bauunternehmer. Je mehr Fotos, Zeugenaussagen und Schadensberichte Sie im Vorfeld festhalten, desto einfacher können wir Ihren Anspruch später untermauern.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Schritt 2: Haben Sie Verletzungen oder Schäden?

Die Entschädigung soll Ihren tatsächlichen Schaden decken. Die zweite Frage ist daher, ob Sie eine Verletzung oder einen anderen Schaden erlitten haben. Dieser Schaden kann viel umfassender sein, als Sie vielleicht denken. Neben körperlichen Verletzungen zählt auch psychisches Leid, und neben den sichtbaren Kosten gibt es oft versteckte Ausgaben.

Erkennen Sie einen oder mehrere dieser Punkte wieder?

  • Haben Sie eine körperliche oder psychische Verletzung erlitten, sei sie leicht oder schwerwiegend?
  • Sind Ihnen medizinische Kosten, eine Selbstbeteiligung oder Fahrtkosten zum Krankenhaus entstanden?
  • Haben Sie Einkommensverluste erlitten, weil Sie nicht arbeiten konnten?
  • Benötigen Sie Hilfe bei der Haushaltsführung oder informeller Pflege?
  • Ist ein Sachschaden entstanden, beispielsweise an Ihrem Fahrrad, Auto, Ihrer Kleidung oder Ihrem Handy?
  • Haben Sie schon einmal Schmerz, Trauer oder einen Verlust der Lebensfreude erlebt?

Wenn Sie sich darin wiedererkennen, haben Sie wahrscheinlich einen Schaden erlitten, der Anspruch auf Entschädigung begründet. Wir unterscheiden zwischen materiellen Schäden (wie Kosten und Verdienstausfall) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld). Auf der Seite zur Entschädigung finden Sie detailliertere Informationen darüber, welche Kostenfaktoren berücksichtigt werden.

Viele Menschen unterschätzen anfangs den Schaden, den sie erleiden. Man konzentriert sich zunächst auf die Genesung und merkt erst später, dass man beispielsweise weniger arbeitet, Hilfe im Haushalt benötigt oder einem Hobby oder Sport nicht mehr nachgehen kann. Auch diese Folgen gehören zum Schaden. Bewahren Sie daher Quittungen, Rechnungen und Notizen auf, egal wie unbedeutend sie erscheinen mögen. Führen Sie ein kurzes Tagebuch Ihrer Beschwerden und der Dinge, die Sie nicht mehr tun können. Das mag zwar geschäftsmäßig klingen, hilft aber enorm dabei, sich später ein ehrliches und vollständiges Bild vom Ausmaß des Schadens zu machen.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Schritt 3: Besteht ein kausaler Zusammenhang?

Die dritte Frage ist, ob ein Zusammenhang zwischen dem Verschulden der Gegenseite und Ihrer Verletzung besteht. Rechtsexperten bezeichnen dies als Kausalzusammenhang. Der von Ihnen geltend gemachte Schadenersatz muss eine Folge des Unfalls und nicht eines anderen Umstands sein. Das klingt logisch, ist aber in der Praxis oft ein zentraler Streitpunkt mit der Gegenseite.

Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Wurde Ihre Verletzung durch den Unfall und nicht durch etwas anderes verursacht?
  • Hatten Sie diese Symptome nicht vor dem Unfall?
  • Können Sie Ihre Beschwerden und Kosten zeitlich mit dem Zeitpunkt des Unfalls in Verbindung bringen?
  • Haben Sie sich nach dem Unfall (schnell) von einem Arzt untersuchen lassen, damit Ihre Symptome dokumentiert wurden?

Es ist ratsam, Ihre Symptome von Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaus genau dokumentieren zu lassen. Ein Krankenbericht hilft nachzuweisen, dass Ihre Verletzung tatsächlich durch den Unfall verursacht wurde. Sind Sie unsicher, ob dieser Zusammenhang in Ihrem Fall ausreichend klar ist? Wir sind es gewohnt, dies gemeinsam mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zu belegen, sodass Sie damit nicht allein gelassen werden.

Manchmal entwickeln sich Symptome erst mit der Zeit, beispielsweise bei einem Schleudertrauma oder psychischen Problemen nach einem traumatischen Ereignis. Dass Sie nicht sofort einen Arzt aufgesucht haben, schließt einen Zusammenhang nicht aus. Es ist jedoch immer ratsam, Ihre Symptome so schnell wie möglich zu melden und dokumentieren zu lassen. Je besser Ihre Schilderung von Anfang an dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Position, falls die Gegenseite den Zusammenhang bestreitet.

Schritt 4: Ist Ihr Fall aufgrund der Verjährungsfrist noch nicht verjährt?

Die letzte Frage betrifft die Frist. Sie können einen Personenschadenfall nicht unbegrenzt aufschieben, da Ihr Anspruch auf Entschädigung nach einer bestimmten Zeit verjährt. Die allgemeine Regelung findet sich in Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Grundsätzlich verjährt ein Anspruch fünf Jahre, nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem haftenden Dritten erlangt haben.

Bei Verkehrsunfällen gilt oft eine kürzere Frist. Wenn Sie den Versicherer der Gegenseite direkt nach dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM) verklagen, beträgt diese Frist drei Jahre. Daher ist es ratsam, nicht zu lange zu warten.

Prüfen Sie diese Kontrollfragen:

  • Ereignete sich Ihr Unfall vor weniger als fünf Jahren?
  • Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, und hat er sich vor weniger als drei Jahren ereignet?
  • Haben Sie erst später erfahren, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist oder wer dafür haftbar war?
  • Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Frist bereits abgelaufen ist?

Sind Sie sich bezüglich der Frist unsicher? Dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Manchmal kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden, sodass sie von Neuem beginnt. Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung. Ist es bereits zu spät? Auch dann prüfen wir ehrlich, ob noch etwas möglich ist.

Machen Sie den kostenlosen Test für Personenschäden

Haben Sie die vier Schritte durchlaufen? Dann notieren Sie sich Ihre Antworten. Je öfter Sie mit „Ja“ antworten konnten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht

  • Schritt 1: Ist jemand anderes für das Geschehene haftbar?
  • Schritt 2: Haben Sie Verletzungen oder Schäden erlitten?
  • Schritt 3: Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und Ihrer Verletzung?
  • Schritt 4: Ist Ihr Fall aufgrund der Verjährungsfrist noch nicht verjährt?

Wichtig: Dieser Test zur Einschätzung von Personenschäden dient lediglich der Orientierung und stellt kein rechtliches Urteil dar. Selbst wenn Sie irgendwo mit „Nein“ oder „Vielleicht“ geantwortet haben, kann eine Überprüfung Ihres Falls sinnvoll sein. Nur eine kostenlose Beratung kann Ihnen eine endgültige Antwort geben.

Möchten Sie wissen, wo Sie stehen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück. Unsere Beratung ist für Sie komplett kostenlos, Sie erhalten keine Rechnung und Ihre Entschädigung bleibt Ihnen vollständig erhalten. Wir sind Mitglied des NIVRE, des NKL und des Letselschade Raad, sodass Sie sich in guten Händen wissen. Sie sind stärker, als Sie denken, und wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über den Personenschadenstest

Wie viel kostet die Begutachtung meines Schadenersatzanspruchs wegen Körperverletzung?
Nichts. Unsere Unterstützung ist für Sie absolut kostenlos. Im Erfolgsfall werden unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der haftenden Partei getragen, sodass Sie Ihre Entschädigung zu 100 % erhalten. Sie erhalten von uns niemals eine Rechnung, weder für das Erstgespräch noch für die Prüfung Ihres Falles.
Ist das Ergebnis dieses Personenschadentests bindend?
Nein, der Test gibt Ihnen lediglich einen ersten Anhaltspunkt für Ihre Situation und stellt kein rechtliches Urteil dar. Ob Ihnen tatsächlich eine Entschädigung zusteht, hängt von allen Umständen Ihres Falles ab. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch geben wir Ihnen dazu eine verbindliche Antwort.
Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung, wenn ich die Schuld teilweise selbst trage?
Oft ja. Bei Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird der Schadenersatz entsprechend dem jeweiligen Anteil der Beteiligten am Unfall aufgeteilt, sodass Ihnen unter Umständen auch bei Teilschuld ein Anteil zusteht. Darüber hinaus genießen Radfahrer und Fußgänger zusätzlichen Schutz gemäß Artikel 185 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes.
Wie lange nach meinem Unfall kann ich noch einen Anspruch geltend machen?
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch fünf Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Haftenden (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Verkehrsunfällen gilt gegenüber der WAM-Versicherung häufig eine dreijährige Verjährungsfrist. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall umgehend.
Wie kann ich nachweisen, dass meine Verletzung durch den Unfall verursacht wurde?
Sie beweisen den ursächlichen Zusammenhang: Sie zeigen, dass Ihre Symptome eine Folge des Unfalls und nicht einer anderen Ursache sind. Eine lückenlose Krankengeschichte ist dabei hilfreich. Wir untermauern diesen Zusammenhang gemeinsam mit unabhängigen medizinischen Gutachtern, damit Sie nicht allein gelassen werden.
Was passiert, nachdem ich Kontakt aufgenommen habe?
Wir melden uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück und vereinbaren einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Wir sind in den gesamten Niederlanden tätig und besuchen Sie auf Wunsch auch gerne zu Hause, falls Ihnen das lieber ist.

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.

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Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.

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