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Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

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Kostenlose und unverbindliche Beratung

Zusammenstoß mit einem Kind

Wurde Ihr Kind von einem Fahrzeug angefahren? Kinder unter 14 Jahren sind fast immer vollständig abgesichert. Wir unterstützen Sie kostenlos.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Sie bevorzugen den direkten Kontakt? Rufen Sie uns unter 085 0048550 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Ihr Kind wurde von einem Auto angefahren: Nichts ist so verheerend
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Ihr Kind wurde von einem Auto angefahren: Nichts ist so verheerend

Es gibt kaum etwas Schrecklicheres, als die Nachricht zu erhalten, dass das eigene Kind von einem Auto angefahren wurde. Angst, Trauer und Zukunftsängste überwältigen einen. Es ist völlig verständlich, dass man sich hilflos fühlt. Aber eines ist sicher: Ihr Kind ist stärker, als Sie denken, und Sie müssen das nicht allein durchstehen.

Das Gesetz bietet Kindern im Straßenverkehr maximalen Schutz. Grundsätzlich erhält ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, vollen Schadensersatz. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung des Unfallgegners auch unsere Kosten.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem engagierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihrem Kind zustehen.

Sie haben mit der Genesung Ihres Kindes schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Ihr Kind die ihm zustehende Entschädigung erhält. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Was passiert, wenn Ihr Kind von einem Auto angefahren wurde?

Kinder sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Sie haben noch keinen guten Überblick über den Verkehr, handeln impulsiv und können Geschwindigkeiten und Entfernungen nur schwer einschätzen. Ein Kind, das plötzlich auf die Straße rennt, um einem Ball hinterherzujagen, oder das beim Radfahren einen Fehler macht, tut dies nicht aus Verantwortungslosigkeit, sondern einfach, weil es noch ein Kind ist. Leider führen Kollisionen mit Autos, Motorrädern oder Rollern oft zu schweren und manchmal dauerhaften Verletzungen bei Kindern.

Als Elternteil oder Betreuungsperson befinden Sie sich in einer schwierigen Lage. Neben der Betreuung Ihres Kindes müssen Sie sich mit praktischen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Das Gesetz bietet Ihrem Kind umfassenden Schutz. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Ihrem Kind zustehen? Lassen Sie den Verkehrsunfall unverbindlich begutachten.

Persönliche Hilfe bei einem Unfall mit einem Kind

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Wer haftet, wenn ein Kind von einem Fahrzeug angefahren wird?

Kinder genießen den stärksten Schutz im Straßenverkehrsrecht. Grundlage hierfür ist Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes (WVW), der besagt, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden haftet, die einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise einem Kind beim Radfahren oder Zufußgehen, entstehen.

Die 100%-Regel für Kinder unter 14 Jahren

Für Kinder unter 14 Jahren ist der Schutz deutlich umfassender. Für sie gilt die sogenannte 100%-Regel: Ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, erhält vollen Schadensersatz, selbst wenn es selbst einen Verkehrsfehler begangen hat. Ob Ihr Kind plötzlich die Straße überquert, die Vorfahrt missachtet oder eine rote Ampel überfahren hat: Diese Verantwortung wird dem Kind nicht angelastet. Der Fahrzeugführer muss den vollen Schadensersatz leisten.

Es gibt nur eine äußerst seltene Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die an Vorsatz grenzt, seitens des Kindes selbst. Das bedeutet, dass das Kind den Unfall bewusst und willentlich verursacht hätte. In der Praxis ist dies bei kleinen Kindern nahezu undenkbar, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht vollständig absehen können. Lassen Sie sich daher niemals von einem Versicherer einreden, dass Ihr Kind schuld war und deshalb keine Entschädigung gezahlt wird; diese Argumentation ist bei Kindern unter 14 Jahren fast immer falsch.

Kinder ab 14 Jahren

Ist Ihr Kind 14 Jahre oder älter, gilt die 100%-Regel nicht mehr, es genießt aber weiterhin Schutz. In diesem Fall kommt die 50%-Regel zum Tragen: Mindestens die Hälfte des Schadens wird erstattet, und durch die Billigkeitsregelung fällt dieser Prozentsatz oft sogar höher aus. Daher ist auch ein Teenager nach einem Unfall rechtlich gut abgesichert.

Wer bearbeitet den Schadensfall für ein minderjähriges Kind?

Da Ihr Kind minderjährig ist, handeln Sie als Elternteil oder gesetzlicher Vertreter, um den Schadensersatz geltend zu machen. Sie entscheiden gemeinsam mit uns über das weitere Vorgehen, doch das Kind ist und bleibt der rechtmäßige Anspruchsteller: Die Entschädigung ist für Ihr Kind bestimmt. Bei höheren Schadensersatzsummen sorgt der Richter des Amtsgerichts für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder, beispielsweise über ein Sperrkonto, das erst mit Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes freigegeben wird. Dies dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, um die Zukunft Ihres Kindes zu schützen.

Es ist verlockend, nach dem ersten Schock schnell ein Angebot der Versicherung anzunehmen, um die Sache hinter sich zu bringen. Tun Sie dies nicht ohne unabhängige Beratung. Gerade bei Kindern ist eine voreilige Einigung besonders riskant, da die vollen Folgen der Verletzung erst Jahre später deutlich werden. Wir sorgen dafür, dass eine Einigung erst dann erzielt wird, wenn die Situation Ihres Kindes ausreichend geklärt ist.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Nach einem Unfall hat Ihr Kind Anspruch auf Schadensersatz. Bei Kindern mit schweren oder dauerhaften Verletzungen können sich die Schäden lebenslang auswirken, weshalb die Geltendmachung des Anspruchs besonders wichtig ist. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden.

Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:

  • Medizinische Kosten: Behandlungen, Physiotherapie, Hilfsmittel und Rehabilitation.
  • Zukünftiger Verlust der Erwerbsfähigkeit: wenn eine dauerhafte Verletzung die späteren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt einschränkt.
  • Lernverzögerung: weil Ihr Kind Unterricht oder ein Schuljahr versäumt.
  • Reisekosten und Unterstützung: Fahrten ins Krankenhaus und zusätzliche Betreuung zu Hause.
  • Kosten der Eltern: Auch der Urlaub, den Sie zur Betreuung Ihres Kindes nehmen, kann angerechnet werden.
  • Anpassungen: für die Wohnung oder den Transport im Falle einer dauerhaften Verletzung.

Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld. Für ein Kind, das Schmerzen erleidet, eine lange Rehabilitation durchläuft oder dauerhafte Behinderungen davonträgt, kann dies eine beträchtliche Summe ausmachen. Schließlich verpasst das Kind einen Teil seiner Kindheit, Sport, Hobbys und unbeschwerte Tage. Möchten Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der zum Thema Entschädigung. Weitere Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie unter „Schmerzensgeld .

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Was sollten Sie als Elternteil nach der Kollision tun?

Die Schritte, die Sie jetzt unternehmen, können später für die Akte Ihres Kindes von großer Bedeutung sein.

  • Kümmern Sie sich zuerst um Ihr Kind: Gehen Sie ins Krankenhaus und lassen Sie die Verletzung unbedingt dokumentieren.
  • Sammeln Sie Beweise: Machen Sie Fotos von der Situation, dem Fahrzeug und der Verletzung.
  • Notieren Sie sich die Daten des Fahrers: Kennzeichen, Name und Versicherung.
  • Notieren Sie sich Zeugen: Fragen Sie nach Namen und Telefonnummern der Personen, die den Vorfall beobachtet haben.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Führen Sie Aufzeichnungen über Ausgaben wie Reisekosten, Medikamente und Unterstützung.
  • Unterschreiben Sie nichts von der anderen Partei: Treten Sie nicht selbst in Verhandlungen mit dem Versicherer und nehmen Sie kein Schnellangebot an.
  • Ziehen Sie schnellstmöglich einen Experten für Personenschäden hinzu: Eine sorgfältig erstellte Akte ist unerlässlich, insbesondere bei Kindern mit potenziell dauerhaften Verletzungen.

Benötige ich einen Experten oder einen Anwalt?

Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe nach einem Unfall mit Ihrem Kind ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung sind im Schadensersatz enthalten und werden im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.

Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu suchen? Weil Personenschadensfälle mit Kindern besonders sorgfältig behandelt werden müssen. Die Folgen einer dauerhaften Verletzung werden erst im Laufe der Jahre deutlich, wenn Ihr Kind erwachsen wird, studiert und ins Berufsleben eintritt. Eine zu voreilige oder zu niedrige Entschädigung kann Ihr Kind sein Leben lang benachteiligen. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt die 100%-Regel, berücksichtigt zukünftige Schäden und sorgt dafür, dass alles abgedeckt ist.

Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfrist, da es hier eine wichtige Ausnahme zu Gunsten Ihres Kindes gibt. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes. Sie haben also ausreichend Zeit, sollten aber nicht zu lange mit der Beweissammlung warten. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und informieren Sie ehrlich über die Ansprüche Ihres Kindes.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Kollisionen mit Kindern

Mein neunjähriges Kind überquerte plötzlich die Straße und wurde angefahren. Bekommt es trotzdem eine Entschädigung?
Ja, grundsätzlich vollumfänglich. Für Kinder unter 14 Jahren gilt die 100%-Regel: Der Schaden wird vollständig ersetzt, selbst wenn das Kind selbst einen Fehler begangen hat, beispielsweise durch plötzliches Überqueren der Straße. Lediglich Vorsatz stellt eine Ausnahme dar, und dieser ist bei Kindern praktisch undenkbar.
Die Versicherung sagt, es sei die Schuld meines Kindes gewesen. Stimmt das?
Bei einem Kind unter 14 Jahren so gut wie nie. Die 100%-Regel schützt Ihr Kind sogar davor, sich auf eigenes Verschulden berufen zu können. Lassen Sie sich nicht vom Versicherer zu etwas überreden und schildern Sie uns Ihre Situation zuerst.
Bis zu welchem ​​Alter gilt die 100%-Regel?
Bis zum Alter von 14 Jahren erhält ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, den vollen Schadensersatz. Ab 14 Jahren gilt die 50%-Regel, wonach mindestens die Hälfte und oft mehr durch eine Anpassung des Schadensersatzanspruchs erstattet wird.
Mein Kind könnte dauerhafte Schäden davontragen. Worauf sollte ich achten?
Zu den zukünftigen Schäden: Im Falle einer dauerhaften Schädigung können die Folgen das gesamte Leben Ihres Kindes betreffen; bedenken Sie mögliche Verzögerungen im Studium und den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Akzeptieren Sie keine schnelle, niedrige Abfindung: Sorgen Sie für eine sorgfältige und umfassende Fallbearbeitung.
Wie viel Zeit haben wir, um Schadensersatz für die Schäden an unserem Kind zu fordern?
Genügend Zeit. Für Minderjährige beginnt die Verjährungsfrist erst mit 18 Jahren. Dennoch ist es ratsam, schnell Beweise zu sammeln, da Zeugen und Spuren mit der Zeit verschwinden.
Kostet es uns Geld, Sie zu beauftragen?
Nein. Im Falle eines berechtigten Anspruchs werden unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der Versicherung der Gegenseite getragen. Ein Erstgespräch und die Prüfung des Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.

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