Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenWurde Ihr Kind von einem Fahrzeug angefahren? Kinder unter 14 Jahren sind fast immer vollständig abgesichert. Wir unterstützen Sie kostenlos.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Es gibt kaum etwas Schrecklicheres, als die Nachricht zu erhalten, dass das eigene Kind von einem Auto angefahren wurde. Angst, Trauer und Zukunftsängste überwältigen einen. Es ist völlig verständlich, dass man sich hilflos fühlt. Aber eines ist sicher: Ihr Kind ist stärker, als Sie denken, und Sie müssen das nicht allein durchstehen.
Das Gesetz bietet Kindern im Straßenverkehr maximalen Schutz. Grundsätzlich erhält ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, vollen Schadensersatz. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung des Unfallgegners auch unsere Kosten.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem engagierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihrem Kind zustehen.
Sie haben mit der Genesung Ihres Kindes schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Ihr Kind die ihm zustehende Entschädigung erhält. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.
Kinder sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Sie haben noch keinen guten Überblick über den Verkehr, handeln impulsiv und können Geschwindigkeiten und Entfernungen nur schwer einschätzen. Ein Kind, das plötzlich auf die Straße rennt, um einem Ball hinterherzujagen, oder das beim Radfahren einen Fehler macht, tut dies nicht aus Verantwortungslosigkeit, sondern einfach, weil es noch ein Kind ist. Leider führen Kollisionen mit Autos, Motorrädern oder Rollern oft zu schweren und manchmal dauerhaften Verletzungen bei Kindern.
Als Elternteil oder Betreuungsperson befinden Sie sich in einer schwierigen Lage. Neben der Betreuung Ihres Kindes müssen Sie sich mit praktischen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Das Gesetz bietet Ihrem Kind umfassenden Schutz. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Ihrem Kind zustehen? Lassen Sie den Verkehrsunfall unverbindlich begutachten.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Kinder genießen den stärksten Schutz im Straßenverkehrsrecht. Grundlage hierfür ist Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes (WVW), der besagt, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden haftet, die einem ungeschützten Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise einem Kind beim Radfahren oder Zufußgehen, entstehen.
Für Kinder unter 14 Jahren ist der Schutz deutlich umfassender. Für sie gilt die sogenannte 100%-Regel: Ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, erhält vollen Schadensersatz, selbst wenn es selbst einen Verkehrsfehler begangen hat. Ob Ihr Kind plötzlich die Straße überquert, die Vorfahrt missachtet oder eine rote Ampel überfahren hat: Diese Verantwortung wird dem Kind nicht angelastet. Der Fahrzeugführer muss den vollen Schadensersatz leisten.
Es gibt nur eine äußerst seltene Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die an Vorsatz grenzt, seitens des Kindes selbst. Das bedeutet, dass das Kind den Unfall bewusst und willentlich verursacht hätte. In der Praxis ist dies bei kleinen Kindern nahezu undenkbar, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht vollständig absehen können. Lassen Sie sich daher niemals von einem Versicherer einreden, dass Ihr Kind schuld war und deshalb keine Entschädigung gezahlt wird; diese Argumentation ist bei Kindern unter 14 Jahren fast immer falsch.
Ist Ihr Kind 14 Jahre oder älter, gilt die 100%-Regel nicht mehr, es genießt aber weiterhin Schutz. In diesem Fall kommt die 50%-Regel zum Tragen: Mindestens die Hälfte des Schadens wird erstattet, und durch die Billigkeitsregelung fällt dieser Prozentsatz oft sogar höher aus. Daher ist auch ein Teenager nach einem Unfall rechtlich gut abgesichert.
Da Ihr Kind minderjährig ist, handeln Sie als Elternteil oder gesetzlicher Vertreter, um den Schadensersatz geltend zu machen. Sie entscheiden gemeinsam mit uns über das weitere Vorgehen, doch das Kind ist und bleibt der rechtmäßige Anspruchsteller: Die Entschädigung ist für Ihr Kind bestimmt. Bei höheren Schadensersatzsummen sorgt der Richter des Amtsgerichts für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder, beispielsweise über ein Sperrkonto, das erst mit Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes freigegeben wird. Dies dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, um die Zukunft Ihres Kindes zu schützen.
Es ist verlockend, nach dem ersten Schock schnell ein Angebot der Versicherung anzunehmen, um die Sache hinter sich zu bringen. Tun Sie dies nicht ohne unabhängige Beratung. Gerade bei Kindern ist eine voreilige Einigung besonders riskant, da die vollen Folgen der Verletzung erst Jahre später deutlich werden. Wir sorgen dafür, dass eine Einigung erst dann erzielt wird, wenn die Situation Ihres Kindes ausreichend geklärt ist.

Nach einem Unfall hat Ihr Kind Anspruch auf Schadensersatz. Bei Kindern mit schweren oder dauerhaften Verletzungen können sich die Schäden lebenslang auswirken, weshalb die Geltendmachung des Anspruchs besonders wichtig ist. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden.
Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:
Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld. Für ein Kind, das Schmerzen erleidet, eine lange Rehabilitation durchläuft oder dauerhafte Behinderungen davonträgt, kann dies eine beträchtliche Summe ausmachen. Schließlich verpasst das Kind einen Teil seiner Kindheit, Sport, Hobbys und unbeschwerte Tage. Möchten Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der zum Thema Entschädigung. Weitere Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie unter „Schmerzensgeld “.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Die Schritte, die Sie jetzt unternehmen, können später für die Akte Ihres Kindes von großer Bedeutung sein.
Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe nach einem Unfall mit Ihrem Kind ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung sind im Schadensersatz enthalten und werden im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.
Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu suchen? Weil Personenschadensfälle mit Kindern besonders sorgfältig behandelt werden müssen. Die Folgen einer dauerhaften Verletzung werden erst im Laufe der Jahre deutlich, wenn Ihr Kind erwachsen wird, studiert und ins Berufsleben eintritt. Eine zu voreilige oder zu niedrige Entschädigung kann Ihr Kind sein Leben lang benachteiligen. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt die 100%-Regel, berücksichtigt zukünftige Schäden und sorgt dafür, dass alles abgedeckt ist.
Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfrist, da es hier eine wichtige Ausnahme zu Gunsten Ihres Kindes gibt. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes. Sie haben also ausreichend Zeit, sollten aber nicht zu lange mit der Beweissammlung warten. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und informieren Sie ehrlich über die Ansprüche Ihres Kindes.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.