Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenWas bedeutet es, jemanden haftbar zu machen? Jemanden haftbar zu machen bedeutet, eine andere Person formell für den erlittenen Schaden verantwortlich zu machen. Im Falle einer Körperverletzung betrifft dies die Folgen von…
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Ein Unfall passiert in Sekundenschnelle, doch die Folgen können Monate oder Jahre anhalten. Schmerzen, eine lange Genesungszeit, Verdienstausfall, Zukunftsängste. Und dann muss man auch noch jemanden zur Verantwortung ziehen, während man eigentlich all seine Kraft für die Genesung braucht. Das ist eine enorme Belastung.
Die gute Nachricht: Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen. Wir übernehmen die gesamte Haftungsabwicklung für Sie, erklären Ihnen Ihre Rechte verständlich und sorgen für eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Falls. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung – wir kümmern uns um die Gegenseite.
Viele Menschen zögern, eine Haftungsklage einzureichen, weil sie die Anwaltskosten scheuen. Verständlich, aber in Ihrem Fall unnötig. Unsere Unterstützung ist für Sie als Geschädigten völlig kostenlos. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung. Daher erhalten Sie von uns keine Rechnung.
Das bedeutet auch, dass Sie Ihre gesamte Vergütung behalten – wir arbeiten nicht mit prozentualer Auszahlung oder einer „Keine-Erfolgs-keine-Zahlung“-Regelung, bei der ein Teil Ihres Geldes verbleibt. Darüber hinaus haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, kein Callcenter mit wechselnden Anrufern. Jemand, der Ihre Geschichte kennt und Sie durch den gesamten Prozess begleitet.
Jemanden haftbar zu machen bedeutet, eine andere Person formell für den erlittenen Schaden verantwortlich zu machen. Im Falle eines Personenschadens betrifft dies die Folgen eines Unfalls, für den eine andere Person – rechtlich gesehen – die Schuld trägt oder verantwortlich ist: der Fahrer, der Sie angefahren hat, Ihr Arbeitgeber, der keinen sicheren Arbeitsplatz bereitgestellt hat, oder der Eigentümer einer mangelhaften Treppe, von der Sie gestürzt sind.
Der Kern ist einfach: Wenn jemand rechtswidrig gehandelt oder eine Pflicht verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen Schaden von dieser Person zurückfordern. Sie machen dies offiziell durch eine Haftungsanzeige geltend. Sie senden der Gegenpartei – oder in der Regel deren Versicherung – ein Schreiben, in dem Sie die Haftung erklären und sie zur Erstattung Ihres Schadens.
Jemanden haftbar zu machen ist daher nicht dasselbe wie eine Klage. Es ist der erste, formale Schritt. In den allermeisten Fällen von Personenschäden folgt darauf kein Gerichtsverfahren, sondern Verhandlungen mit dem Versicherer über die Schadenshöhe. Nur wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, kommt ein Gerichtsverfahren in Betracht. Glücklicherweise ist das die Ausnahme, nicht die Regel.
Wichtig zu wissen: Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie sich nicht direkt an die andere Partei wenden. Gemäß dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHA) können Sie sich direkt an den KHA-Versicherer der anderen Partei wenden. Dadurch vermeiden Sie ein kompliziertes Verhältnis zum Unfallverursacher – Sie wenden sich an dessen Versicherung. Dies bietet einen wichtigen Schutz: Sie laufen nicht Gefahr, dass die andere Partei persönlich nicht über die Mittel verfügt, Ihren Schaden zu begleichen, da die Versicherung dafür haftet.
Viele denken bei Haftungsansprüchen sofort an Konflikte oder einen Rechtsstreit. In der Praxis handelt es sich jedoch primär um einen Geschäftsvorgang. Ihnen ist ein Schaden entstanden, jemand anderes ist dafür verantwortlich, und das Gesetz gibt Ihnen das Recht, diesen Schaden ersetzt zu bekommen. Der Ton muss nicht feindselig sein – er sollte jedoch klar und gut begründet sein. Je sorgfältiger die Haftungsforderung formuliert ist, desto eher ist der Versicherer kooperativ und nicht abweisend. Bei einem Verkehrsunfall sind die Umstände oft eindeutig, aber auch dann lohnt es sich, die eigene Position professionell untermauern zu lassen.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Nicht jeder Unfall führt automatisch zu einer Haftung. Es muss eine Rechtsgrundlage geben. Das niederländische Recht kennt verschiedene Haftungsformen, und welche Anwendung findet, hängt vom Einzelfall ab.
Der häufigste Grund ist eine rechtswidrige Handlung. Jemand handelt rechtswidrig, wenn er gegen das Gesetz oder die gesellschaftlichen Verhaltensregeln verstoßen hat und ihm dies zuzurechnen ist. Denken Sie an den Autofahrer, der eine rote Ampel missachtet und Sie anfährt, oder an den Radfahrer, der die Vorfahrt nicht beachtet.
Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, hat Ihr Arbeitgeber eine umfassende Sorgfaltspflicht. Er muss für ein sicheres Arbeitsumfeld, die richtige Ausrüstung und klare Arbeitsanweisungen sorgen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er grundsätzlich für die Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Beweislast liegt dabei größtenteils beim Arbeitgeber: Er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Manchmal haftet man auch ohne eigenes Verschulden. Dies nennt man Gefährdungshaftung. Beispiele hierfür sind der Eigentümer eines mangelhaften Gebäudes oder Bauwerks, der Halter eines Tieres, das einen Schaden verursacht, oder die Eltern eines Kleinkindes. In solchen Fällen legt das Gesetz die Verantwortung einer bestimmten Person zu, unabhängig davon, ob diese Person ein Verschulden trifft.
Es ist möglich, dass Sie selbst eine Mitschuld am Unfall oder am Schaden tragen. Das Gesetz spricht in diesem Fall von Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Entschädigung wird dann entsprechend dem jeweiligen Anteil des Verhaltens der Beteiligten aufgeteilt. Bitte beachten Sie: Mitverschulden bedeutet in der Regel nicht, dass Sie gar keine Entschädigung erhalten. Darüber hinaus gelten für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zusätzliche Schutzbestimmungen. Lassen Sie sich in diesem Fall immer fachkundig beraten, bevor Sie einer Minderung Ihrer Entschädigung zustimmen.

Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Gegenseite beginnt mit einem Schreiben: der Haftungsanzeige. Darin machen Sie die Gegenseite (oder deren Versicherung) formell für die Folgen des Unfalls haftbar. Auch wenn es sich nur um ein Schreiben handelt, erfordert der Inhalt sorgfältige Beachtung. Eine gut formulierte Haftungsanzeige bildet die Grundlage für Ihren gesamten Fall.
Der Brief sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:
Im Falle eines Verkehrsunfalls empfiehlt es sich, gemeinsam mit der anderen beteiligten Person noch am Unfallort einen Schadensbericht (den Europäischen Unfallbericht) auszufüllen. Dieses Dokument ist später oft sehr wertvoll, da es die Umstände festhält, solange die Erinnerung noch frisch ist. Unterschreiben Sie den Bericht niemals, wenn Sie mit der Darstellung der Umstände nicht einverstanden sind.
Sobald der Versicherer die Haftungsmeldung erhalten hat, nimmt er Stellung: Er erkennt die Haftung an, weist sie zurück oder fordert weitere Informationen an. Erkennt der Versicherer die Haftung an, kann die Schadenregulierung beginnen. Weist er sie zurück, sind weitere Ermittlungen und Nachweise erforderlich. Gerade in dieser Phase ist die Unterstützung von Experten von unschätzbarem Wert – unsere Vorgehensweise in diesem Fall erfahren Sie in unserer Arbeitsbeschreibung.
Bedenken Sie, dass ein Versicherer die Interessen seiner Versicherungsnehmer vertritt, nicht Ihre. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Haftung zunächst abgelehnt oder der Schaden unterschätzt wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Mit einer fundierten Stellungnahme, zusätzlichen Beweisen und Kenntnissen der einschlägigen Rechtsprechung kann in vielen Fällen dennoch eine Anerkennung des Schadens und eine angemessene Entschädigung erreicht werden. Unterschreiben oder akzeptieren Sie niemals ein Angebot, ohne Ihre Rechte genau zu kennen – eine Einigung ist in der Regel endgültig.

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Wer Schadensersatz geltend machen möchte, muss diesen Schaden und die Haftung belegen können. Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Ihnen als Geschädigtem: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass die andere Partei haftet und Ihnen ein Schaden entstanden ist. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich – je früher Sie damit beginnen, desto stärker ist Ihre Position.
Sammeln und bewahren Sie so viel wie möglich von Folgendem auf:
Erleichtern Sie sich die Sache, indem Sie alles an einem Ort aufbewahren und kurz notieren, wie Sie sich fühlen und was Sie nicht mehr tun können. Das mag unbedeutend erscheinen, aber solche Notizen sind später eine große Hilfe, um beispielsweise Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität zu belegen. Machen Sie sich Sorgen, ob Sie genügend Beweise haben? Sprechen Sie uns gerne an – oft ist mehr möglich, als Sie denken.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Personenschaden gelten Fristen. Wenn Sie zu lange warten, kann Ihr Anspruch verjähren und Sie gehen leer aus. Das wäre sehr schade, zumal es sich so leicht vermeiden ließe.
Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatz beträgt fünf Jahre (Art. 3:310 BW). Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Haftenden erlangen. Bei Verkehrsunfällen, bei denen Sie den WAM-Versicherer direkt verklagen, gilt eine kürzere Frist von drei Jahren. Dieser Unterschied wird oft übersehen, was unangenehme Folgen haben kann.
Die gute Nachricht: Sie können die Verjährungsfrist unterbrechen und so eine neue Frist in Gang setzen. Sie müssen jedoch innerhalb der geltenden Frist aktiv werden. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Frist noch läuft oder wann sie genau begonnen hat? Dann kontaktieren Sie uns am besten so bald wie möglich. Weitere Informationen zur Verjährung und zu Fristen finden Sie in unseren FAQs . Selbst wenn der Unfall schon länger zurückliegt, lohnt es sich, Ihren Fall prüfen zu lassen – oft besteht noch die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten.
Um jemanden haftbar zu machen, braucht es juristisches Fachwissen, Erfahrung mit Versicherern und ein scharfes Auge für die Details, die über Erfolg oder Misserfolg Ihres Falles entscheiden. Genau das bieten wir Ihnen. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite in Ihrem Namen haftbar gemacht wird, führen die Verhandlungen mit dem Versicherer und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten – ohne Kompromisse.
Wir beginnen stets mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir Ihre Geschichte anhören und Ihre Situation aus rechtlicher Sicht beurteilen. Erst wenn klar ist, dass ein Anspruch besteht, machen wir die Gegenseite haftbar. Anschließend überwachen wir Fristen, sammeln gemeinsam mit Ihnen Beweise, dokumentieren Ihren Schaden detailliert und bleiben mit dem Versicherer in Kontakt, bis ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt ist. Sie sind in jeden wichtigen Schritt eingebunden, müssen sich aber nicht allein um die Arbeit und die Sorgen kümmern.
Was Sie von uns erwarten können:
Sie müssen nicht erst alles herausfinden oder selbst den richtigen Brief schreiben. Ein Anruf genügt, um Ihre Situation zu klären. Wir rufen Sie noch am selben Werktag persönlich zurück, hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, was wir für Sie tun können – oder ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ob der Unfall im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder anderswo passiert ist: Kontaktieren Sie uns und machen Sie noch heute den ersten Schritt. Sie sind stärker, als Sie denken.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.