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Jemanden zur Verantwortung ziehen

Was bedeutet es, jemanden haftbar zu machen? Jemanden haftbar zu machen bedeutet, eine andere Person formell für den erlittenen Schaden verantwortlich zu machen. Im Falle einer Körperverletzung betrifft dies die Folgen von…

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
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Jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, mag abschreckend wirken – muss es aber nicht
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, mag abschreckend wirken – muss es aber nicht

Ein Unfall passiert in Sekundenschnelle, doch die Folgen können Monate oder Jahre anhalten. Schmerzen, eine lange Genesungszeit, Verdienstausfall, Zukunftsängste. Und dann muss man auch noch jemanden zur Verantwortung ziehen, während man eigentlich all seine Kraft für die Genesung braucht. Das ist eine enorme Belastung.

Die gute Nachricht: Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen. Wir übernehmen die gesamte Haftungsabwicklung für Sie, erklären Ihnen Ihre Rechte verständlich und sorgen für eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Falls. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung – wir kümmern uns um die Gegenseite.

Ohne finanzielles Risiko

Sie behalten 100 % Ihrer Vergütung

Viele Menschen zögern, eine Haftungsklage einzureichen, weil sie die Anwaltskosten scheuen. Verständlich, aber in Ihrem Fall unnötig. Unsere Unterstützung ist für Sie als Geschädigten völlig kostenlos. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung. Daher erhalten Sie von uns keine Rechnung.

Das bedeutet auch, dass Sie Ihre gesamte Vergütung behalten – wir arbeiten nicht mit prozentualer Auszahlung oder einer „Keine-Erfolgs-keine-Zahlung“-Regelung, bei der ein Teil Ihres Geldes verbleibt. Darüber hinaus haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, kein Callcenter mit wechselnden Anrufern. Jemand, der Ihre Geschichte kennt und Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

Sie behalten 100 % Ihrer Vergütung

Was bedeutet es, jemanden haftbar zu machen?

Jemanden haftbar zu machen bedeutet, eine andere Person formell für den erlittenen Schaden verantwortlich zu machen. Im Falle eines Personenschadens betrifft dies die Folgen eines Unfalls, für den eine andere Person – rechtlich gesehen – die Schuld trägt oder verantwortlich ist: der Fahrer, der Sie angefahren hat, Ihr Arbeitgeber, der keinen sicheren Arbeitsplatz bereitgestellt hat, oder der Eigentümer einer mangelhaften Treppe, von der Sie gestürzt sind.

Der Kern ist einfach: Wenn jemand rechtswidrig gehandelt oder eine Pflicht verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen Schaden von dieser Person zurückfordern. Sie machen dies offiziell durch eine Haftungsanzeige geltend. Sie senden der Gegenpartei – oder in der Regel deren Versicherung – ein Schreiben, in dem Sie die Haftung erklären und sie zur Erstattung Ihres Schadens.

Jemanden haftbar zu machen ist daher nicht dasselbe wie eine Klage. Es ist der erste, formale Schritt. In den allermeisten Fällen von Personenschäden folgt darauf kein Gerichtsverfahren, sondern Verhandlungen mit dem Versicherer über die Schadenshöhe. Nur wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, kommt ein Gerichtsverfahren in Betracht. Glücklicherweise ist das die Ausnahme, nicht die Regel.

Wichtig zu wissen: Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie sich nicht direkt an die andere Partei wenden. Gemäß dem Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHA) können Sie sich direkt an den KHA-Versicherer der anderen Partei wenden. Dadurch vermeiden Sie ein kompliziertes Verhältnis zum Unfallverursacher – Sie wenden sich an dessen Versicherung. Dies bietet einen wichtigen Schutz: Sie laufen nicht Gefahr, dass die andere Partei persönlich nicht über die Mittel verfügt, Ihren Schaden zu begleichen, da die Versicherung dafür haftet.

Viele denken bei Haftungsansprüchen sofort an Konflikte oder einen Rechtsstreit. In der Praxis handelt es sich jedoch primär um einen Geschäftsvorgang. Ihnen ist ein Schaden entstanden, jemand anderes ist dafür verantwortlich, und das Gesetz gibt Ihnen das Recht, diesen Schaden ersetzt zu bekommen. Der Ton muss nicht feindselig sein – er sollte jedoch klar und gut begründet sein. Je sorgfältiger die Haftungsforderung formuliert ist, desto eher ist der Versicherer kooperativ und nicht abweisend. Bei einem Verkehrsunfall sind die Umstände oft eindeutig, aber auch dann lohnt es sich, die eigene Position professionell untermauern zu lassen.

Persönliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Haftungspflicht

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Wann haftet die andere Partei?

Nicht jeder Unfall führt automatisch zu einer Haftung. Es muss eine Rechtsgrundlage geben. Das niederländische Recht kennt verschiedene Haftungsformen, und welche Anwendung findet, hängt vom Einzelfall ab.

Rechtswidrige Handlung

Der häufigste Grund ist eine rechtswidrige Handlung. Jemand handelt rechtswidrig, wenn er gegen das Gesetz oder die gesellschaftlichen Verhaltensregeln verstoßen hat und ihm dies zuzurechnen ist. Denken Sie an den Autofahrer, der eine rote Ampel missachtet und Sie anfährt, oder an den Radfahrer, der die Vorfahrt nicht beachtet.

Haftung des Arbeitgebers

Wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen, hat Ihr Arbeitgeber eine umfassende Sorgfaltspflicht. Er muss für ein sicheres Arbeitsumfeld, die richtige Ausrüstung und klare Arbeitsanweisungen sorgen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er grundsätzlich für die Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Beweislast liegt dabei größtenteils beim Arbeitgeber: Er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Gefährdungshaftung

Manchmal haftet man auch ohne eigenes Verschulden. Dies nennt man Gefährdungshaftung. Beispiele hierfür sind der Eigentümer eines mangelhaften Gebäudes oder Bauwerks, der Halter eines Tieres, das einen Schaden verursacht, oder die Eltern eines Kleinkindes. In solchen Fällen legt das Gesetz die Verantwortung einer bestimmten Person zu, unabhängig davon, ob diese Person ein Verschulden trifft.

Es ist meine eigene Schuld

Es ist möglich, dass Sie selbst eine Mitschuld am Unfall oder am Schaden tragen. Das Gesetz spricht in diesem Fall von Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Entschädigung wird dann entsprechend dem jeweiligen Anteil des Verhaltens der Beteiligten aufgeteilt. Bitte beachten Sie: Mitverschulden bedeutet in der Regel nicht, dass Sie gar keine Entschädigung erhalten. Darüber hinaus gelten für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zusätzliche Schutzbestimmungen. Lassen Sie sich in diesem Fall immer fachkundig beraten, bevor Sie einer Minderung Ihrer Entschädigung zustimmen.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Haftungsfragen klären – wie geht man damit um?

Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Gegenseite beginnt mit einem Schreiben: der Haftungsanzeige. Darin machen Sie die Gegenseite (oder deren Versicherung) formell für die Folgen des Unfalls haftbar. Auch wenn es sich nur um ein Schreiben handelt, erfordert der Inhalt sorgfältige Beachtung. Eine gut formulierte Haftungsanzeige bildet die Grundlage für Ihren gesamten Fall.

Der Brief sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:

  • Wen Sie haftbar machen – Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person oder, im Falle eines Verkehrsunfalls, direkt deren obligatorischer Kfz-Haftpflichtversicherer.
  • Was geschah – eine sachliche und klare Beschreibung des Unfalls: Datum, Ort, Umstände.
  • Warum die andere Partei haftet – die rechtliche Grundlage, zum Beispiel ein Verstoß gegen eine Verkehrsregel oder eine Sorgfaltspflicht.
  • Dass Sie ihn für alle Schäden haftbar machen – sowohl für materielle (Kosten, Einkommensverluste) als auch für immaterielle Schäden (Schmerzen und Leiden), die bereits entstanden sind und noch entstehen werden.

Im Falle eines Verkehrsunfalls empfiehlt es sich, gemeinsam mit der anderen beteiligten Person noch am Unfallort einen Schadensbericht (den Europäischen Unfallbericht) auszufüllen. Dieses Dokument ist später oft sehr wertvoll, da es die Umstände festhält, solange die Erinnerung noch frisch ist. Unterschreiben Sie den Bericht niemals, wenn Sie mit der Darstellung der Umstände nicht einverstanden sind.

Sobald der Versicherer die Haftungsmeldung erhalten hat, nimmt er Stellung: Er erkennt die Haftung an, weist sie zurück oder fordert weitere Informationen an. Erkennt der Versicherer die Haftung an, kann die Schadenregulierung beginnen. Weist er sie zurück, sind weitere Ermittlungen und Nachweise erforderlich. Gerade in dieser Phase ist die Unterstützung von Experten von unschätzbarem Wert – unsere Vorgehensweise in diesem Fall erfahren Sie in unserer Arbeitsbeschreibung.

Bedenken Sie, dass ein Versicherer die Interessen seiner Versicherungsnehmer vertritt, nicht Ihre. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die Haftung zunächst abgelehnt oder der Schaden unterschätzt wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Mit einer fundierten Stellungnahme, zusätzlichen Beweisen und Kenntnissen der einschlägigen Rechtsprechung kann in vielen Fällen dennoch eine Anerkennung des Schadens und eine angemessene Entschädigung erreicht werden. Unterschreiben oder akzeptieren Sie niemals ein Angebot, ohne Ihre Rechte genau zu kennen – eine Einigung ist in der Regel endgültig.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Welchen Nachweis benötigen Sie?

Wer Schadensersatz geltend machen möchte, muss diesen Schaden und die Haftung belegen können. Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Ihnen als Geschädigtem: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass die andere Partei haftet und Ihnen ein Schaden entstanden ist. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich – je früher Sie damit beginnen, desto stärker ist Ihre Position.

Sammeln und bewahren Sie so viel wie möglich von Folgendem auf:

  • Nachweise zu den Umständen – das ausgefüllte Schadensformular, etwaige Polizeiberichte, Fotos der Situation und des Schadens sowie Angaben zu Zeugen.
  • Ärztliche Befunde – Berichte vom Hausarzt, Krankenhaus, Physiotherapeuten oder anderen Therapeuten. Suchen Sie nach einem Unfall immer einen Arzt auf, auch bei leichten Verletzungen; so wird ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und Ihren Symptomen hergestellt.
  • Nachweis Ihrer Schäden – Quittungen und Rechnungen für entstandene Kosten, eine Übersicht über entgangene Einnahmen, Reisekosten zu Behandlungen und Kosten für Haushaltshilfe oder Umbauten.

Erleichtern Sie sich die Sache, indem Sie alles an einem Ort aufbewahren und kurz notieren, wie Sie sich fühlen und was Sie nicht mehr tun können. Das mag unbedeutend erscheinen, aber solche Notizen sind später eine große Hilfe, um beispielsweise Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität zu belegen. Machen Sie sich Sorgen, ob Sie genügend Beweise haben? Sprechen Sie uns gerne an – oft ist mehr möglich, als Sie denken.

Beachten Sie die Fristen – warten Sie nicht zu lange

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Personenschaden gelten Fristen. Wenn Sie zu lange warten, kann Ihr Anspruch verjähren und Sie gehen leer aus. Das wäre sehr schade, zumal es sich so leicht vermeiden ließe.

Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatz beträgt fünf Jahre (Art. 3:310 BW). Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Haftenden erlangen. Bei Verkehrsunfällen, bei denen Sie den WAM-Versicherer direkt verklagen, gilt eine kürzere Frist von drei Jahren. Dieser Unterschied wird oft übersehen, was unangenehme Folgen haben kann.

Die gute Nachricht: Sie können die Verjährungsfrist unterbrechen und so eine neue Frist in Gang setzen. Sie müssen jedoch innerhalb der geltenden Frist aktiv werden. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Frist noch läuft oder wann sie genau begonnen hat? Dann kontaktieren Sie uns am besten so bald wie möglich. Weitere Informationen zur Verjährung und zu Fristen finden Sie in unseren FAQs . Selbst wenn der Unfall schon länger zurückliegt, lohnt es sich, Ihren Fall prüfen zu lassen – oft besteht noch die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten.

Wir machen die Gegenpartei für Sie haftbar

Um jemanden haftbar zu machen, braucht es juristisches Fachwissen, Erfahrung mit Versicherern und ein scharfes Auge für die Details, die über Erfolg oder Misserfolg Ihres Falles entscheiden. Genau das bieten wir Ihnen. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite in Ihrem Namen haftbar gemacht wird, führen die Verhandlungen mit dem Versicherer und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten – ohne Kompromisse.

Wir beginnen stets mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir Ihre Geschichte anhören und Ihre Situation aus rechtlicher Sicht beurteilen. Erst wenn klar ist, dass ein Anspruch besteht, machen wir die Gegenseite haftbar. Anschließend überwachen wir Fristen, sammeln gemeinsam mit Ihnen Beweise, dokumentieren Ihren Schaden detailliert und bleiben mit dem Versicherer in Kontakt, bis ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt ist. Sie sind in jeden wichtigen Schritt eingebunden, müssen sich aber nicht allein um die Arbeit und die Sorgen kümmern.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Für Sie ist die Leistung zu 100 % kostenlos. Der haftende Versicherer übernimmt unsere angemessenen Kosten gemäß Art. 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie erhalten keine Rechnung und behalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
  • Ihr persönlicher Ansprechpartner. Kein Callcenter, keine ständig wechselnden Ansprechpartner – nur ein Anwalt, der Ihren Fall kennt.
  • In den gesamten Niederlanden, auch bei Ihnen zu Hause. Ein Besuch ist für uns kein Problem, insbesondere wenn Ihnen das Reisen aufgrund Ihrer Verletzung schwerfällt.
  • Wir sind Mitglied der relevanten Qualitätszeichen. Wir sind Mitglied des NIVRE, des Nationalen Qualitätszeichens für Personenschäden (NKL) und des Letselschade Raad – Ihre Garantie für kompetente und sorgfältige Betreuung.

Sie müssen nicht erst alles herausfinden oder selbst den richtigen Brief schreiben. Ein Anruf genügt, um Ihre Situation zu klären. Wir rufen Sie noch am selben Werktag persönlich zurück, hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, was wir für Sie tun können – oder ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ob der Unfall im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder anderswo passiert ist: Kontaktieren Sie uns und machen Sie noch heute den ersten Schritt. Sie sind stärker, als Sie denken.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen, dass man jemanden haftbar machen kann

Wie viel kostet es, jemanden über Sie haftbar zu machen?
Nichts. Unsere Unterstützung ist für Sie als Opfer völlig kostenlos. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung. Daher erhalten Sie von uns keine Rechnung und behalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Muss ich vorher selbst eine Haftungserklärung verfassen?
Nein, das ist nicht notwendig. Wir machen die Gegenseite oder deren Versicherung in Ihrem Namen haftbar und stellen sicher, dass das Schreiben rechtlich einwandfrei und vollständig ist. Eine gut formulierte Haftungsanzeige ist die Grundlage für Ihren gesamten Fall, daher ist es ratsam, dies einem Experten zu überlassen.
Kann ich den Versicherer der Gegenseite direkt kontaktieren?
Im Falle eines Verkehrsunfalls ja. Nach dem WAM-Gesetz können Sie den WAM-Versicherer der Gegenseite direkt haftbar machen; Sie müssen sich nicht selbst an den Unfallverursacher wenden. Bei anderen Unfällen, beispielsweise am Arbeitsplatz, läuft das Verfahren in der Regel ebenfalls über den Haftpflichtversicherer der beteiligten Partei.
Was wäre, wenn ich auch eine Teilschuld an dem Unfall trüge?
In diesem Fall kann eine Mitschuld vorliegen (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und der Schadensersatz wird entsprechend dem jeweiligen Anteil aufgeteilt. Dies bedeutet jedoch selten, dass Sie gar nichts erhalten. Darüber hinaus gelten für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger zusätzliche Schutzbestimmungen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einer Minderung des Schadensersatzes zustimmen.
Wie lange habe ich Zeit, jemanden haftbar zu machen?
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre (Art. 3:310 BW) und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Haftenden erlangen. Bei Verkehrsunfällen, bei denen Sie den WAM-Versicherer direkt verklagen, gilt eine kürzere Frist von drei Jahren. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall umgehend.
Was sollte ich als Beweismittel aufbewahren?
Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die den Unfallhergang und Ihren Schaden belegen: das Schadensformular, Polizeiberichte, Fotos, Zeugenaussagen, medizinische Unterlagen sowie Quittungen oder Rechnungen für entstandene Kosten und Verdienstausfall. Suchen Sie nach einem Unfall, auch bei leichten Verletzungen, immer einen Arzt auf, um den Zusammenhang zwischen dem Unfall und Ihren Beschwerden nachzuweisen.

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