Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenWurden Sie von einem Pferd getreten oder gebissen? In der Regel haftet der Pferdebesitzer für Ihre Verletzungen und Schäden.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Pferde sind wunderschöne, kraftvolle Tiere – doch genau diese Kraft macht sie unberechenbar. Ein erschrockenes Pferd, ein unerwarteter Tritt, ein Sturz beim Ausritt: Ehe man sich versieht, liegt man mit einem Bruch, einer Prellung oder Schlimmerem am Boden. Der Schmerz, der Schock und die Ungewissheit über die Genesung sind dann eine große Belastung.
Sie denken vielleicht, dass Sie dieses Risiko selbst in Kauf genommen haben, indem Sie aufs Pferd gestiegen sind. Doch das Gesetz schützt Sie oft besser, als Sie erwarten. In vielen Fällen haftet der Pferdebesitzer oder die Reitschule, selbst ohne eigenes Verschulden. Sie sind besser abgesichert, als Sie denken, und es kostet Sie nichts, das herauszufinden.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern bei einem festen Ansprechpartner für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende betreut. Jemand, den Sie einfach anrufen oder per E-Mail kontaktieren können und der Ihre Geschichte ernst nimmt. Denn Verletzungen durch Pferde bedeuten oft eine lange Rehabilitationszeit und viele offene Fragen.
Wir übernehmen den gesamten Prozess mit der Versicherung: von der Feststellung der Haftung über die Bereitstellung des medizinischen Gutachtens bis hin zur Verhandlung Ihrer Entschädigung. Wir wissen genau, wann eine Reitschule unberechtigterweise auf die Übernahme des Risikos setzt. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung; wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Ein Pferd kann in Sekundenbruchteilen schwere Verletzungen verursachen. Ein Tritt mit dem Hinterbein, ein Biss, ein Sturz aus dem Sattel oder ein plötzlich erschrockenes, um sich schlagendes Pferd – die Folgen sind oft gravierend. Man denke an Knochenbrüche, Prellungen, Gehirnerschütterungen, Rückenverletzungen oder sogar dauerhafte Behinderungen. Da ein Pferd über enorme Kraft und Gewicht verfügt, sind Verletzungen im Allgemeinen schwerwiegender als bei kleineren Tieren. Hinzu kommt, dass ein Sturz vom Pferd aus beträchtlicher Höhe erfolgt, wodurch auch eine Gehirnerschütterung oder eine Wirbelsäulenverletzung ein reales Risiko darstellt.
Neben körperlichen Verletzungen leiden viele Opfer auch unter Angstzuständen: Angst vor dem Autofahren, Schreckreaktionen oder Albträumen. Diese Symptome werden in einem Personenschadenfall vollumfänglich berücksichtigt. Möchten Sie mehr erfahren? Dann lesen Sie auch unsere Seite über Verletzungen durch Tiere.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Der Grundsatz ist in Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Besitzer eines Tieres haftet für Schäden, die das Tier verursacht. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung: Der Besitzer haftet auch ohne eigenes Verschulden. Der Grund dafür ist, dass ein Pferd über eine unberechenbare Eigenenergie verfügt, die außer Kontrolle geraten kann – und dass das damit verbundene Risiko beim Pferdehalter liegt. Daher muss nicht nachgewiesen werden, dass der Besitzer einen Fehler begangen hat; im Prinzip genügt es, dass das Pferd den Schaden verursacht hat.
Bei einem privaten Eigentümer sind Schäden in der Regel durch dessen private Haftpflichtversicherung. Daher haftet man selten persönlich, sondern meist gegenüber dessen Versicherung.
Die Situation ändert sich, sobald ein Pferd gewerblich . Verletzt man sich während einer Reitstunde, eines von einer Reitschule organisierten Ausritts oder in einem professionellen Reitstall, Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Nicht der Pferdebesitzer, sondern das Unternehmen, das das Pferd nutzt, haftet. Grundsätzlich haftet dann die Reitschule , nicht der private Pferdebesitzer. Die Reitschule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung: Das Unternehmen haftet grundsätzlich, selbst ohne nachweisbares Verschulden.
Gehört das Pferd Ihnen und Ihrem Partner gemeinsam, kann gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Hangmat ein Miteigentümer auch den anderen Miteigentümer (und dessen Haftpflichtversicherung) haftbar machen. Grundsätzlich können Sie dann einen Teil Ihres Schadens geltend machen. Die Rechtslage ist komplex, eine Prüfung ist jedoch ratsam.

Beim Reiten greift die Einrede der Risikoübernahme und der Mitschuld (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) häufiger als bei anderen Tieren. Reitschulen oder Versicherungen argumentieren mitunter, dass man das Risiko durch das Aufsteigen auf ein Pferd bewusst in Kauf genommen habe oder dass das eigene Verhalten zum Unfall beigetragen habe.
Wichtig zu wissen: Allein die Tatsache, dass Reiten Risiken birgt, bedeutet nicht , dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren. Die Rechtsprechung wendet das Konzept der Risikoübernahme mit Bedacht an. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof wiederholt bestätigt, dass die Gefährdungshaftung nach Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auch für Reiter und Reitschüler gilt. Die Entschädigung kann jedoch je nach den Umständen aufgrund eines Mitverschuldens teilweise gekürzt werden. Der gesetzliche Schutz bleibt daher oft weitgehend erhalten – selbst wenn der Versicherer den Anspruch zunächst ablehnt. Stimmen Sie daher einer Ablehnung oder Kürzung niemals einfach zu; lassen Sie Ihre Situation von einem Experten, beispielsweise über Letselschade Berekenen, prüfen .

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Verletzungen durch Pferde sind oft schwerwiegend und können einen beträchtlichen Schaden verursachen. Man unterscheidet zwischen materiellem und immateriellem Schaden.
Materieller Schaden ist alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:
Immaterieller Schadenersatz umfasst Schmerzensgeld: eine Entschädigung für den Schmerz, die Trauer und die Beeinträchtigung Ihres Lebens. Bei dauerhaften Behinderungen oder einer langfristigen Rehabilitation kann diese Entschädigung erheblich sein. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zum Thema Entschädigung.
Gut zu wissen: Die Kosten für Rechtsbeistand zählen ebenfalls zu Ihrem Schadensersatz. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der haftende Versicherer die angemessenen Kosten für Rechtsbeistand. Daher ist unsere Unterstützung kostenlos , sofern eine haftende Gegenpartei existiert.
Schmerzensgeld wird immer individuell berechnet; es gibt keine festen Pauschalbeträge. Bei Pferdeverletzungen sehen wir regelmäßig schwerwiegendere Folgen als bei anderen Tieren: komplizierte, nicht vollständig heilende Knochenbrüche, dauerhafte Rückenprobleme oder Bewegungseinschränkungen. Je stärker die Auswirkungen auf Beruf, Hobbys und Alltag sind, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Auch die Angst vor dem Reiten oder dem Umgang mit Pferden wird berücksichtigt. Da solche Folgen erst mit der Zeit dauerhaft werden, ist es ratsam, einen Anspruch nicht zu früh zu begleichen. Ein erfahrener Sachverständiger wartet den richtigen Zeitpunkt ab und bezieht zukünftige Kosten, wie z. B. langfristige Physiotherapie oder notwendige Anpassungen, in die Berechnung mit ein.
Die unmittelbar nach dem Unfall ergriffenen Maßnahmen stärken Ihre Akte. Gehen Sie diese Checkliste durch:
Konnten Sie nicht alles dokumentieren? Keine Sorge – auch mit begrenzten Beweisen lässt sich oft noch ein stichhaltiger Fall aufbauen.
Gerade bei Pferdeverletzungen lohnt es sich fast immer, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Reitschulen und Versicherer greifen oft auf Einwände wie Risikoübernahme und Mitverschulden zurück. Ohne ein entsprechendes Gegengewicht besteht die Gefahr, dass ein berechtigter Anspruch abgelehnt oder der Schaden zu niedrig angesetzt wird.
Ein Experte für Personenschäden kennt die Vorgehensweise der Gerichte bei der Risikoübernahme und sorgt für die korrekte Haftungsfeststellung, die vollständige Untermauerung all Ihrer Schadensersatzansprüche und erfolgreiche Verhandlungen mit dem Versicherer. Wir berücksichtigen auch noch nicht endgültig festgestellte Schäden wie dauerhafte Behinderungen oder später auftretende Beschwerden.
Und vor allem: Da der haftende Versicherer unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches , ist unsere Unterstützung völlig kostenlos, sofern eine haftende Gegenpartei existiert. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.