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Knochenbrüche

Was ist ein Knochenbruch? Ein Knochenbruch, medizinisch Fraktur genannt, entsteht, wenn mehr Kraft auf einen Knochen einwirkt, als er aushalten kann. Der Knochen bricht dann teilweise oder ganz

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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Bekannt aus
Ein Knochenbruch hat weitreichendere Folgen, als man vorher vielleicht denkt
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Sie sind nicht allein

Ein Knochenbruch hat weitreichendere Folgen, als man vorher vielleicht denkt

Ein Knochenbruch tritt oft völlig unerwartet auf. Eben noch ging man seinen gewohnten Tätigkeiten nach, im nächsten Moment liegt man mit Gips im Krankenhaus, steht vor einer Operation oder leidet unter anhaltenden Schmerzen. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage zu arbeiten, sich um die Familie zu kümmern oder sich einfach nur anzuziehen. Hinzu kommt die Ungewissheit: Wird der Knochen richtig verheilen? Werde ich bald wieder alles tun können? Und wer übernimmt die Kosten?

Wenn jemand anderes die Schuld an dem Unfall trägt, müssen Sie die Folgen nicht allein tragen. Wir verstehen, wie verheerend ein solcher Bruch ist und stehen Ihnen zur Seite. Sie brauchen sich keine Sorgen um Kosten oder komplizierte Verfahren zu machen; darum kümmern wir uns. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung, und wir regeln Ihre Entschädigung. Sie sind stärker, als Sie denken.

Aufrichtige Aufmerksamkeit, keine Rechnung

Persönliche Hilfe, die für Sie völlig kostenlos ist

Bei uns erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie persönlich kennt und genau über Ihren Fall informiert ist. Kein Callcenter, keine ständig wechselnden Sachbearbeiter – nur ein vertrautes Gesicht. Sie müssen Ihre Geschichte nicht immer wieder erzählen. Gerne besuchen wir Sie zu Hause, falls Ihnen das Reisen schwerfällt. Wir sind in den gesamten Niederlanden für Sie da.

Unsere Unterstützung ist für Sie absolut kostenlos: Der haftende Versicherer übernimmt unsere Kosten gemäß Art. 6:96 BW. Daher erhalten Sie von uns keine Rechnung und behalten stets Ihre volle Entschädigung. Wenn Sie uns an einem Werktag anrufen, melden wir uns noch am selben Werktag bei Ihnen zurück. So wissen Sie schnell, wie es um Sie steht.

Persönliche Hilfe, die für Sie völlig kostenlos ist

Was ist ein Knochenbruch?

Ein Knochenbruch, medizinisch gesprochen eine Fraktur, entsteht, wenn mehr Kraft auf einen Knochen einwirkt, als er aushalten kann. Der Knochen bricht dann entweder teilweise oder vollständig. Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Verletzungen nach einem Unfall, und die Folgen sind sehr unterschiedlich: von einem einfachen Bruch, der innerhalb weniger Wochen heilt, bis hin zu einer Trümmerfraktur oder einer komplizierten Verletzung, die monatelange Rehabilitation erfordert und manchmal dauerhafte Beschwerden verursacht.

Ärzte unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Knochenbrüchen, da die Art des Bruchs den Behandlungsablauf und die Wahrscheinlichkeit dauerhafter Folgen bestimmt:

  • Geschlossene Fraktur: Der Knochen ist gebrochen, die Haut bleibt jedoch intakt.
  • Offener (komplizierter) Bruch: Der Knochenbruch durchdringt die Haut. Dieses Infektionsrisiko macht den Bruch schwerwiegender.
  • Trümmerbruch: Der Knochen ist an mehreren Stellen oder in mehrere Stücke zerbrochen, oft nach Einwirkung erheblicher Kraft, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall.
  • Haarriss (Fissur): ein kleiner Riss im Knochen ohne vollständigen Bruch, der dennoch recht schmerzhaft sein kann.
  • Stressfraktur: ein durch Überlastung verursachter Bruch, der sich langsam entwickelt.

Ein Knochenbruch kann fast überall im Körper auftreten. Häufige Brüche betreffen Handgelenk, Arm, Schulter, Schlüsselbein, Knöchel, Bein, Hüfte, Rippen und Wirbelsäule. Auch im Gesicht oder Kiefer können Brüche vorkommen. Wie sehr der Bruch Ihre alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigt, bestimmt maßgeblich, wie stark Sie ihn wahrnehmen. Ein Beinbruch legt Sie buchstäblich lahm, während ein Handgelenk- oder Armbruch Sie in fast allen Bereichen einschränkt.

Letztendlich spielt es für Ihre Rechte keine Rolle, ob die Verletzung leicht oder schwerwiegend ist. Entscheidend ist, ob jemand anderes für den Unfall verantwortlich ist, der zu Ihrem Bruch geführt hat. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihre Schäden.

Persönliche Hilfe bei Knochenbrüchen

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Wie entsteht ein Knochenbruch?

Ein Knochenbruch entsteht fast immer durch einen plötzlichen, heftigen Aufprall. Ein Sturz, eine Kollision oder ein Schlag führen dazu, dass der Knochen mehr Kraft aufnimmt, als er verkraften kann. Oftmals sind dabei auch andere Personen beteiligt, und gerade dann ist es wichtig, seine Rechte zu kennen.

Häufige Ursachen

  • Verkehrsunfall wirken erhebliche Kräfte. Besonders Radfahrer, Fußgänger und Motorradfahrer sind gefährdet und können sich leicht Brüche an Armen, Beinen, Becken oder Rippen zuziehen. Lesen Sie mehr über Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall.
  • Ein Arbeitsunfall: Ausrutschen auf nassem Boden, Sturz von einer Leiter oder einem Gerüst oder Einklemmen zwischen Maschinen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsunfall.
  • Ein Sturz im öffentlichen Raum: Denken Sie an einen losen Pflasterstein, ein Schlagloch auf der Straße, einen rutschigen Boden in einem Geschäft oder eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Treppe. Der Verantwortliche für diesen Ort kann haftbar gemacht werden.
  • Ein Sport- oder Freizeitunfall: zum Beispiel verursacht durch defekte Ausrüstung oder unsichere Bedingungen, für die eine andere Partei verantwortlich ist.

In all diesen Fällen ist die zentrale Frage, wer den Unfall verursacht hat. Wenn es jemand anderes ist, kann diese Person für Ihren Schaden haftbar gemacht werden. Wir ermitteln gründlich für Sie und sichern die notwendigen Beweise.

Bei einem Knochenbruch ist die Beweissicherung oft wichtiger als man denkt. Ein Unfall kann blitzschnell passieren, und im Nachhinein ist es manchmal schwierig, den genauen Hergang zu rekonstruieren. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Informationen zeitnah zu sichern, wie z. B. Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen, ein Schadensformular oder einen Unfallbericht für Ihren Arbeitgeber. Je früher Sie dies tun, desto stärker ist Ihre Position. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Fall die Voraussetzungen für eine Haftungsforderung erfüllt? Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen eine ehrliche Antwort – unverbindlich und kostenlos.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Beschwerden, Behandlung und Genesung

Die Symptome eines Knochenbruchs sind meist sofort erkennbar: starke Schmerzen, Schwellung, eine Verrenkung des betroffenen Körperteils und die Unfähigkeit, sich normal zu bewegen oder zu belasten. Bei einem offenen Bruch ist eine Wunde vorhanden, manchmal mit sichtbarem Knochengewebe. Die Diagnose wird in der Regel mittels Röntgenaufnahme gestellt; im Zweifelsfall erfolgt eine Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT).

Die Behandlung hängt maßgeblich von der Art und Lage des Bruchs ab. Bei einem unkomplizierten Bruch sind die Knochenfragmente gut ausgerichtet, und ein Gipsverband oder eine Orthese reichen oft aus, um eine ordnungsgemäße Heilung zu ermöglichen. Sind die Fragmente nicht richtig ausgerichtet oder handelt es sich um einen Trümmerbruch oder einen offenen Bruch, ist eine Operation erforderlich, um den Knochen mithilfe von Platten, Schrauben, Stiften oder einem in den Markraum eingeführten Stift zu stabilisieren.

Die Rehabilitation beginnt üblicherweise nach der Gipsbehandlung oder der Genesungsphase. Der betroffene Körperteil ist oft steif und geschwächt, da er lange Zeit nicht benutzt wurde. Mit Physiotherapie arbeiten Sie an Ihrer Beweglichkeit, Kraft und Fitness. Diese Genesung kann Wochen bis Monate dauern und erfordert Geduld und Ausdauer.

Leider erholen sich nicht alle vollständig. Manchmal leiden weiterhin folgende Beschwerden:

  • Anhaltende Schmerzen oder eingeschränkte Beweglichkeit des Gelenks.
  • Kraftverlust, wodurch schwerere Arbeiten weiterhin schwierig bleiben.
  • Eine schiefe oder verkürzte Position aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Knochenheilung.
  • Vorzeitiger Verschleiß (Arthrose) des angrenzenden Gelenks auf lange Sicht.
  • Beschwerden über Stift-, Platten- oder Schraubenmaterial, das manchmal später entfernt werden muss.

Diese langfristigen Folgen können Ihre Arbeit und Ihren Alltag stark beeinträchtigen. Für körperlich arbeitende Menschen kann ein dauerhafter Kraftverlust bedeuten, dass sie ihren Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Daher ist es ratsam, Ihren Genesungsverlauf von Ihren behandelnden Ärzten genau dokumentieren zu lassen, damit klar ist, welche Beschwerden vorübergehend und welche dauerhaft sind. Genau deshalb ist es wichtig, dass Ihre Entschädigung nicht nur die aktuellen Kosten, sondern auch die zukünftigen Folgen berücksichtigt. Wir sorgen dafür, dass Ihre Situation umfassend beurteilt wird, gegebenenfalls mithilfe eines unabhängigen medizinischen Gutachters. Ein zu früher Fallabschluss kann dazu führen, dass spätere Beschwerden nicht mehr erstattet werden; wir beugen dem vor und schließen den Fall erst ab, wenn ein verlässliches Bild Ihres Genesungsverlaufs vorliegt.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt davon ab, ob eine andere Partei für den Unfall verantwortlich ist. Nach niederländischem Recht gilt der Grundsatz, dass derjenige, der einem anderen durch eigenes Verschulden Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen muss. Können Sie nachweisen, dass eine andere Partei für Ihren Knochenbruch verantwortlich ist, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung für alle Ihre Schäden.

Für eine erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein:

  • Dies beinhaltet einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit seitens einer anderen Partei, wie beispielsweise eines Verkehrsteilnehmers, Ihres Arbeitgebers oder einer Straßenverkehrsbehörde.
  • Ihnen ist durch diesen Fehler tatsächlich ein Schaden entstanden.
  • Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und Ihrem Knochenbruch.

Manchmal stellt sich die Frage, ob Sie selbst zum Unfall beigetragen haben, die sogenannte Mitschuld (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben; häufig wird der Schadenersatz dann entsprechend dem jeweiligen Mitverschulden aufgeteilt. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Billigkeitsanpassung vor: Unter bestimmten Umständen kann die Aufteilung zu Ihren Gunsten ausfallen, beispielsweise aufgrund der Schwere Ihrer Verletzung. Im Falle von Arbeitsunfällen hat der Arbeitgeber zudem eine erhebliche Sorgfaltspflicht, was Ihre Position als Arbeitnehmer in der Regel stärkt.

Es ist gut zu wissen, dass Ansprüche verjähren können. In den meisten Fällen von Personenschäden gilt eine Verjährungsfrist. Daher ist es ratsam, nicht zu lange mit der Beratung zu warten. Je früher Ihre Situation geprüft wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass noch Beweise vorliegen, und desto beruhigter können Sie hinsichtlich des weiteren Verlaufs sein. Sind Sie unsicher, ob Ihre Situation Aussicht auf Erfolg hat? Wir prüfen sie unverbindlich. Wir erklären Ihnen Ihre Lage verständlich und ohne Fachjargon. Gerne können Sie sich über unsere Arbeitsweise .

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Im Falle eines Knochenbruchs können Sie weit mehr als nur Ihre medizinischen Kosten geltend machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen materiellem Schaden (Kosten und Verdienstausfall, die sich in Geld ausdrücken lassen) und immateriellem Schaden (Schmerzen, Trauer und Verlust der Lebensfreude). Beide Schadensarten sind entschädigungsfähig.

Sachschaden

  • Medizinische Kosten: Ihre Selbstbeteiligung, Physiotherapie, medizinische Hilfsmittel, Medikamente und Fahrtkosten zum Krankenhaus oder Therapeuten.
  • Einkommensverlust: wenn Sie aufgrund Ihres Knochenbruchs ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind und dadurch Einkommensverluste erleiden.
  • Haushaltshilfe: die Kosten oder der Wert der Hilfe bei Aufgaben, die Sie vorübergehend nicht selbst erledigen können, wie Kochen, Putzen oder Einkaufen.
  • Hilfe von Angehörigen: die Einbeziehung von Familie oder Freunden, die sich um Sie kümmern oder Sie unterstützen.
  • Verlust der Heimwerkerfähigkeiten: Arbeiten im und ums Haus, die man nun auslagern muss, wie z. B. Gartenpflege oder Hausinstandhaltung.

Immaterieller Schaden: Entschädigung für Schmerzen und Leiden

Zusätzlich zu Ihrem finanziellen Schaden haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld: eine Entschädigung für die Leiden, Schmerzen und Einschränkungen, die Ihnen infolge des Unfalls entstanden sind. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach vergleichbaren Fällen im ANWB-Leitfaden für Schmerzensgeld und hängt stets von Ihrer persönlichen Situation ab, wie beispielsweise dem Schweregrad des Bruchs, der Dauer der Genesung und dem Vorhandensein dauerhafter Beschwerden.

Bei einem Knochenbruch liegt das Schmerzensgeld üblicherweise zwischen ca. 2.500 € und 15.000 €. Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich ein Richtwert. Bei einem einfachen Bruch, der vollständig ausheilt, fällt das Schmerzensgeld eher niedriger aus, während ein komplizierter oder Trümmerbruch, der eine Operation, eine lange Rehabilitationsphase oder dauerhafte Folgen erfordert, zu einem deutlich höheren Betrag führen kann. Jeder Fall wird individuell geprüft; es gibt keine festen Beträge. Wir stellen sicher, dass die Entschädigung sorgfältig und realistisch begründet wird.

Gut zu wissen: Sowohl Ihr Schmerzensgeld als auch der Schadensersatz für Sachschäden sind grundsätzlich steuerfrei. Sie müssen daher keine Einkommensteuer darauf zahlen und behalten 100 % der Entschädigung. Möchten Sie sich einen Überblick über die Höhe Ihres Anspruchs verschaffen? Dann lesen Sie mehr über die mögliche Entschädigung bei Personenschäden oder lassen Sie uns Ihren Schaden unverbindlich prüfen.

Wie wir Sie persönlich unterstützen

Sobald Sie uns kontaktieren, nehmen wir Ihnen alle Sorgen ab. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner: einen erfahrenen Anwalt für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende betreut und stets persönlich mit Ihnen spricht. Kein ständiger Wechsel des Ansprechpartners, sondern ein vertrautes Gesicht, das Ihre Geschichte kennt.

Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:

  • Wir prüfen die Haftung und ziehen die verantwortliche Partei zur Rechenschaft.
  • Wir erfassen detailliert alle Ihre Schäden, sowohl die aktuellen als auch die zukünftigen.
  • Wir übernehmen die Verhandlungen mit dem Versicherer, damit Sie das nicht tun müssen.
  • Wir halten Sie über jeden Schritt in verständlicher Sprache auf dem Laufenden.

Unsere Unterstützung ist für Sie völlig kostenlos. Im Erfolgsfall werden die Kosten der Rechtsberatung vom haftenden Versicherer erstattet (Art. 6:96 BW). Sie erhalten daher niemals eine Rechnung von uns und behalten stets 100 % Ihrer Entschädigung. Wir sind in den gesamten Niederlanden tätig und besuchen Sie gerne zu Hause, falls Ihnen das Reisen schwerfällt.

Unsere Arbeitsweise ist professionell fundiert: Wir sind Mitglied des NIVRE, des Nationalen Qualitätszeichens für Personenschäden (NKL) und des Letselschade Raad. So können Sie sicher sein, in guten Händen zu sein. Kontaktieren Sie uns unverbindlich oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Wenn Sie uns an einem Werktag anrufen, melden wir uns noch am selben Tag bei Ihnen zurück.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
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Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
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Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
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Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

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Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

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S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

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L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

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Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

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Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

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Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

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Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Knochenbrüche

Wie viel kostet Ihre Hilfe bei einem Knochenbruch?
Unsere Unterstützung ist für Sie völlig kostenlos. Im Erfolgsfall übernimmt der haftende Versicherer die Kosten der Rechtsberatung gemäß Art. 6:96 BW. Sie erhalten daher von uns keine Rechnung und behalten stets 100 % Ihrer Entschädigung.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung für einen Knochenbruch?
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Wie hoch ist die Entschädigung für Schmerzen und Leiden, die ich bei einem Knochenbruch erhalte?
Bei einem Knochenbruch liegt das Schmerzensgeld üblicherweise zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Dies ist jedoch nur ein Richtwert. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, beispielsweise vom Schweregrad des Bruchs, der Dauer der Genesung und eventuellen bleibenden Beschwerden. Jeder Fall wird individuell anhand der ANWB-Leitlinie für Schmerzensgeld geprüft. Wir legen Ihnen dies sorgfältig dar.
Muss ich meine Vergütung versteuern?
Nein, grundsätzlich nicht. Sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz sind in der Regel steuerfrei. Daher müssen Sie darauf keine Einkommensteuer zahlen und behalten die Entschädigung zu 100 %.
Was wäre, wenn ich auch eine Teilschuld an dem Unfall trüge?
Eine Mitschuld bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz haben (Art. 6:101 BW). Oft wird der Schadensersatz dann entsprechend dem jeweiligen Verschuldensanteil aufgeteilt, und manchmal wird diese Aufteilung aufgrund der Schwere Ihrer Verletzung im Wege der Billigkeitskorrektur zu Ihren Gunsten angepasst. Wir prüfen dies sorgfältig und vertreten Ihre Interessen nach besten Kräften.
Mein Knochen ist noch nicht vollständig verheilt. Zählt das?
Ja. Anhaltende Schmerzen, Kraftverlust, Fehlstellungen oder Folgeschäden zählen zu Ihrem Schaden und werden bei der Entschädigung berücksichtigt. Wir prüfen auch die zukünftigen Folgen, gegebenenfalls mithilfe eines unabhängigen medizinischen Gutachters, um eine umfassende Entschädigung zu gewährleisten.

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