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Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

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Unfall als Zeitarbeiter

Hatten Sie als Zeitarbeiter einen Unfall? Sie sind genauso gut geschützt wie ein Festangestellter und können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Sie bevorzugen den direkten Kontakt? Rufen Sie uns unter 085 0048550 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Kein unbefristeter Vertrag? Dann sind Sie tatsächlich doppelt abgesichert
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Kein unbefristeter Vertrag? Dann sind Sie tatsächlich doppelt abgesichert

Sie arbeiten über eine Zeitarbeitsfirma, als Leiharbeiter oder als Freiberufler, und dann passiert Ihnen ein Arbeitsunfall. Sie denken vielleicht: „Ich habe keinen unbefristeten Vertrag, also habe ich wahrscheinlich keine Rechte.“ Dieser Gedanke ist verständlich, aber zum Glück falsch. Ihre Position ist besser, als Sie denken.

Das Gesetz bietet Zeitarbeitern sogar zusätzlichen Schutz. Sie können sowohl das Unternehmen, für das Sie gearbeitet haben, als auch Ihre Zeitarbeitsfirma haftbar machen. Und unsere Hilfe ist für Sie kostenlos: Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung des Haftenden auch unsere Gebühren. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem engagierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall und Ihre Geschichte kennt. Jemand, der genau herausfindet, an wen Sie sich wenden können: den Arbeitgeber, die Arbeitsvermittlung oder beide.

Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Versicherung für Sie. Wir gehen dabei professionell und respektvoll vor, damit Ihre Beziehung zum einstellenden Unternehmen und Ihrer Personalagentur so gut wie möglich bleibt. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen den Rest.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Was ist passiert?

Sie haben sich bei der Arbeit verletzt, sind aber nicht festangestellt. Sie arbeiten über eine Zeitarbeitsfirma, sind abgeordnet, haben eine Lohnabrechnung oder sind als Freiberufler tätig. Arbeitsunfälle ereignen sich bei Zeitarbeitern sogar noch häufiger als bei Festangestellten – und das ist kein Zufall. Sie arbeiten oft an wechselnden, unbekannten Orten, mit Maschinen und Kollegen, die Sie nicht kennen, und erhalten mitunter weniger Einarbeitung und Schulung. Genau deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, dass Sie besonderen Schutz verdienen.

Viele Zeitarbeiter verzichten auf ihre Rechte, weil sie glauben, ohne unbefristeten Vertrag keine Ansprüche zu haben. Das ist ein Irrtum. Tatsächlich ist Ihr Schutz im Falle eines Unfalls genauso umfassend wie der eines Festangestellten, manchmal sogar noch besser, da Sie mehrere Parteien haftbar machen können.

Persönliche Hilfeleistung bei einem Unfall als Zeitarbeiter

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Wer haftet? Der doppelte Schutz nach Art. 7:658 Abs. 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Kernstück des Arbeitsrechts ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW), der die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelt. Für Sie ist insbesondere Absatz 4 dieses Artikels relevant. Dieser besagt, dass das Unternehmen, bei dem Sie die Arbeit tatsächlich verrichten – der sogenannte Entleiher – Ihnen gegenüber ebenfalls eine Fürsorgepflicht hat, als wären Sie dort angestellt.

Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls zwei Parteien haftbar gemacht werden können:

  • Der Auftraggeber: das Unternehmen, bei dem Sie die Arbeiten ausgeführt haben. Dieses Unternehmen ist verpflichtet, Ihnen dieselben sicheren Arbeitsbedingungen, Anweisungen und Schutzausrüstungen wie seinen eigenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
  • Die Arbeitsvermittlung: Als formeller Arbeitgeber hat auch die Arbeitsvermittlung eine Verantwortung, beispielsweise dafür zu sorgen, dass Sie an einen sicheren Arbeitsplatz vermittelt werden.

Dieser doppelte Schutz ist ein großer Vorteil. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer die Schuld trägt; Sie können beide Parteien zur Rechenschaft ziehen, und diese müssen den Streit untereinander klären. Auch hier ist die Beweislast umgekehrt: Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist, und der Auftraggeber oder die Zeitarbeitsfirma haftet, sofern sie nicht nachweist, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist.

Auch für selbstständige Fachkräfte

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auch für Selbstständige gilt, sofern sie Arbeiten ausführen, die auch von den Angestellten des Unternehmens hätten erledigt werden können, und sie für ihre Sicherheit von diesem Unternehmen abhängig sind. Wenn Sie als Selbstständiger in der Produktion, auf einer Baustelle oder in einem Team arbeiten und sich aufgrund unsicherer Arbeitsbedingungen verletzen, können Sie daher das beauftragende Unternehmen haftbar machen. Lassen Sie sich nicht mit der Aussage abschrecken, dass Sie als Selbstständiger Ihr eigenes Risiko tragen.

Die seltene Ausnahme: Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

Der Haftende kann sich nur dann der Verantwortung entziehen, wenn er nachweist, dass der Unfall auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Das kommt so gut wie nie vor. Der Richter legt die Hürde extrem hoch an; ein gewöhnlicher Fehler oder ein Moment der Unaufmerksamkeit reichen nicht aus.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Warum flexible Arbeitnehmer einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt sind

Es ist kein Zufall, dass Leiharbeiter und angestellte Mitarbeiter ein höheres Unfallrisiko haben. Oftmals beginnen sie an einem neuen, unbekannten Ort mit Maschinen und Arbeitsabläufen, die ihnen fremd sind. Die Einarbeitungszeit ist mitunter kurz, und in Stoßzeiten werden Anweisungen häufig vernachlässigt. Zudem werden ihnen oft schwerere oder risikoreichere Arbeiten zugeteilt. Der Gesetzgeber hat diese Gefährdung erkannt und daher zusätzlichen Schutz vorgesehen. Das einstellende Unternehmen darf niemals zulassen, dass sie weniger sicher arbeiten als seine eigenen Mitarbeiter: Die gleiche Schutzausrüstung, die gleichen Anweisungen und die gleiche Aufsicht müssen für sie gelten.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Ein Unfall, der von einem Kollegen oder dem Mieter verursacht wurde

Wenn Sie durch einen Fehler eines festangestellten Mitarbeiters des einstellenden Unternehmens verletzt werden, müssen Sie diesen nicht verklagen. Sie können das Unternehmen (den Arbeitgeber) haftbar machen, da es für die Sicherheit am Arbeitsplatz und für Fehler seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Auch hier brauchen Sie sich daher keine Sorgen um Ihr Verhältnis zu einzelnen Kollegen zu machen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite über Unfälle, die durch Kollegen verursacht wurden.

Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Als Zeitarbeiter oder abgeordneter Arbeitnehmer haben Sie, genau wie ein Festangestellter, Anspruch auf Entschädigung für alle Ihnen entstandenen Schäden. Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.

  • Einkommensausfall: Wenn Sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, wird Ihr Lohn während der Krankheit weitergezahlt (maximal zwei Jahre, oft 70 %). Die Differenz zwischen diesem Betrag und Ihrem vollen Einkommen machen Sie als Folgeschaden geltend. Als Selbstständiger machen Sie Ihren Umsatzausfall geltend.
  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitation.
  • Reisekosten, Haushaltshilfe und informelle Pflege: Auch kostenlose Hilfe von Familie und Freunden zählt dazu.
  • Veränderungen und Verlust der Selbstständigkeit: an Ihrem Haus oder Auto und Aufgaben, die Sie nicht mehr selbst erledigen können.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld: Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Personenschadensoder sehen Sie sich die Übersicht auf der „Schadensersatz“.

Was sollten Sie nach dem Unfall tun?

Die unmittelbar nach dem Unfall ergriffenen Maßnahmen können einen großen Unterschied für Ihren Fall ausmachen.

  • Kümmere dich zuerst um deine Gesundheit: Geh zum Hausarzt oder ins Krankenhaus und lass deine Verletzung immer dokumentieren.
  • Melden Sie den Unfall sowohl dem Vermieter als auch Ihrer Zeitarbeitsfirma: Stellen Sie sicher, dass er an beiden Stellen offiziell registriert wird.
  • Schwere Arbeitsunfälle müssen der niederländischen Arbeitsinspektion gemeldet werden: Eine Meldung ist bei dauerhaften Verletzungen, Krankenhausaufenthalten oder Todesfällen erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist oft ein wertvolles Beweismittel.
  • Sammeln Sie Beweise: Machen Sie Fotos von der Situation und Ihren Verletzungen und notieren Sie sich die Namen von Zeugen.
  • Unterschreiben Sie nichts: Treten Sie nicht selbst in Verhandlungen mit dem Versicherer.

Wann braucht man einen Experten?

Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der haftenden Partei getragen. Ein Experte ist insbesondere für Zeitarbeiter wertvoll, da wir ermitteln, an welche Partei(en) Sie sich am besten wenden und diese/n aus den richtigen Gründen haftbar machen können. Beachten Sie auch die Verjährungsfrist: Ansprüche verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Zögern Sie also nicht. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihren Fall an, ermitteln, an welche Partei(en) Sie sich am besten wenden können, und erklären Ihnen ehrlich und verständlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs und die Verhandlungen, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Unfälle als Zeitarbeiter

Ich habe keinen unbefristeten Vertrag. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, selbstverständlich. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schützt Leiharbeiter, entsandte Arbeitnehmer, Lohnarbeiter und sogar freiberufliche Fachkräfte, die Auftragsarbeiten ausführen. In der Praxis ist Ihr Schutz genauso umfassend wie der eines festangestellten Mitarbeiters.
An wen kann ich mich wenden: an die Arbeitsvermittlung oder an das Unternehmen, bei dem ich gearbeitet habe?
Oft trifft beides zu. Das einstellende Unternehmen hat Ihnen gegenüber eine Sorgfaltspflicht (Art. 7:658 Abs. 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und die Zeitarbeitsfirma ist Ihr formeller Arbeitgeber. Sie können beide haftbar machen; die Angelegenheit muss untereinander geklärt werden. Wir ermitteln das beste Vorgehen.
Ich bin selbstständig. Gilt dieser Schutz auch für mich?
Ja, vorausgesetzt, Sie führen Arbeiten aus, die auch von firmeneigenen Mitarbeitern hätten erledigt werden können und Ihre Sicherheit hängt von der Firma ab. Der Oberste Gerichtshof hat dies bestätigt. Lassen Sie sich also nicht mit dem Argument „auf eigene Gefahr“ abweisen.
Wie viel kostet es mich, Sie zu beauftragen?
Nichts. Im Falle einer berechtigten Forderung trägt der Haftende unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Erstgespräch und die Prüfung Ihres Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.
Da ich selbstständig bin, erhalte ich keine regelmäßigen Gehaltszahlungen. Welche Kosten kann ich geltend machen?
Sie fordern Schadensersatz für Umsatz- und Einkommensverluste infolge des Unfalls sowie für medizinische Kosten, Reisekosten, Haushaltshilfe und Schmerzensgeld. Wir berechnen Ihren Gesamtschaden präzise.
Wie viel Zeit habe ich, um meinen Schadenersatz geltend zu machen?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Arbeitsunfällen nach fünf Jahren. Beginnen Sie jedoch so früh wie möglich mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, damit wir den berechtigten Beteiligten ermitteln und die Beweise ordnungsgemäß dokumentieren können.

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