Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenHatten Sie als Zeitarbeiter einen Unfall? Sie sind genauso gut geschützt wie ein Festangestellter und können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Sie arbeiten über eine Zeitarbeitsfirma, als Leiharbeiter oder als Freiberufler, und dann passiert Ihnen ein Arbeitsunfall. Sie denken vielleicht: „Ich habe keinen unbefristeten Vertrag, also habe ich wahrscheinlich keine Rechte.“ Dieser Gedanke ist verständlich, aber zum Glück falsch. Ihre Position ist besser, als Sie denken.
Das Gesetz bietet Zeitarbeitern sogar zusätzlichen Schutz. Sie können sowohl das Unternehmen, für das Sie gearbeitet haben, als auch Ihre Zeitarbeitsfirma haftbar machen. Und unsere Hilfe ist für Sie kostenlos: Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung des Haftenden auch unsere Gebühren. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem engagierten Experten für Personenschäden, der Ihren Fall und Ihre Geschichte kennt. Jemand, der genau herausfindet, an wen Sie sich wenden können: den Arbeitgeber, die Arbeitsvermittlung oder beide.
Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Versicherung für Sie. Wir gehen dabei professionell und respektvoll vor, damit Ihre Beziehung zum einstellenden Unternehmen und Ihrer Personalagentur so gut wie möglich bleibt. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen den Rest.
Sie haben sich bei der Arbeit verletzt, sind aber nicht festangestellt. Sie arbeiten über eine Zeitarbeitsfirma, sind abgeordnet, haben eine Lohnabrechnung oder sind als Freiberufler tätig. Arbeitsunfälle ereignen sich bei Zeitarbeitern sogar noch häufiger als bei Festangestellten – und das ist kein Zufall. Sie arbeiten oft an wechselnden, unbekannten Orten, mit Maschinen und Kollegen, die Sie nicht kennen, und erhalten mitunter weniger Einarbeitung und Schulung. Genau deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, dass Sie besonderen Schutz verdienen.
Viele Zeitarbeiter verzichten auf ihre Rechte, weil sie glauben, ohne unbefristeten Vertrag keine Ansprüche zu haben. Das ist ein Irrtum. Tatsächlich ist Ihr Schutz im Falle eines Unfalls genauso umfassend wie der eines Festangestellten, manchmal sogar noch besser, da Sie mehrere Parteien haftbar machen können.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Kernstück des Arbeitsrechts ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW), der die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelt. Für Sie ist insbesondere Absatz 4 dieses Artikels relevant. Dieser besagt, dass das Unternehmen, bei dem Sie die Arbeit tatsächlich verrichten – der sogenannte Entleiher – Ihnen gegenüber ebenfalls eine Fürsorgepflicht hat, als wären Sie dort angestellt.
Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls zwei Parteien haftbar gemacht werden können:
Dieser doppelte Schutz ist ein großer Vorteil. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer die Schuld trägt; Sie können beide Parteien zur Rechenschaft ziehen, und diese müssen den Streit untereinander klären. Auch hier ist die Beweislast umgekehrt: Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist, und der Auftraggeber oder die Zeitarbeitsfirma haftet, sofern sie nicht nachweist, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auch für Selbstständige gilt, sofern sie Arbeiten ausführen, die auch von den Angestellten des Unternehmens hätten erledigt werden können, und sie für ihre Sicherheit von diesem Unternehmen abhängig sind. Wenn Sie als Selbstständiger in der Produktion, auf einer Baustelle oder in einem Team arbeiten und sich aufgrund unsicherer Arbeitsbedingungen verletzen, können Sie daher das beauftragende Unternehmen haftbar machen. Lassen Sie sich nicht mit der Aussage abschrecken, dass Sie als Selbstständiger Ihr eigenes Risiko tragen.
Der Haftende kann sich nur dann der Verantwortung entziehen, wenn er nachweist, dass der Unfall auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Das kommt so gut wie nie vor. Der Richter legt die Hürde extrem hoch an; ein gewöhnlicher Fehler oder ein Moment der Unaufmerksamkeit reichen nicht aus.

Es ist kein Zufall, dass Leiharbeiter und angestellte Mitarbeiter ein höheres Unfallrisiko haben. Oftmals beginnen sie an einem neuen, unbekannten Ort mit Maschinen und Arbeitsabläufen, die ihnen fremd sind. Die Einarbeitungszeit ist mitunter kurz, und in Stoßzeiten werden Anweisungen häufig vernachlässigt. Zudem werden ihnen oft schwerere oder risikoreichere Arbeiten zugeteilt. Der Gesetzgeber hat diese Gefährdung erkannt und daher zusätzlichen Schutz vorgesehen. Das einstellende Unternehmen darf niemals zulassen, dass sie weniger sicher arbeiten als seine eigenen Mitarbeiter: Die gleiche Schutzausrüstung, die gleichen Anweisungen und die gleiche Aufsicht müssen für sie gelten.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Wenn Sie durch einen Fehler eines festangestellten Mitarbeiters des einstellenden Unternehmens verletzt werden, müssen Sie diesen nicht verklagen. Sie können das Unternehmen (den Arbeitgeber) haftbar machen, da es für die Sicherheit am Arbeitsplatz und für Fehler seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Auch hier brauchen Sie sich daher keine Sorgen um Ihr Verhältnis zu einzelnen Kollegen zu machen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite über Unfälle, die durch Kollegen verursacht wurden.
Als Zeitarbeiter oder abgeordneter Arbeitnehmer haben Sie, genau wie ein Festangestellter, Anspruch auf Entschädigung für alle Ihnen entstandenen Schäden. Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld: Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Personenschadensoder sehen Sie sich die Übersicht auf der „Schadensersatz“.
Die unmittelbar nach dem Unfall ergriffenen Maßnahmen können einen großen Unterschied für Ihren Fall ausmachen.
Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der haftenden Partei getragen. Ein Experte ist insbesondere für Zeitarbeiter wertvoll, da wir ermitteln, an welche Partei(en) Sie sich am besten wenden und diese/n aus den richtigen Gründen haftbar machen können. Beachten Sie auch die Verjährungsfrist: Ansprüche verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Zögern Sie also nicht. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihren Fall an, ermitteln, an welche Partei(en) Sie sich am besten wenden können, und erklären Ihnen ehrlich und verständlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs und die Verhandlungen, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.