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Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

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Beim Radfahren angefahren

Als Radfahrer von einem Auto angefahren? Sie haben gute rechtliche Chancen. Wir kümmern uns kostenlos um die Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs gegenüber der Versicherung.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Sie bevorzugen den direkten Kontakt? Rufen Sie uns unter 085 0048550 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
Anerkannt und angeschlossen an
NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Als Radfahrer angefahren zu werden: Das fordert einen hohen Tribut
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Als Radfahrer angefahren zu werden: Das fordert einen hohen Tribut

Als Radfahrer sind Sie verletzlich. Ein unaufmerksamer Autofahrer, und Sie liegen schmerzerfüllt, erschüttert und voller Ungewissheit auf der Straße. Möglicherweise können Sie eine Zeit lang nicht arbeiten, Sport treiben oder sich um Ihre Familie kümmern. Es ist völlig verständlich, dass Sie das hart trifft. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.

Das Gesetz schützt Radfahrer tatsächlich außergewöhnlich gut. Werden Sie als Radfahrer von einem Auto, Motorrad oder Roller angefahren, haftet der Fahrer grundsätzlich. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung der Gegenseite auch unsere Kosten.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem persönlichen Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Was passiert, wenn man als Radfahrer angefahren wird?

Als Radfahrer sind Sie ein besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer. Sie haben keine Knautschzone, keinen Airbag und keine Karosserie, die Sie schützt. Daher kann eine Kollision mit einem Kraftfahrzeug leicht zu schweren Verletzungen führen: Knochenbrüche, Kopfverletzungen, Gehirnerschütterungen, Schürfwunden, Prellungen oder dauerhafte Gesundheitsprobleme. Häufig sind dafür Autofahrer verantwortlich, die Ihnen die Vorfahrt missachten, Sie gegen eine offene Autotür stoßen (ein sogenannter „Dooring“) oder Sie einen Fahrer beim Abbiegen übersehen.

Unterschätzen Sie Ihre Verletzungen niemals, selbst wenn Sie sie aufgrund des Schocks für nicht schwerwiegend halten. Lassen Sie sich immer ärztlich untersuchen und Ihre Verletzungen bei Ihrem Hausarzt oder im Krankenhaus dokumentieren. Dies fördert Ihre Genesung und liefert wichtige Beweise für Ihre Akte. Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Lassen Sie Ihren Verkehrsunfall unverbindlich prüfen.

Persönliche Hilfe für Radfahrer nach einem Unfall

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Wer haftet, wenn Sie als Radfahrer angefahren werden?

Und hier die wichtigste gute Nachricht: Als Radfahrer genießen Sie besonderen Schutz nach Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes (WVW). Dieser Artikel besagt, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, Lkw) grundsätzlich für Schäden haftet, die einem Radfahrer oder Fußgänger entstehen. Der Grund dafür ist, dass der Fahrer eines schweren, schnellen Fahrzeugs gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht walten lassen muss.

Das bedeutet, dass der Fahrer Ihnen grundsätzlich Schadensersatz leisten muss, selbst wenn er nur eine Teilschuld am Unfall trägt. Er kann sich nur dann der Haftung entziehen, wenn er höhere Gewalt nachweisen kann, doch die Hürden dafür sind extrem hoch. Höhere Gewalt greift nur, wenn der Fahrer nachweislich über jeden Zweifel erhaben ist und alle Fehler berücksichtigt hat, die anderen Verkehrsteilnehmern vernünftigerweise unterlaufen könnten. In der Praxis gelingt dies fast nie.

Die 50%-Regel für erwachsene Radfahrer

Angenommen, Sie als Radfahrer haben ebenfalls einen Fehler begangen, beispielsweise die Vorfahrt missachtet. In diesem Fall könnte Ihre Entschädigung normalerweise anteilig gekürzt werden. Doch auch hier schützt Sie das Gesetz. Für Radfahrer und Fußgänger ab 14 Jahren gilt die 50%-Regel: Sie erhalten immer mindestens 50 % Ihres Schadens erstattet, selbst wenn Sie eine Mitschuld am Unfall tragen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

In vielen Fällen liegt der Entschädigungssatz sogar über 50 %. Durch die sogenannte Billigkeitsanpassung berücksichtigt der Richter alle Umstände, beispielsweise den erheblichen Unterschied in der Verletzungsgefahr zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer. Dies führt oft dazu, dass Sie 70 %, 80 % oder sogar 100 % Ihres Schadens erhalten, selbst wenn Sie selbst einen Fehler begangen haben.

Kinder unter 14 Jahren: die 100%-Regel

Für radfahrende Kinder unter 14 Jahren gilt ein noch strengerer Schutz: die 100%-Regel. Ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, erhält vollen Schadensersatz, selbst wenn es selbst einen Verkehrsfehler begangen hat. Die einzige Ausnahme besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Kindes, was bei Kindern praktisch undenkbar ist. Das Gesetz erkennt an, dass Kinder den Verkehr noch nicht vollständig einschätzen können und schützt sie daher maximal.

Was passiert, wenn Ihre Versicherung die Haftung bestreitet?

In der Praxis versucht die Versicherung der Gegenseite häufig, die Haftung abzuwenden, beispielsweise durch die Behauptung, Sie hätten keine Vorfahrt gehabt, kein Licht benutzt oder plötzlich abgebogen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Selbst wenn ein solcher Vorwurf teilweise berechtigt wäre, schützt Sie Artikel 185 der Straßenverkehrsordnung: Der Fahrer bleibt grundsätzlich haftbar, und die 50%-Regel garantiert Ihnen eine Mindesthaftung.

Der Unterschied zwischen einer abgelehnten Forderung und einer angemessenen Entschädigung liegt oft in den Beweisen und der korrekten rechtlichen Begründung. Daher ist es ratsam, Ihre Situation prüfen zu lassen, bevor Sie einer Ablehnung oder einem niedrigen Angebot zustimmen. Denn was der Versicherer zunächst sagt, entspricht keineswegs immer der endgültigen Beurteilung durch den Richter.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Nach einem Fahrradunfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihre Schäden. Dieser ist oft viel umfassender, als man annimmt. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden.

Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:

  • Einkommensverlust: wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzung (teilweise) arbeitsunfähig sind.
  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente und Rehabilitation.
  • Reisekosten: Fahrten ins Krankenhaus, zum Physiotherapeuten oder zum Facharzt.
  • Haushaltshilfe und informelle Pflege: Auch die kostenlose Hilfe von Familie und Freunden zählt dazu.
  • Schäden an Ihrem Fahrrad und Ihren persönlichen Gegenständen: Denken Sie auch an ein kaputtes Handy, einen kaputten Helm, eine kaputte Brille oder beschädigte Kleidung.
  • Verlust der Selbstständigkeit: Aufgaben, die man nicht mehr selbst erledigen kann.

Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld, eine Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der „Entschädigung“. Weitere Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie unter „Schmerzensgeld .

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.

Was sollten Sie nach einem Fahrradunfall tun?

Die Schritte, die Sie jetzt unternehmen, können später für Ihren Fall von großer Bedeutung sein.

  • Kümmere dich zuerst um deine Gesundheit: Geh zum Hausarzt oder ins Krankenhaus und lass deine Verletzung immer dokumentieren.
  • Sammeln Sie Beweise: Machen Sie Fotos von der Situation, Ihrem Fahrrad, dem Auto und Ihren Verletzungen.
  • Notieren Sie sich die Daten des Fahrers: Kennzeichen, Name und Versicherung.
  • Notieren Sie sich Zeugen: Fragen Sie nach Namen und Telefonnummern der Personen, die den Vorfall beobachtet haben.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Dokumentieren Sie Ausgaben wie Reisekosten, Medikamente, Hilfeleistungen und die Beschädigung Ihres Fahrrads.
  • Unterschreiben Sie nichts von der anderen Partei: Treten Sie nicht selbst in Verhandlungen mit dem Versicherer.
  • Ziehen Sie schnellstmöglich einen Experten für Personenschäden hinzu: Je früher wir eingeschaltet werden, desto stärker sind Ihre Erfolgsaussichten.

Benötige ich einen Experten oder einen Anwalt?

Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe bei einem Fahrradunfall ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und, im Falle einer berechtigten Haftungsklage, von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.

Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu suchen? Weil Versicherer nur ein Ziel haben: so wenig wie möglich auszuzahlen. Bei einem Fahrradunfall versuchen sie oft, Ihnen die Schuld zuzuschieben, um die Zahlung zu reduzieren. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt Artikel 185 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes (WVW), die 50%- und 100%-Regeln sowie die Billigkeitsregelung und sorgt dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfristen. Ansprüche gegen den haftenden WAM-Versicherer verjähren nach drei Jahren, Ansprüche gegen den Verursacher selbst nach fünf Jahren. Zögern Sie also nicht. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und informieren Sie ehrlich über Ihre Ansprüche.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen, dass man als Radfahrer angefahren werden kann

Ich wurde als Radfahrer von einem Auto angefahren. Wer haftet?
Grundsätzlich haftet der Fahrzeugführer. Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes schützt Radfahrer als ungeschützte Verkehrsteilnehmer: Der Fahrzeugführer haftet, es sei denn, er kann höhere Gewalt nachweisen. In der Praxis gelingt dies jedoch so gut wie nie.
Ich habe selbst auch einen Fehler gemacht. Erhalte ich trotzdem eine Entschädigung?
Ja. Für Radfahrer ab 14 Jahren gilt die 50%-Regel: Sie erhalten mindestens die Hälfte Ihres Schadens erstattet. Durch die Billigkeitsregelung ist dieser Prozentsatz oft sogar höher, manchmal sogar 100 %, da Sie als Radfahrer besonders gefährdet sind.
Mein 10-jähriges Kind wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren. Welche Ansprüche stehen ihm zu?
Für vollen Schadensersatz. Bei Kindern unter 14 Jahren gilt die 100%-Regel: Der Schaden wird vollständig ersetzt, selbst wenn das Kind selbst einen Verkehrsfehler begangen hat. Nur Vorsatz stellt eine Ausnahme dar, was bei Kindern jedoch praktisch undenkbar ist.
Der Fahrer sagt, es sei meine eigene Schuld gewesen. Stimmt das?
Fast nie vollständig. Dank Artikel 185 der Straßenverkehrsordnung und der 50%- bzw. 100%-Regel sind Sie als Radfahrer rechtlich gut abgesichert, selbst wenn Sie eine Teilschuld tragen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung zu etwas überreden und schildern Sie uns Ihren Fall zuerst.
Kostet es mich Geld, Sie zu beauftragen?
Nein. Im Falle eines berechtigten Anspruchs werden unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der Versicherung der Gegenseite getragen. Ein Erstgespräch und die Prüfung Ihres Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.
Wie viel Zeit habe ich, um meinen Schadenersatz geltend zu machen?
Die Ansprüche gegen den WAM-Versicherer verjähren nach drei Jahren, die Ansprüche gegen die Täter selbst nach fünf Jahren. Warten Sie jedoch nicht zu lange, damit Beweise wie Zeugenaussagen und Spuren gesichert werden können.

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