Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenAls Radfahrer von einem Auto angefahren? Sie haben gute rechtliche Chancen. Wir kümmern uns kostenlos um die Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs gegenüber der Versicherung.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Als Radfahrer sind Sie verletzlich. Ein unaufmerksamer Autofahrer, und Sie liegen schmerzerfüllt, erschüttert und voller Ungewissheit auf der Straße. Möglicherweise können Sie eine Zeit lang nicht arbeiten, Sport treiben oder sich um Ihre Familie kümmern. Es ist völlig verständlich, dass Sie das hart trifft. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.
Das Gesetz schützt Radfahrer tatsächlich außergewöhnlich gut. Werden Sie als Radfahrer von einem Auto, Motorrad oder Roller angefahren, haftet der Fahrer grundsätzlich. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung der Gegenseite auch unsere Kosten.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem persönlichen Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass die Gegenseite haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.
Als Radfahrer sind Sie ein besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer. Sie haben keine Knautschzone, keinen Airbag und keine Karosserie, die Sie schützt. Daher kann eine Kollision mit einem Kraftfahrzeug leicht zu schweren Verletzungen führen: Knochenbrüche, Kopfverletzungen, Gehirnerschütterungen, Schürfwunden, Prellungen oder dauerhafte Gesundheitsprobleme. Häufig sind dafür Autofahrer verantwortlich, die Ihnen die Vorfahrt missachten, Sie gegen eine offene Autotür stoßen (ein sogenannter „Dooring“) oder Sie einen Fahrer beim Abbiegen übersehen.
Unterschätzen Sie Ihre Verletzungen niemals, selbst wenn Sie sie aufgrund des Schocks für nicht schwerwiegend halten. Lassen Sie sich immer ärztlich untersuchen und Ihre Verletzungen bei Ihrem Hausarzt oder im Krankenhaus dokumentieren. Dies fördert Ihre Genesung und liefert wichtige Beweise für Ihre Akte. Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Lassen Sie Ihren Verkehrsunfall unverbindlich prüfen.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Und hier die wichtigste gute Nachricht: Als Radfahrer genießen Sie besonderen Schutz nach Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes (WVW). Dieser Artikel besagt, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, Lkw) grundsätzlich für Schäden haftet, die einem Radfahrer oder Fußgänger entstehen. Der Grund dafür ist, dass der Fahrer eines schweren, schnellen Fahrzeugs gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht walten lassen muss.
Das bedeutet, dass der Fahrer Ihnen grundsätzlich Schadensersatz leisten muss, selbst wenn er nur eine Teilschuld am Unfall trägt. Er kann sich nur dann der Haftung entziehen, wenn er höhere Gewalt nachweisen kann, doch die Hürden dafür sind extrem hoch. Höhere Gewalt greift nur, wenn der Fahrer nachweislich über jeden Zweifel erhaben ist und alle Fehler berücksichtigt hat, die anderen Verkehrsteilnehmern vernünftigerweise unterlaufen könnten. In der Praxis gelingt dies fast nie.
Angenommen, Sie als Radfahrer haben ebenfalls einen Fehler begangen, beispielsweise die Vorfahrt missachtet. In diesem Fall könnte Ihre Entschädigung normalerweise anteilig gekürzt werden. Doch auch hier schützt Sie das Gesetz. Für Radfahrer und Fußgänger ab 14 Jahren gilt die 50%-Regel: Sie erhalten immer mindestens 50 % Ihres Schadens erstattet, selbst wenn Sie eine Mitschuld am Unfall tragen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
In vielen Fällen liegt der Entschädigungssatz sogar über 50 %. Durch die sogenannte Billigkeitsanpassung berücksichtigt der Richter alle Umstände, beispielsweise den erheblichen Unterschied in der Verletzungsgefahr zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer. Dies führt oft dazu, dass Sie 70 %, 80 % oder sogar 100 % Ihres Schadens erhalten, selbst wenn Sie selbst einen Fehler begangen haben.
Für radfahrende Kinder unter 14 Jahren gilt ein noch strengerer Schutz: die 100%-Regel. Ein Kind unter 14 Jahren, das von einem Fahrzeug angefahren wird, erhält vollen Schadensersatz, selbst wenn es selbst einen Verkehrsfehler begangen hat. Die einzige Ausnahme besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Kindes, was bei Kindern praktisch undenkbar ist. Das Gesetz erkennt an, dass Kinder den Verkehr noch nicht vollständig einschätzen können und schützt sie daher maximal.
In der Praxis versucht die Versicherung der Gegenseite häufig, die Haftung abzuwenden, beispielsweise durch die Behauptung, Sie hätten keine Vorfahrt gehabt, kein Licht benutzt oder plötzlich abgebogen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Selbst wenn ein solcher Vorwurf teilweise berechtigt wäre, schützt Sie Artikel 185 der Straßenverkehrsordnung: Der Fahrer bleibt grundsätzlich haftbar, und die 50%-Regel garantiert Ihnen eine Mindesthaftung.
Der Unterschied zwischen einer abgelehnten Forderung und einer angemessenen Entschädigung liegt oft in den Beweisen und der korrekten rechtlichen Begründung. Daher ist es ratsam, Ihre Situation prüfen zu lassen, bevor Sie einer Ablehnung oder einem niedrigen Angebot zustimmen. Denn was der Versicherer zunächst sagt, entspricht keineswegs immer der endgültigen Beurteilung durch den Richter.

Nach einem Fahrradunfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihre Schäden. Dieser ist oft viel umfassender, als man annimmt. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden.
Sachschäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt:
Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld, eine Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der „Entschädigung“. Weitere Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie unter „Schmerzensgeld “.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Die Schritte, die Sie jetzt unternehmen, können später für Ihren Fall von großer Bedeutung sein.
Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe bei einem Fahrradunfall ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und, im Falle einer berechtigten Haftungsklage, von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.
Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu suchen? Weil Versicherer nur ein Ziel haben: so wenig wie möglich auszuzahlen. Bei einem Fahrradunfall versuchen sie oft, Ihnen die Schuld zuzuschieben, um die Zahlung zu reduzieren. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt Artikel 185 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes (WVW), die 50%- und 100%-Regeln sowie die Billigkeitsregelung und sorgt dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfristen. Ansprüche gegen den haftenden WAM-Versicherer verjähren nach drei Jahren, Ansprüche gegen den Verursacher selbst nach fünf Jahren. Zögern Sie also nicht. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und informieren Sie ehrlich über Ihre Ansprüche.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.