Exzellent
085 0048550

Über uns

Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

Lernen Sie uns kennen

Haftung bei einem Verkehrsunfall: Wer kommt für Ihren Schaden auf?

14. Juli 2026 · Personenschaden · Admin
Beruhigter Radfahrer auf einer niederländischen Straße, Bild zum Thema Verkehrsunfallhaftung

In den meisten Fällen trägt der Verursacher eines Verkehrsunfalls die Haftung . Bei Kollisionen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer oder Fußgänger gilt zudem ein besonderer Schutz gemäß Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes (185 WVW). Diese Regelung stellt sicher, dass der Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs fast immer für den Schaden haftet, der einem angefahrenen Radfahrer oder Fußgänger entsteht, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Die Frage der Haftung bestimmt, wer Ihnen Schadensersatz für Ihre Verletzungen leistet – und genau das ist der erste Punkt, der bei einer ordnungsgemäßen Begutachtung geklärt wird.

Die kurze Antwort

  • Worum geht es? Die Haftungsfrage regelt, welche Partei (und welcher Versicherer) nach einem Verkehrsunfall für Ihren Schaden aufkommen muss.
  • Wann: Derjenige, der den Unfall verursacht hat, haftet; im Falle, dass ein Kraftfahrzeug einen Radfahrer oder Fußgänger anfährt, gilt der zusätzliche Schutz des Artikels 185 des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Wie viel: Erwachsene Radfahrer und Fußgänger erhalten nach der „50%-Regel“ mindestens 50 % ihres Schadens erstattet; Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich 100 %.
  • Wie: Der Geschäftsführer entgeht der Haftung nur im Falle nachweisbarer höherer Gewalt; ein Mitverschulden kann die Entschädigung mindern (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Kosten: Wenn eine andere Partei haftbar ist, übernimmt deren Versicherung auch Ihre angemessenen Rechtsbeistandskosten (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?

Der Grundsatz ist einfach: Wer durch fahrlässiges oder gesetzeswidriges Fahren einem anderen Schaden zufügt, haftet dafür. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wer die Vorfahrt missachtet, zu schnell fährt, eine rote Ampel überfährt oder nicht genügend Abstand hält und dadurch einen Unfall verursacht, trägt die Folgen.

In der Praxis wird die Schadensregulierung nicht vom Fahrer selbst, sondern von dessen Haftpflichtversicherung. In den Niederlanden besteht für jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter machen Sie daher die gegnerische Partei haftbar und fordern Schadensersatz von deren Versicherung. Im Zweifelsfall – beispielsweise bei widersprüchlichen Angaben der Parteien – werden Faktoren wie Verkehrsregeln, Zeugenaussagen, die Art des Schadens, Videoaufnahmen und der Polizeibericht berücksichtigt.

Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes: Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmers

Das Straßenverkehrsrecht sieht eine wichtige Ausnahme von der üblichen Beweislast vor. Wird ein nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer – ein Radfahrer oder Fußgänger – von einem fahrenden Kraftfahrzeug angefahren, findet Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes Anwendung. Diese Bestimmung begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters oder Besitzers des Kraftfahrzeugs: Er haftet grundsätzlich für den dem Radfahrer oder Fußgänger entstandenen Schaden, selbst wenn er selbst keinen Verkehrsfehler begangen hat.

Der Grund dafür ist, dass ein Auto, Motorrad oder Lkw eine deutlich größere Gefahr darstellt als ein Radfahrer oder Fußgänger. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen das Risiko daher der „stärkeren“ Partei zu. Wichtig zu wissen:

  • Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes gilt nur für ein fahrendes Kraftfahrzeug, das mit einem nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer oder einem stehenden Gegenstand kollidiert.
  • Dies nicht zwischen zwei Kraftfahrzeugen – in diesem Fall kommen die allgemeinen Regeln des Verschuldens- und Deliktsrechts zum Tragen.
  • Der Regisseur kann sich nur durch den Nachweis höherer Gewalt von der Haftung befreien

Den genauen Gesetzestext finden Sie auf wetten.overheid.nl. Möchten Sie wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Dann besuchen Sie unsere Seite zum Thema Personenschaden nach einem Verkehrsunfall.

Die 50%-Regel und die 100%-Regel für Radfahrer und Fußgänger

Gemäß Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes wird in der Rechtsprechung nach Alter unterschieden. Daraus ergeben sich zwei bekannte Faustregeln:

  • Die 100%-Regel (Kinder bis 14 Jahre): Wird ein Kind unter 14 Jahren beim Radfahren oder Gehen angefahren, erhält es grundsätzlich vollen Schadensersatz. Das eigene Verschulden des Kindes spielt dabei praktisch keine Rolle; Ausnahmen gelten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die 50%-Regel (ab 14 Jahren): Bei älteren Radfahrern und Fußgängern muss der Fahrzeugführer mindestens 50 % des Schadens ersetzen, selbst wenn der Radfahrer oder Fußgänger selbst einen Fehler begangen hat. War der Fahrzeugführer schwerer schuldig, kann der Entschädigungssatz höher ausfallen.

Diese Regeln stellen eine Untergrenze dar, keine Obergrenze. Trägt der Autofahrer die Hauptschuld, kann die Entschädigung für einen erwachsenen Radfahrer deutlich über 50 % liegen – manchmal sogar den vollen Betrag ausmachen. Die genaue Aufteilung hängt von den Umständen ab, und genau hier kann ein Anwalt für Personenschäden den entscheidenden Unterschied machen.

Wann greift höhere Gewalt?

Höhere Gewalt ist nach Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes die einzige Möglichkeit für den Fahrer, sich von der Haftung zu befreien. Die Hürden hierfür sind hoch. Höhere Gewalt greift nur, wenn dem Fahrer für sein Fahrverhalten keinerlei rechtliche Verantwortung zugeschrieben werden kann. Die Schuld des Opfers – oder eines Dritten – muss so unwahrscheinlich gewesen sein, dass der Fahrer sie bei der Beurteilung seines Fahrverhaltens nicht berücksichtigen musste.

In der Praxis hat die Berufung auf höhere Gewalt selten Erfolg. Ein plötzlich die Straße überquerender Radfahrer reicht beispielsweise nicht aus: Ein Autofahrer muss die Fehler anderer berücksichtigen, insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern und in der Nähe von Schulen. Folglich verschiebt sich der Fokus fast immer auf die Frage des eigenen Verschuldens des – und das ist eine andere Frage als höhere Gewalt.

Mitverschulden und Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Selbst wenn die Haftung der Gegenseite festgestellt wird, kann Ihr eigener Anteil am Unfall berücksichtigt werden. Dies ist in Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der sogenannten Mitverschuldung, geregelt. Der Schadenersatz wird dann entsprechend dem Anteil der jeweiligen Partei am Unfall aufgeteilt. Beispiele für mögliche Mitverschuldung:

  • Nichtbeachtung der Vorfahrt oder unerwartetes Überqueren der Straße;
  • Fahren ohne Licht im Dunkeln;
  • eine rote Ampel ignorieren;
  • Das Nichttragen eines Sicherheitsgurtes führte dazu, dass die Verletzung schwerwiegender wurde.

Wichtig: Für Radfahrer und Fußgänger wird die Mitschuld geregelt . Ein erwachsener Radfahrer, der eine Teilschuld trägt, hat daher Anspruch auf mindestens die Hälfte seines Schadens, ein Kind hingegen grundsätzlich auf den vollen Schadenersatz. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine „Billigkeitsanpassung“ vor: Der Richter kann die Verteilung anpassen, wenn die Schwere der Verletzung oder die Umstände dies rechtfertigen. Die Höhe der Ihnen zugerechneten Mitschuld ist oft der strittigste Punkt in einem Rechtsstreit.

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Sobald die Haftung festgestellt ist, geht es um die Höhe Ihres Schadens. Im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls können Sie unter anderem Schadensersatz für Folgendes geltend machen:

  • Sachschaden: medizinische Kosten, Selbstbeteiligung, Reisekosten, Schäden an Kleidung, Fahrrad oder Fahrzeug;
  • Einkommensverlust: Lohnausfall oder Umsatzeinbußen aufgrund (vorübergehender) Arbeitsunfähigkeit und langfristiger Verlust der Erwerbsfähigkeit;
  • Haushaltshilfe und Selbstpflegeaktivitäten , die Sie aufgrund Ihrer Verletzung nicht mehr selbst durchführen können;
  • Schmerzensgeld: Entschädigung für Schmerzen, Kummer und Verlust der Lebensfreude (Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches);
  • Im Falle eines tödlichen Unfalls: Entschädigung für den Tod der Hinterbliebenen (Artikel 6:108 des niederländischen Zivilgesetzbuches).

Mehr dazu können Sie auf unseren Seiten über Entschädigung und Schmerzensgeldsowie in unseren Blogbeiträgen über Entschädigung und immateriellen Schaden.

Was macht ein Sachverständiger für Personenschäden in einem Verkehrsunfallfall?

Die Haftungsfrage mag auf dem Papier klar erscheinen, ist aber in der Praxis oft Gegenstand intensiver Verhandlungen – insbesondere hinsichtlich des Mitverschuldens und der Schadenshöhe. Ein spezialisierter Sachverständiger für Personenschäden oder ein Anwalt für Personenschäden kann hierbei hilfreich sein.

  • erklärt die Gegenpartei oder den Versicherer schriftlich für haftbar und überwacht die Verjährungsfrist;
  • sammelt Beweise zu den Umständen, um einen unberechtigten Einwand höherer Gewalt oder Mitverschuldens zu widerlegen;
  • dokumentiert alle Schadenspositionen mit entsprechenden Belegen, gegebenenfalls unter Einbeziehung ärztlicher Beratung;
  • verhandelt den Erstattungssatz und bittet, wenn möglich, um einen Vorschuss, damit Sie nicht monatelang auf Ihr Geld warten müssen.

Da der haftende Versicherer in einem erstattungsfähigen Fall auch Ihre angemessenen Rechtsbeistandskosten übernimmt (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für professionelle Hilfe. Bei uns heißt das: 100 % Kostenübernahme durch den Versicherer. Möchten Sie wissen, mit wem Sie zusammenarbeiten? Lernen Sie unser Team von Spezialisten für Personenschäden.

Ehrliche Empfehlung

Wenn Sie nur einen Sachschaden und keine Personenschäden haben, benötigen Sie keine Anwaltskanzlei für Personenschäden: Das regeln Sie direkt mit der Versicherung. Auch wenn Sie eindeutig alleiniger Verursacher waren und selbst keine Verletzungen erlitten haben, ist mit geringen Entschädigungsansprüchen zu rechnen. Sobald Sie jedoch im Straßenverkehr von einem anderen Verkehrsteilnehmer verletzt wurden – insbesondere als Radfahrer oder Fußgänger – ist professionelle Hilfe fast immer ratsam. Versicherungen versuchen oft, Ihnen einen hohen Anteil der Schuld zuzuschieben, und genau hier entgeht Opfern viel Geld.

Möchten Sie wissen, wer in Ihrem Fall haftet und welche Entschädigung Ihnen zusteht? Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung oder fordern Sie direkt eine kostenlose Erstbegutachtung . Wir prüfen Ihren Verkehrsunfall kostenlos und setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?

Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher; die Schadensregulierung erfolgt über dessen Haftpflichtversicherung. Bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer oder Fußgänger haftet gemäß § 185 Straßenverkehrsgesetz in der Regel der Halter des Kraftfahrzeugs, außer im Falle höherer Gewalt.

Was genau beinhaltet Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes?

Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für den Halter oder Besitzer eines fahrenden Kraftfahrzeugs vor, das einen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer anfährt. Dies bietet Radfahrern und Fußgängern zusätzlichen Schutz, da von Kraftfahrzeugen eine deutlich größere Gefahr ausgeht.

Was besagt die 50%-Regel für Radfahrer?

Ein Radfahrer oder Fußgänger ab 14 Jahren erhält vom Fahrzeugführer mindestens 50 % des entstandenen Schadens erstattet, selbst wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Trägt der Fahrzeugführer die Hauptschuld, kann dieser Prozentsatz höher ausfallen.

Gilt für Kinder eine andere Regel?

Ja. Für Kinder unter 14 Jahren gilt die 100%-Regel: Grundsätzlich erhält ein von einem Fahrzeug angefahrenes Kind den vollen Schadensersatz. Ausnahmen gelten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Kindes.

Wann greift höhere Gewalt?

Höhere Gewalt greift nur dann, wenn dem Geschäftsführer keinerlei rechtliche Verantwortung angelastet werden kann und das Verschulden der anderen Partei so unwahrscheinlich war, dass er es nicht berücksichtigen musste. In der Praxis hat diese Einrede jedoch selten Erfolg.

Was bedeutet Mitverschulden für meine Entschädigung?

Gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Schadensersatz entsprechend dem jeweiligen Anteil der Beteiligten am Unfall aufgeteilt. Für Radfahrer und Fußgänger wird die Mitschuld jedoch durch Artikel 185 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes und die 50%- und 100%-Regeln gemindert, sodass Ihnen mindestens die Hälfte oder der gesamte Betrag zusteht.

Was kostet ein Sachverständiger für Personenschäden in einem Verkehrsunfallfall?

In einem erstattungsfähigen Fall übernimmt der haftende Versicherer auch Ihre angemessenen Rechtsbeistandskosten (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten; unsere Arbeit wird zu 100 % vom Versicherer bezahlt.

Verletzung durch das Werk einer anderen Person verursacht?

Fordern Sie ein kostenloses Erstgespräch an. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein.

Fordern Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an
Anruf WhatsApp Kostenlose Beratung