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Personenschaden im Auto: Ihre Rechte nach einem Autounfall

14. Juli 2026 · Personenschaden · Admin
Frau genießt die Ruhe in ihrem Auto, nachdem sie ihren Personenschadenfall beigelegt hat

Ein Personenschaden im Zusammenhang mit einem Autounfall liegt vor, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt werden, für den eine andere Partei haftet. Der Unfallverursacher haftet grundsätzlich wegen rechtswidrigen Handelns (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); seine obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Ihren Schaden. Werden Sie als Radfahrer oder Fußgänger von einem Auto angefahren, bietet Ihnen Artikel 185 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes (WVW) zusätzlichen Schutz. Wichtig zu wissen: In einem erstattungsfähigen Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), sodass Ihnen gute Hilfe in der Regel nichts kostet.

Die kurze Antwort

  • Worum geht es? Um alle Schäden, die Ihnen aufgrund einer Verletzung nach einem Autounfall entstehen – von medizinischen Kosten und Einkommensverlusten bis hin zu Schmerzensgeld.
  • Wann Sie Ansprüche geltend machen sollten: sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer (teilweise) für den Unfall verantwortlich ist und Sie dadurch verletzt wurden.
  • Wer zahlt: die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Handelt es sich um einen Fahrerflüchtigen oder einen unversicherten Fahrer? Dann leistet der Kfz-Garantiefonds eine Entschädigung für den Schaden.
  • Kosten: In erstattungsfähigen Fällen entstehen Ihnen keine Kosten – die Kosten der Rechtsberatung werden vom Haftpflichtigen erstattet (Art. 6:96 BW). Wir arbeiten zu 100 % auf Kosten des Versicherers.
  • Wie lange: Beachten Sie die Verjährungsfrist; warten Sie nicht, da Beweismittel schnell verblassen.

Wer haftet bei einem Unfall?

Im Mittelpunkt eines Verkehrsunfallprozesses steht die Haftungsfrage: Wer hat den Unfall verursacht? Wer fahrlässig fährt – beispielsweise durch zu schnelles Fahren, Missachtung der Vorfahrt, Überfahren einer roten Ampel oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands – handelt rechtswidrig und haftet für die Folgen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Oft trägt nur ein Fahrer die Schuld, manchmal jedoch beide Parteien eine Teilschuld; in diesem Fall wird der Schaden anteilig aufgeteilt (Mitverschulden, Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Im Zweifelsfall bezüglich der Haftung zählen die Beweise: das Schadensformular, Zeugenaussagen, Fotos vom Unfallort und gegebenenfalls ein Polizeibericht. Ein Anwalt für Personenschäden oder ein spezialisierter Rechtsexperte prüft die Erfolgsaussichten Ihres Falles und sorgt dafür, dass die verantwortliche Partei haftet. Sind Sie sich Ihrer Position unsicher? Lesen Sie auch unsere Erläuterungen zu Personenschäden infolge eines Verkehrsunfalls.

Die Rolle des Haftpflichtversicherers

In den Niederlanden ist für jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die der Fahrer anderen zufügt. Als Geschädigter müssen Sie sich daher nicht persönlich an die Gegenseite wenden, sondern an deren Versicherung, die letztendlich die Entschädigungssumme auszahlt.

Bedenken Sie, dass der Versicherer ein Eigeninteresse hat: die möglichst geringe Auszahlung. Ein ihm wohlgesonnener Schadensregulierer der Gegenseite vertritt nicht Ihre Interessen. Daher ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Sachverständigen für Personenschäden , der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und in Ihrem Namen verhandelt. Sie können sich über alle Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen.

Was sollten Sie nach einem Autounfall tun?

Die ersten Stunden und Tage nach einem Unfall entscheiden darüber, wie aussichtsreich Ihr Fall später sein wird. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sorgen Sie für Ihre Sicherheit und holen Sie medizinische Hilfe ein. Wählen Sie im Verletzungsfall sofort die 112 und lassen Sie Ihre Verletzungen immer von einem Arzt untersuchen, auch bei scheinbar geringfügigen Beschwerden.
  2. Dokumentieren Sie die Situation. Machen Sie Fotos von den Fahrzeugen, ihrer Position auf der Straße und etwaigen Verletzungen; notieren Sie das Kennzeichen, die Namen und die Namen der Zeugen.
  3. Füllen Sie den Unfallbericht aus. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind, und gestehen Sie am Unfallort keine Schuld ein.
  4. Rufen Sie im Falle einer Fahrerflucht, von Verletzungen oder einer unklaren Schuldfrage so schnell wie möglich die Polizei
  5. Bewahren Sie alles auf. Heben Sie medizinische Unterlagen, Quittungen und ein Tagebuch Ihrer Symptome auf – diese werden später Ihre Schäden belegen.
  6. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie mit dem Versicherer der Gegenseite Geschäfte tätigen.

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Personenschäden nach einem Autounfall umfassen weit mehr als nur die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Sie können unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

  • Medizinische Kosten, die nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, wie z. B. Selbstbehalte, Physiotherapie und medizinische Hilfsmittel;
  • Einkommensverlust aufgrund vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit;
  • Haushaltshilfe und informelle Pflege , die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen;
  • Reisekosten zu Ärzten, Krankenhäusern und Heilpraktikern;
  • Sachschäden wie beispielsweise Ihr beschädigtes Auto, Ihre Kleidung, Ihr Telefon oder Ihre Brille;
  • Schmerzensgeld für Leiden, Schmerzen und den Verlust der Lebensfreude (Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Bei dauerhaften Schäden kann der Schadensersatz erheblich sein, da auch zukünftige Kosten und Verdienstausfälle berücksichtigt werden. Mehr Informationen zur Entschädigung für immaterielle Schäden finden Sie auf unserer Seite zum Thema Schmerzensgeld.

Unfallflüchtiger oder unversicherter Täter? Der Kfz-Garantiefonds

Manchmal lässt sich der Unfallverursacher nicht ermitteln oder ist nicht versichert. Glücklicherweise bleiben Sie in solchen Fällen nicht auf Ihren Kosten sitzen. Der Kfz-Garantiefonds leistet Entschädigung für Personenschäden, wenn keine reguläre Haftpflichtversicherung besteht, beispielsweise wenn:

  • Der Täter flüchtete mit dem Auto und ist weiterhin unbekannt (Fahrerflucht)
  • Der unfallverursachende Fahrer besaß keine gültige Haftpflichtversicherung
  • Das Fahrzeug wurde gestohlen und der Dieb hat den Unfall verursacht;
  • Der Schaden wurde durch einen Gegenstand verursacht, der unbekannt blieb oder nicht versichert war.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Garantiefonds gelten bestimmte Bedingungen und Fristen. Beispielsweise müssen Sie im Falle einer Fahrerflucht nachweisen, dass Sie angemessene Anstrengungen unternommen haben, den Verursacher ausfindig zu machen, etwa durch eine Anzeige bei der Polizei. Ein Experte für Personenschäden unterstützt Sie dabei, diese Schritte korrekt und fristgerecht durchzuführen, damit Ihre Entschädigung nicht aufgrund eines Verfahrensfehlers gefährdet ist.

Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes: zusätzlicher Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Werden Sie als Radfahrer oder Fußgänger von einem Auto angefahren, genießen Sie besonderen Schutz. Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes sieht eine erhöhte Haftung des Fahrzeughalters vor. Kurz gesagt: Der Autofahrer haftet grundsätzlich für Ihren Schaden, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor – was jedoch selten vorkommt.

Für Kinder unter vierzehn Jahren gilt ein noch umfassenderer Schutz: Ihr Schaden wird fast immer vollständig ersetzt. Erwachsenen Radfahrern und Fußgängern wird in der Praxis mindestens die Hälfte des Schadens erstattet, selbst wenn sie eine Teilschuld tragen. Die genaue Aufteilung erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung; lassen Sie diese daher von einem Experten überprüfen. Den Gesetzestext finden Sie unter wetten.overheid.nl.

Wie läuft die Abwicklung eines Personenschadensanspruchs nach einem Unfall ab?

  1. Kostenlose Erstberatung. Sie schildern uns den Vorfall; wir beurteilen die Haftung und die Erfolgsaussichten.
  2. Haftungshinweis. Wir machen die Gegenpartei oder deren Versicherer – oder den Garantiefonds – schriftlich haftbar.
  3. Die Schäden werden erfasst. Alle Schadenspositionen werden belegt, gegebenenfalls durch ein ärztliches Gutachten.
  4. Verhandlung. Wir setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein und fordern, wo immer möglich, eine Vorauszahlung, damit Sie nicht monatelang auf Ihr Geld warten müssen.
  5. Einigung. Die Angelegenheit wird außergerichtlich beigelegt; wir gehen nur im Falle einer Pattsituation vor Gericht.

Zu Ihren angemessenen Rechts- und Beratungskosten: Gemäß Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gehören diese zu Ihrem Schadensersatz und werden von der haftenden Partei zurückgefordert. Daher arbeiten Sie in einem erstattungsfähigen Fall mit einer spezialisierten Kanzlei für Personenschäden , ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Unsere Arbeitsweise und Qualitätszertifizierungen finden Sie unter „ Über uns“.

Ehrliche Empfehlung

Haben Sie lediglich einen Sachschaden und sind Sie nicht verletzt? Dann benötigen Sie keinen Anwalt für Personenschäden; das regeln Sie direkt mit der Versicherung. Sobald jedoch eine Verletzung eintritt – beispielsweise ein Schleudertrauma oder Nackenbeschwerden, die erst später auftreten – ist professionelle Hilfe fast immer ratsam. Die Gegenseite hat sofort eine Versicherung an ihrer Seite, und Ihnen steht eine gleichberechtigte Position zu. Ziehen Sie daher so früh wie möglich einen Spezialisten hinzu: Beweise und Erinnerungen verblassen schnell, und in einem aussichtsreichen Fall kostet Sie gute Hilfe nichts.

Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch oder fordern Sie direkt eine kostenlose Erstberatung . Unsere Anwälte für Personenschäden und Rechtsexperten prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen sich für die maximale Entschädigung ein, die Sie erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet für Personenschäden nach einem Autounfall?

Der Fahrer, der den Unfall verursacht, haftet grundsätzlich wegen rechtswidrigen Handelns (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Seine obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Ihren Schaden. Tragen beide Fahrer eine Teilschuld, wird der Schaden anteilig aufgeteilt.

Welche Ansprüche kann ich gegenüber der Haftpflichtversicherung der Gegenseite geltend machen?

Alle Ihre Schäden: medizinische Kosten, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Reisekosten, Sachschäden sowie Schmerzensgeld (Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Versicherer hat ein Eigeninteresse an einer geringen Auszahlung. Ziehen Sie daher einen unabhängigen Sachverständigen für Personenschäden hinzu.

Was passiert, wenn der Täter geflüchtet ist oder keine Versicherung hat?

In diesem Fall können Sie sich an den Kfz-Garantiefonds wenden. Dieser Fonds leistet Entschädigung für Personenschäden, die durch Fahrerflucht, ein nicht versichertes oder gestohlenes Fahrzeug verursacht wurden. Es gelten jedoch bestimmte Bedingungen und Fristen, beispielsweise die Pflicht zur Erstattung einer Anzeige bei der Polizei im Falle einer Fahrerflucht.

Genieße ich als Radfahrer oder Fußgänger zusätzlichen Schutz?

Ja. Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes sieht eine erhöhte Haftung für Autofahrer vor. Werden Sie als Radfahrer oder Fußgänger angefahren, haftet der Fahrer fast immer. Kinder unter vierzehn Jahren erhalten fast die volle Entschädigung für ihre Schäden.

Wie viel kostet ein Anwalt für Personenschäden nach einem Autounfall?

In einem erstattungsfähigen Fall übernimmt der haftende Versicherer auch Ihre angemessenen Rechtsbeistandskosten (Artikel 6:96 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für unsere Unterstützung zahlen Sie in diesem Fall nichts; wir arbeiten zu 100 % vergütet vom Versicherer.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Schadenersatz geltend zu machen?

Grundsätzlich gilt für Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung eine fünfjährige Verjährungsfrist. Zögern Sie jedoch nicht. Beweise können verloren gehen, Zeugen verschwinden, und die Schadensregulierung braucht Zeit. Lassen Sie Ihren Fall so schnell wie möglich prüfen.

Muss ich am Unfallort meine Schuld eingestehen?

Nein. Unterschreiben Sie kein Schadensformular, mit dem Sie nicht einverstanden sind, und gestehen Sie keine Schuld ein. Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und Zeugenaussagen und lassen Sie die Schuldfrage von einem Fachanwalt für Personenschäden prüfen.

Verletzung durch das Werk einer anderen Person verursacht?

Fordern Sie ein kostenloses Erstgespräch an. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und setzen uns für Ihre maximale Entschädigung ein.

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