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Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.

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Den Arbeitgeber haftbar machen

Die Haftung Ihres Arbeitgebers nach einem Arbeitsunfall ist einfacher als Sie denken, dank der umgekehrten Beweislast.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
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NIVRE-registrierter Experte für Personenschäden, Nationales Qualitätssiegel für Personenschäden(NKL), des Personal Injury Councilfür die Bearbeitung von Personenschäden
Bekannt aus
Den Arbeitgeber haftbar zu machen, mag abschreckend wirken, ist aber nicht notwendig
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Den Arbeitgeber haftbar zu machen, mag abschreckend wirken, ist aber nicht notwendig

Den Arbeitgeber haftbar zu machen, klingt nach einem großen Schritt. Vielleicht fühlen Sie sich loyal, oder Sie haben Angst vor dem Arbeitsklima. Diese Zweifel sind durchaus verständlich. Aber eines sollten Sie wissen: Sie bitten nicht um einen Gefallen; Sie üben lediglich Ihr gesetzliches Recht aus. Und Sie sind in einer stärkeren Position, als Sie denken.

Das Gesetz legt die Beweislast Ihrem Arbeitgeber auf, nicht Ihnen. In fast allen Fällen haftet er. Und unsere Hilfe kostet Sie nichts: Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung Ihres Arbeitgebers auch unsere Kosten. Sie müssen sich also wirklich nicht selbst darum kümmern.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Wir führen das Gespräch, Sie bleiben ruhig

Bei uns erhalten Sie einen festen Ansprechpartner für Personenschäden, der Ihren Fall und Sie persönlich kennt. Jemand, der Ihnen verständlich und ohne komplizierte Fachbegriffe erklärt, wie die Haftungsfeststellung funktioniert, und Sie durch jeden einzelnen Schritt begleitet.

Sie müssen das schwierige Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und dessen Versicherung nicht selbst führen. Wir übernehmen das komplett. Wir gehen dabei professionell und respektvoll vor und sorgen dafür, dass das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber so gut wie möglich bleibt. Schließlich geht es nicht um Ihren Arbeitgeber persönlich, sondern um dessen Versicherung. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Wir führen das Gespräch, Sie bleiben ruhig

Was bedeutet es, den Arbeitgeber haftbar zu machen?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber haftbar machen, bedeutet das, dass Sie ihn formell für den Schaden verantwortlich machen, der Ihnen durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist. Es handelt sich um einen rechtlichen Schritt, nicht um einen persönlichen Angriff. Ihr Arbeitgeber hat genau zu diesem Zweck eine Haftpflichtversicherung (AVB) abgeschlossen, um solche Fälle abzudecken. Nicht Ihr Arbeitgeber selbst, sondern dessen Versicherung zahlt Ihren Schaden.

Viele Angestellte scheuen sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz oder aus Loyalität, diesen Schritt zu gehen. Das ist verständlich, aber unnötig. Die Haftungsansprüche Ihres Arbeitgebers kosten Sie nichts, und wir garantieren eine professionelle und respektvolle Abwicklung. Das Gesetz räumt Ihnen dieses Recht ausdrücklich ein, Sie haben also keinen Grund, sich schuldig zu fühlen.

Persönliche Unterstützung bei der Geltendmachung der Haftung des Arbeitgebers

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Wer haftet? Die Sorgfaltspflicht und die umgekehrte Beweislast

Grundlage Ihrer Klage ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel verpflichtet Ihren Arbeitgeber zu einer hohen Sorgfaltspflicht: Er muss alles Zumutbare tun, um Sie vor Verletzungen während Ihrer Arbeit zu schützen. Dazu gehören sichere Maschinen, klare Arbeitsanweisungen, geeignete Schutzausrüstung, ausreichende Aufsicht und ein sicheres Arbeitsumfeld.

Ihr stärkstes Argument ist die umgekehrte Beweislast. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass die Gegenseite einen Fehler begangen hat. Bei einem Arbeitsunfall ist es genau umgekehrt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist. Folglich haftet Ihr Arbeitgeber, es sei denn, er kann beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist. Diese Hürde ist hoch, und in der Praxis gelingt Arbeitgebern dies selten.

Die seltene Ausnahme: Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

Es gibt nur eine einzige Situation, in der Ihr Arbeitgeber von der Haftung befreit ist: wenn er nachweist, dass der Unfall auf Ihre Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In der Praxis kommt dies so gut wie nie vor. Es geht nicht um einen gewöhnlichen Irrtum, sondern um den Fall, dass Sie sich unmittelbar vor dem Unfall der Fahrlässigkeit Ihres Verhaltens bewusst waren und die Gefahr wissentlich in Kauf genommen haben. Der Richter setzt diese Hürde extrem hoch an. Müdigkeit, Routine oder Zeitdruck spielen keine Rolle.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Trifft das auch auf mich zu? Festangestellte und flexible Mitarbeiter

Viele glauben, dass man jemanden nur bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag haftbar machen kann. Das ist falsch. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass auch das Unternehmen, für das Sie tatsächlich arbeiten (der Entleiher), eine Sorgfaltspflicht hat. Wenn Sie also als Zeitarbeiter, abgeordneter Mitarbeiter, Abrufarbeiter oder als freiberuflicher Freiberufler tätig sind, können Sie ihn genauso haftbar machen, unter Umständen sogar mehrere Parteien gleichzeitig. Dasselbe gilt, wenn der Unfall durch einen Fehler eines Kollegen: Auch in diesem Fall haften Sie nicht persönlich, sondern der Arbeitgeber, da dieser gemäß Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Fehler seiner Mitarbeiter verantwortlich ist.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Auch im Falle einer Berufskrankheit

Eine Haftung kann nicht nur nach einem plötzlichen Unfall, sondern auch bei einer Berufskrankheit , wie beispielsweise Hörschäden, Rückenproblemen oder Erkrankungen durch Asbest und Lösungsmittel, begründet werden. Die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers erstreckt sich auch darauf. Der Hauptunterschied liegt im Beweis: Bei einer Berufskrankheit müssen Sie nachweisen, dass Ihre Symptome durch Ihre Arbeit verursacht wurden. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige hinzu, um diesen Zusammenhang zu belegen. Wichtig: Die Verjährungsfrist für eine Berufskrankheit beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren Ursache Kenntnis erlangt haben. Es ist daher selten zu spät.

Welche Schadensersatzansprüche und Entschädigungen für Schmerzen und Leiden können Sie geltend machen?

Wenn Ihr Arbeitgeber haftet, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihnen entstandenen Schäden. Wir unterscheiden zwei Arten. Materielle Schäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.

  • Einkommensausfall: Die Lohnfortzahlung während der Krankheit ist auf maximal zwei Jahre begrenzt und beträgt in der Regel 70 % des Gehalts. Die Differenz zwischen Ihrem vollen Gehalt und dem daraus resultierenden Einkommensausfall stellt einen Schadensersatzanspruch dar.
  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitation.
  • Reisekosten und Parkgebühren: für alle Ihre Arzt- und Heilpraktikerbesuche.
  • Haushaltshilfe und informelle Pflege: Auch kostenlose Hilfe von Familie und Freunden zählt dazu.
  • Veränderungen und Verlust der Selbstständigkeit: an Ihrem Haus oder Auto und Aufgaben, die Sie nicht mehr selbst erledigen können.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld: Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Personenschadensoder sehen Sie sich eine vollständige Übersicht auf der zum Thema Entschädigung.

Wie kann man seinen Arbeitgeber haftbar machen? Die Schritte

Die Feststellung der Haftung erfolgt sorgfältig und nach festgelegtem Schema. Wir übernehmen den Großteil davon für Sie.

  • Schritt 1 – Sorgen Sie für Ihre Gesundheit und Beweise: Lassen Sie Ihre Verletzung ärztlich dokumentieren, machen Sie Fotos von der Situation und notieren Sie sich die Namen von Zeugen.
  • Schritt 2 – Unfall melden: Stellen Sie sicher, dass der Unfall offiziell bei Ihrem Arbeitgeber gemeldet wird. Im Falle eines schweren Unfalls muss Ihr Arbeitgeber diesen der niederländischen Arbeitsinspektion melden; der Untersuchungsbericht ist oft ein wertvolles Beweismittel.
  • Schritt 3 – Die Haftungsmitteilung: Wir erstellen ein formelles Haftungsschreiben und senden es an Ihren Arbeitgeber. Darin begründen wir seine Haftung gemäß Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Schritt 4 – Der Versicherer: Der Arbeitgeber beauftragt seinen Versicherer. Ab diesem Zeitpunkt führen wir die Verhandlungen, sodass Sie nicht damit belastet werden.
  • Schritt 5 – Die Schadensregulierung: Wir ermitteln Ihren gesamten Schaden und verhandeln, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Wichtig: Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Versicherer und unterschreiben Sie niemals etwas, bevor es von einem Experten geprüft wurde. Versicherer bieten oft schnell einen zu niedrigen Betrag an, in der Hoffnung, dass Sie zustimmen.

Wie lange dauert es und was können Sie erwarten?

Die Dauer eines Verfahrens hängt maßgeblich vom Schweregrad Ihrer Verletzung ab. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass Ihr Schadenersatz erst dann genau beziffert werden kann, wenn Ihr Gesundheitszustand stabil ist (der sogenannte endgültige medizinische Zustand). Bei leichten Verletzungen mit schneller Genesung kann ein Verfahren innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Bei schweren oder dauerhaften Verletzungen dauert es länger, da wir zunächst die vollen Auswirkungen auf Ihre Zukunft abschätzen möchten. In der Zwischenzeit müssen Sie jedoch nicht mittellos dastehen: Sobald die Haftung anerkannt ist, können wir beim Versicherer Vorschüsse auf Ihren Schadenersatz beantragen, um Ihre laufenden Kosten und Ihren Verdienstausfall zu decken. Dies verschafft Ihnen finanzielle Entlastung während des laufenden Verfahrens.

Warum ein Experte den Unterschied ausmacht

Das Wichtigste: Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung zählen zu Ihrem Schadensersatz und werden im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen.

Auf der anderen Seite des Tisches sitzt ein Experte mit nur einem Ziel: so wenig wie möglich auszuzahlen. Ohne einen eigenen Sachverständigen besteht ein hohes Risiko, dass Ihr Schadenersatzanspruch unterschätzt wird. Ein erfahrener Sachverständiger für Personenschäden kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Schadenshöhe und die Taktiken der Versicherer. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, beauftragen wir einen spezialisierten Anwalt für Personenschäden.

Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfrist: Ansprüche aus einem Arbeitsunfall verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Warten Sie also nicht zu lange. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen, dass der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann

Wie genau kann ich meinen Arbeitgeber haftbar machen?
Mit einem formellen Haftungsschreiben, in dem die Haftung Ihres Arbeitgebers für Ihren Schaden gemäß Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dargelegt wird. Wir erstellen dieses Schreiben für Sie und führen anschließend die Verhandlungen mit seiner Versicherung, damit Sie beruhigt sein können.
Muss ich beweisen, dass mein Arbeitgeber etwas falsch gemacht hat?
Nein. Aufgrund der umgekehrten Beweislast müssen Sie lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist. Danach haftet Ihr Arbeitgeber, es sei denn, er kann beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist. Das gelingt ihm nur selten.
Wird mein Arbeitgeber aufgrund meiner Klage in finanzielle Schwierigkeiten geraten?
Nein. Ihr Arbeitgeber hat eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle. Nicht er selbst, sondern dessen Versicherung kommt für Ihren Schaden auf. Ihrem Arbeitgeber entstehen also keine Kosten.
Wie viel kostet es mich, Sie zu beauftragen?
Nichts. Im Falle einer berechtigten Forderung trägt der Haftende unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Erstgespräch und die Prüfung Ihres Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.
Der Versicherer hat mir bereits einen Betrag angeboten. Soll ich ihn annehmen?
Seien Sie vorsichtig. Versicherer bieten oft schnell eine zu niedrige Summe an, in der Hoffnung, dass Sie zustimmen. Unterschreiben Sie niemals etwas, bevor ein Sachverständiger Ihren Schaden umfassend begutachtet hat. Häufig ist die Ihnen zustehende Entschädigung deutlich höher.
Wie viel Zeit habe ich, um meinen Arbeitgeber haftbar zu machen?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Arbeitsunfällen nach fünf Jahren. Warten Sie jedoch nicht zu lange, denn je früher Sie handeln, desto einfacher ist es, Beweise zu sichern.

Lassen Sie sich kostenlos beraten, wie Sie den Arbeitgeber haftbar machen können

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.

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Haben Sie sich verletzt? Warten Sie nicht länger.

Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.

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