Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenDie Haftung Ihres Arbeitgebers nach einem Arbeitsunfall ist einfacher als Sie denken, dank der umgekehrten Beweislast.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Den Arbeitgeber haftbar zu machen, klingt nach einem großen Schritt. Vielleicht fühlen Sie sich loyal, oder Sie haben Angst vor dem Arbeitsklima. Diese Zweifel sind durchaus verständlich. Aber eines sollten Sie wissen: Sie bitten nicht um einen Gefallen; Sie üben lediglich Ihr gesetzliches Recht aus. Und Sie sind in einer stärkeren Position, als Sie denken.
Das Gesetz legt die Beweislast Ihrem Arbeitgeber auf, nicht Ihnen. In fast allen Fällen haftet er. Und unsere Hilfe kostet Sie nichts: Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt die Versicherung Ihres Arbeitgebers auch unsere Kosten. Sie müssen sich also wirklich nicht selbst darum kümmern.
Bei uns erhalten Sie einen festen Ansprechpartner für Personenschäden, der Ihren Fall und Sie persönlich kennt. Jemand, der Ihnen verständlich und ohne komplizierte Fachbegriffe erklärt, wie die Haftungsfeststellung funktioniert, und Sie durch jeden einzelnen Schritt begleitet.
Sie müssen das schwierige Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und dessen Versicherung nicht selbst führen. Wir übernehmen das komplett. Wir gehen dabei professionell und respektvoll vor und sorgen dafür, dass das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber so gut wie möglich bleibt. Schließlich geht es nicht um Ihren Arbeitgeber persönlich, sondern um dessen Versicherung. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber haftbar machen, bedeutet das, dass Sie ihn formell für den Schaden verantwortlich machen, der Ihnen durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist. Es handelt sich um einen rechtlichen Schritt, nicht um einen persönlichen Angriff. Ihr Arbeitgeber hat genau zu diesem Zweck eine Haftpflichtversicherung (AVB) abgeschlossen, um solche Fälle abzudecken. Nicht Ihr Arbeitgeber selbst, sondern dessen Versicherung zahlt Ihren Schaden.
Viele Angestellte scheuen sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz oder aus Loyalität, diesen Schritt zu gehen. Das ist verständlich, aber unnötig. Die Haftungsansprüche Ihres Arbeitgebers kosten Sie nichts, und wir garantieren eine professionelle und respektvolle Abwicklung. Das Gesetz räumt Ihnen dieses Recht ausdrücklich ein, Sie haben also keinen Grund, sich schuldig zu fühlen.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Grundlage Ihrer Klage ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel verpflichtet Ihren Arbeitgeber zu einer hohen Sorgfaltspflicht: Er muss alles Zumutbare tun, um Sie vor Verletzungen während Ihrer Arbeit zu schützen. Dazu gehören sichere Maschinen, klare Arbeitsanweisungen, geeignete Schutzausrüstung, ausreichende Aufsicht und ein sicheres Arbeitsumfeld.
Ihr stärkstes Argument ist die umgekehrte Beweislast. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass die Gegenseite einen Fehler begangen hat. Bei einem Arbeitsunfall ist es genau umgekehrt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist. Folglich haftet Ihr Arbeitgeber, es sei denn, er kann beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist. Diese Hürde ist hoch, und in der Praxis gelingt Arbeitgebern dies selten.
Es gibt nur eine einzige Situation, in der Ihr Arbeitgeber von der Haftung befreit ist: wenn er nachweist, dass der Unfall auf Ihre Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In der Praxis kommt dies so gut wie nie vor. Es geht nicht um einen gewöhnlichen Irrtum, sondern um den Fall, dass Sie sich unmittelbar vor dem Unfall der Fahrlässigkeit Ihres Verhaltens bewusst waren und die Gefahr wissentlich in Kauf genommen haben. Der Richter setzt diese Hürde extrem hoch an. Müdigkeit, Routine oder Zeitdruck spielen keine Rolle.

Viele glauben, dass man jemanden nur bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag haftbar machen kann. Das ist falsch. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass auch das Unternehmen, für das Sie tatsächlich arbeiten (der Entleiher), eine Sorgfaltspflicht hat. Wenn Sie also als Zeitarbeiter, abgeordneter Mitarbeiter, Abrufarbeiter oder als freiberuflicher Freiberufler tätig sind, können Sie ihn genauso haftbar machen, unter Umständen sogar mehrere Parteien gleichzeitig. Dasselbe gilt, wenn der Unfall durch einen Fehler eines Kollegen: Auch in diesem Fall haften Sie nicht persönlich, sondern der Arbeitgeber, da dieser gemäß Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Fehler seiner Mitarbeiter verantwortlich ist.

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Eine Haftung kann nicht nur nach einem plötzlichen Unfall, sondern auch bei einer Berufskrankheit , wie beispielsweise Hörschäden, Rückenproblemen oder Erkrankungen durch Asbest und Lösungsmittel, begründet werden. Die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers erstreckt sich auch darauf. Der Hauptunterschied liegt im Beweis: Bei einer Berufskrankheit müssen Sie nachweisen, dass Ihre Symptome durch Ihre Arbeit verursacht wurden. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige hinzu, um diesen Zusammenhang zu belegen. Wichtig: Die Verjährungsfrist für eine Berufskrankheit beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren Ursache Kenntnis erlangt haben. Es ist daher selten zu spät.
Wenn Ihr Arbeitgeber haftet, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihnen entstandenen Schäden. Wir unterscheiden zwei Arten. Materielle Schäden umfassen alles, was sich in Geld ausdrücken lässt.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld: Entschädigung für Ihre Schmerzen, Ihre Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über Ihren Gesamtschaden verschaffen? Nutzen Sie unser Tool zur Berechnung Ihres Personenschadensoder sehen Sie sich eine vollständige Übersicht auf der zum Thema Entschädigung.
Die Feststellung der Haftung erfolgt sorgfältig und nach festgelegtem Schema. Wir übernehmen den Großteil davon für Sie.
Wichtig: Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Versicherer und unterschreiben Sie niemals etwas, bevor es von einem Experten geprüft wurde. Versicherer bieten oft schnell einen zu niedrigen Betrag an, in der Hoffnung, dass Sie zustimmen.
Die Dauer eines Verfahrens hängt maßgeblich vom Schweregrad Ihrer Verletzung ab. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass Ihr Schadenersatz erst dann genau beziffert werden kann, wenn Ihr Gesundheitszustand stabil ist (der sogenannte endgültige medizinische Zustand). Bei leichten Verletzungen mit schneller Genesung kann ein Verfahren innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Bei schweren oder dauerhaften Verletzungen dauert es länger, da wir zunächst die vollen Auswirkungen auf Ihre Zukunft abschätzen möchten. In der Zwischenzeit müssen Sie jedoch nicht mittellos dastehen: Sobald die Haftung anerkannt ist, können wir beim Versicherer Vorschüsse auf Ihren Schadenersatz beantragen, um Ihre laufenden Kosten und Ihren Verdienstausfall zu decken. Dies verschafft Ihnen finanzielle Entlastung während des laufenden Verfahrens.
Das Wichtigste: Professionelle Hilfe ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung zählen zu Ihrem Schadensersatz und werden im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen.
Auf der anderen Seite des Tisches sitzt ein Experte mit nur einem Ziel: so wenig wie möglich auszuzahlen. Ohne einen eigenen Sachverständigen besteht ein hohes Risiko, dass Ihr Schadenersatzanspruch unterschätzt wird. Ein erfahrener Sachverständiger für Personenschäden kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Schadenshöhe und die Taktiken der Versicherer. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, beauftragen wir einen spezialisierten Anwalt für Personenschäden.
Beachten Sie bitte auch die Verjährungsfrist: Ansprüche aus einem Arbeitsunfall verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Warten Sie also nicht zu lange. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir hören uns Ihre Geschichte an und sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.