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Unfall mit einem Tier

Von einem Tier gebissen oder geschlagen? Der Besitzer haftet.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
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Gebissen oder umgestoßen? Du bist stärker, als du denkst
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Verletzung durch ein Tier

Gebissen oder umgestoßen? Du bist stärker, als du denkst

Ein Tier, das plötzlich angreift, kann Ihr Leben in Sekundenschnelle völlig verändern. Der Schock, der Schmerz, die Wunde, die genäht werden muss – und dann die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Es mag unangenehm sein, den Besitzer zur Rede zu stellen, besonders wenn es sich um einen Bekannten oder Nachbarn handelt. Doch genau dafür ist das Gesetz da.

Sie müssen das nicht alleine durchstehen, und der Einstieg ist kostenlos. In vielen Fällen haftet der Tierhalter, selbst wenn er nichts dagegen hätte tun können. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte – unverbindlich und in Ruhe.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönliche Beratung

Ein fester Ansprechpartner, der sich um alles für Sie kümmert

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern bei einem festen Ansprechpartner, einem Experten für Personenschäden, der Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt. Jemand, den Sie jederzeit anrufen oder per E-Mail kontaktieren können, wenn Sie Fragen haben, und der Ihre Geschichte ernst nimmt. Denn hinter jedem Schadensfall steht ein Mensch, dem es einfach nicht gut geht.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Versicherer: von der Feststellung der Haftung über die Bereitstellung der medizinischen Gutachten bis hin zur Verhandlung Ihrer Entschädigung. Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren; wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich um alles für Sie kümmert
Ihre Situation

Erkennst du deine Situation?

Jeder Fall ist anders. Klicken Sie auf die Situation, die am besten zu Ihnen passt, um eine individuelle Erklärung zu erhalten – oder schildern Sie uns einfach kurz Ihre Geschichte, und wir finden die passende Lösung für Sie.

Verletzung durch ein Tier: Wie stehen Sie dazu?

Unfälle mit Tieren passieren häufiger, als man denkt. Der Hund des Nachbarn schnappt plötzlich zu, ein Pferd erschrickt beim Ausritt, eine Katze fühlt sich in die Enge getrieben oder ein Reh springt nachts auf die Straße – in all diesen Situationen kann man unverschuldet verletzt werden. Die Verletzungen reichen von tiefen Fleischwunden und Knochenbrüchen bis hin zu dauerhaften Narben und psychischen Problemen wie Hundephobie oder sogar posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS).

Was viele nicht wissen: Das Gesetz schützt Sie in solchen Situationen besonders gut. Schäden durch Tiere unterliegen der Gefährdungshaftung :Der Halter haftet grundsätzlich, selbst wenn er keine Schuld trifft. Sie müssen also nicht beweisen, dass dem Halter ein Fehler unterlaufen ist. Das stärkt Ihre Position im Vergleich zu vielen anderen Unfällen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wer haftet, welche Schadensersatzansprüche Sie geltend machen können und wie Sie am besten vorgehen. Ob es sich um einen Hundebiss, eine Verletzung durch ein Pferd, einen Katzenbiss oder ein von einem Fahrzeug angefahrenes Tier – hier erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Persönliche Hilfe bei einem Tierunfall

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Wer haftet? Der Tierhalter

Der Kern der Angelegenheit liegt in Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass der Tierhalter für Schäden haftet, die sein Tier verursacht. Die Besonderheit besteht darin, dass es sich um eine Gefährdungshaftung handelt: Der Halter haftet auch dann, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat . Die Begründung hierfür liegt darin, dass ein Tier eine ihm innewohnende, unvorhersehbare „Energie“ besitzt, die sich mitunter der Kontrolle entzieht – und dass das damit verbundene Risiko beim Tierhalter liegt.

Konkret bedeutet dies, dass Sie nicht nachweisen müssen, dass der Hundehalter sein Tier nicht ordnungsgemäß angeleint hatte oder dass der Pferdehalter fahrlässig gehandelt hat. Die Tatsache, dass das Tier den Schaden verursacht hat, genügt grundsätzlich. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer „normalen“ Haftungsklage, bei der Sie ein Verschulden nachweisen müssen.

Wer ist also genau der „Besitzer“? Das ist die Person, die das Tier für sich hält – in der Regel der Halter. Jemand, der einen Hund nur vorübergehend betreut, ist im Allgemeinen nicht der Halter. In der Praxis werden Schäden fast immer über die private Haftpflichtversicherung des . Fast jeder hat eine solche Versicherung, und Tiere sind standardmäßig mitversichert. Daher haftet man selten persönlich gegen den Halter, sondern meist gegen dessen Versicherung.

Sie können auch als Miteigentümer Ansprüche geltend machen: das Hammock-Urteil

Eine häufig gestellte Frage: Was passiert, wenn das Tier Ihnen und Ihrem Partner gemeinsam gehört und Sie verletzt werden? Im sogenannten Hangmat-Urteil entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Miteigentümer auch den anderen Miteigentümer (und dessen Versicherung) haftbar machen kann. Wenn Sie und Ihr Partner also gemeinsam Eigentümer des Hundes sind, der Sie beißt, können Sie grundsätzlich einen Teil des Schadens von Ihrer Haftpflichtversicherung erstattet bekommen. Die Rechtslage ist komplex, aber es lohnt sich, dies prüfen zu lassen.

Gewerblich gehaltene Tiere (Reitschule, Zwinger, Bauernhof)

Die Situation ändert sich, sobald ein Tier gewerblich . Man denke an ein Pferd in einer Reitschule, einen Hund in einer Hundepension oder Nutztiere auf einem Bauernhof. In diesen Fällen Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Nicht der Besitzer, sondern derjenige, der das Tier gewerblich nutzt, haftet. Die Haftung verlagert sich somit vom privaten Halter auf das Unternehmen.

Dies ist wichtig für Ihre Ansprüche, da Sie die richtige Partei haftbar machen müssen. Werden Sie beispielsweise während einer Reitstunde von einem Reitschulpferd getreten, haftet in der Regel die Reitschule – nicht der Pferdebesitzer. Die Reitschule hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle. Dasselbe gilt für Verletzungen, die durch ein Tier auf einem Bauernhof oder bei einem professionellen Züchter verursacht werden.

Auch hier gilt die Gefährdungshaftung: Das Unternehmen haftet grundsätzlich, selbst ohne nachweisbares Verschulden. Allerdings versuchen Unternehmen häufig, sich mit Argumenten der Mitschuld oder der Risikoübernahme (siehe unten) zu verteidigen, insbesondere bei Aktivitäten wie Reiten. Genau deshalb ist eine fundierte Rechtsberatung in diesem Zusammenhang von unschätzbarem Wert.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Mitverschulden und Risikoakzeptanz

Ein Haftender oder Versicherer wird nicht immer den vollen Schadenersatz leisten. Ein häufig genutzter Einwand ist das Mitverschulden, geregelt in Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Hat Ihr eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen, kann der Schadensersatz (teilweise) gekürzt werden. Zum Beispiel: Sie haben ein deutliches Warnschild vor einem beißenden Hund ignoriert oder sich einem fremden Pferd von hinten genähert, obwohl Sie wussten, dass dies gefährlich war.

Damit verbunden ist das Konzept der Risikoübernahme. Der Versicherer könnte argumentieren, dass Sie das Risiko bewusst in Kauf genommen haben – beispielsweise, weil Sie freiwillig ein unerfahrenes Pferd bestiegen haben. In der Rechtsprechung wird die Risikoübernahme jedoch mit Vorsicht angewendet; allein die Tatsache, dass eine Aktivität Risiken birgt, bedeutet nicht, dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.

Wichtig ist auch die Ausnahmeregelung in Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gefährdungshaftung greift, es sei denn, die Haftung aufgrund des einfachen Verschuldens (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wäre ausgeschlossen gewesen, wenn der Besitzer das Tier selbst besessen hätte. Diese Ausnahme kommt in der Praxis selten vor, wird aber von Versicherern gelegentlich angeführt. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen: Ein Gutachten kann oft den Unterschied zwischen einer Ablehnung und einer gerechtfertigten Entschädigung ausmachen.

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Die Schäden, die durch einen Unfall mit einem Tier entstehen, können weit über die sichtbaren Verletzungen hinausgehen. In einem Personenschadensfall unterscheiden wir grob zwei Kategorien: materielle Schäden und immaterielle Schäden.

Sachschäden sind alle Schäden, die sich in Geld ausdrücken lassen. Beispiele hierfür sind:

  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Narbenkorrektur;
  • Einkommensverlust bei (vorübergehender) Arbeitsunfähigkeit;
  • Reisekosten zum Arzt und ins Krankenhaus;
  • Kosten für Haushaltshilfe und Pflege;
  • Beschädigte Kleidung, Brille oder Telefon;
  • Im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Tier, auch der Schaden an Ihrem Auto, Fahrrad oder Motorrad.

Immaterieller Schadenersatz umfasst Schmerzensgeld: eine Entschädigung für das erlittene Leid, die Schmerzen und den Kummer. Dieser Betrag kann sich erheblich summieren, insbesondere bei dauerhaften Narben und psychischen Beschwerden. Eine vollständige Übersicht Ihrer Ansprüche finden Sie auf unserer Seite zum Thema Entschädigung.

Eine beruhigende Information: Die Kosten für die Rechtsberatung sind Teil Ihres Schadensersatzes. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der haftende Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung erstatten. Genau deshalb ist unsere Unterstützung kostenlos, wenn eine Gegenpartei haftet.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Wie hoch ist die Entschädigung für Schmerzen und Leiden (Narben und Angstzustände)?

Schmerzensgeld wird stets individuell berechnet. Es gibt keine feste Tabelle; die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Genesung und den Auswirkungen auf Ihren Alltag ab. Bei Unfällen mit Tieren beeinflussen zwei Faktoren die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblich: Narbenbildung und psychische Belastung.

Ein Hundebiss oder Pferdetritt hinterlässt häufig dauerhafte Narben , manchmal an gut sichtbaren Stellen wie Gesicht, Händen oder Armen. Je auffälliger und entstellender die Narbe ist, desto höher fällt in der Regel eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden aus. Dies hat besonders große Auswirkungen, wenn die Narbe Ihr Selbstbewusstsein oder Ihre berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

Darüber hinaus werden die psychischen Folgen. Nach einem Tierangriff entwickeln viele Betroffene eine Hundephobie (Kynophobie), Albträume, Schreckreaktionen oder sogar eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Für Kinder ist dies besonders schwerwiegend: Ein Hundebiss in jungen Jahren kann jahrelang Angst und Vermeidungsverhalten hervorrufen. Diese Symptome werden bei der Berechnung des Schmerzensgeldes umfassend berücksichtigt.

Möchten Sie eine ungefähre Angabe zum Gesamtbetrag in Ihrem Fall? Dann nutzen Sie unsere Seite zur Berechnung des Schadensersatzes bei Personenschäden oder lesen Sie mehr über die Höhe des Schmerzensgeldes.

Was ist nach einem Unfall mit einem Tier zu tun?

Die Schritte, die Sie unmittelbar nach dem Vorfall unternehmen, stärken Ihre Akte. Beachten Sie diese Checkliste:

  • Suchen Sie ärztliche Hilfe auf. Lassen Sie Bisswunden oder andere Verletzungen immer von einem Arzt untersuchen – selbst ein kleiner Katzenbiss kann sich gefährlich infizieren. Ein ärztlicher Befund dient als sofortiger Nachweis.
  • Notieren Sie die Daten des Besitzers. Name, Adresse und Telefonnummer des Tierbesitzers sowie die Daten des Tieres selbst.
  • Halten Sie Ausschau nach Zeugen. Fragen Sie Umstehende nach ihren Namen und Kontaktdaten; ihre Aussagen könnten später entscheidend sein.
  • Machen Sie Fotos. Fotografieren Sie Ihre Verletzungen, den Unfallort und, wenn möglich, das Tier. Fotografieren Sie auch während der Genesung weiterhin die Narben.
  • Bewahren Sie alle Belege und Quittungen auf. Dokumentieren Sie alle Ausgaben: Medikamente, beschädigte Kleidung, Reisekosten.
  • Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige oder melden Sie den Vorfall. Dies gilt insbesondere für schwere Beißvorfälle oder Zusammenstöße mit Tieren im Straßenverkehr.
  • Suchen Sie rechtzeitig Hilfe. Beachten Sie die Verjährungsfrist: Ansprüche wegen Körperverletzung verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Warten Sie also nicht zu lange.

Konnten Sie nicht alle Schritte unternehmen? Keine Sorge – auch mit begrenzten Beweisen lässt sich oft ein überzeugender Fall aufbauen. Lassen Sie Ihre Situation einfach prüfen.

Benötige ich einen Experten für Personenschäden?

Sie können zwar jederzeit selbst einen Anspruch geltend machen, doch in der Praxis lohnt es sich fast immer, einen Experten hinzuzuziehen. Versicherer kennen das Gesetz und die Verteidigungsstrategien wie kein anderer; sie wissen genau, wann sie sich auf „Mitverschulden“ oder die „Ausnahmeklausel“ berufen können. Ohne einen solchen Experten riskieren Sie, dass Ihr Schaden unterschätzt oder ein berechtigter Anspruch abgelehnt wird.

Ein Sachverständiger für Personenschäden stellt die korrekte Haftungsfrage sicher, untermauert Ihre Schadensersatzansprüche umfassend und führt erfolgreiche Verhandlungen mit dem Versicherer. Darüber hinaus berücksichtigen wir auch noch nicht sichtbare Schäden, wie beispielsweise Narben, die erst später dauerhaft werden, oder psychische Probleme, die sich allmählich entwickeln.

Und das Wichtigste: Da der haftende Versicherer unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches , ist unsere Unterstützung völlig kostenlos, sofern ein haftender Gegner existiert. Sie sind also nicht allein, und es kostet Sie nichts, Ihre Ansprüche zu prüfen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Unfälle mit Tieren

Bin ich oder der Besitzer haftbar, wenn ich von einem Hund gebissen werde?
Grundsätzlich haftet der Hundehalter gemäß Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung: Der Halter haftet auch dann, wenn er kein Verschulden trifft. Daher muss Ihnen kein Verschulden nachgewiesen werden. Der Schaden ist fast immer durch die Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt.
Was passiert, wenn ich mich in einer Reitschule oder auf einem Bauernhof verletze?
Für gewerblich gehaltene Tiere gilt Artikel 6:181 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Nicht der Tierhalter, sondern der Betrieb, der das Tier nutzt (Reitschule, Zwinger oder landwirtschaftlicher Betrieb), haftet. In diesem Fall greifen Ihre Ansprüche aus der Betriebshaftpflichtversicherung. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung, das heißt, ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden.
Könnte meine Entschädigung aufgrund „eigenen Verschuldens“ geringer ausfallen?
Dies ist gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches möglich. Wenn Ihr eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen hat – beispielsweise durch das Ignorieren einer Warnung –, kann der Schadensersatz teilweise gekürzt werden. Richter wenden den Grundsatz der Risikoübernahme jedoch mit Zurückhaltung an. Lassen Sie dies stets von einem Sachverständigen prüfen, bevor Sie einer Minderung zustimmen.
Erhalte ich auch eine Entschädigung für Narben und Angstzustände?
Ja. Schmerzensgeld deckt Leiden, Schmerzen und Trauer ab. Dauerhafte Narben und psychische Probleme wie Hundephobie oder eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erhöhen die Entschädigungssumme in der Regel erheblich. Für Kinder wiegen diese Folgen besonders schwer. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes wird im Einzelfall festgelegt und hängt vom Schweregrad und den Auswirkungen auf Ihr Leben ab.
Was, wenn das Tier, das mich verletzt hat, mir und meinem Partner gemeinsam gehört?
Dank des Urteils des Obersten Gerichtshofs im Fall Hangmat kann ein Miteigentümer auch den anderen Miteigentümer (und dessen Haftpflichtversicherung) haftbar machen. Wenn Sie und Ihr Partner beispielsweise gemeinsam Eigentümer des Hundes sind, der Sie beißt, können Sie grundsätzlich einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Da dies rechtlich komplex ist, sollten Sie Ihren Fall sorgfältig prüfen lassen.
Wer kommt für den Schaden auf, den ich erleide, wenn ich ein Tier auf der Straße anfahre?
Das hängt von den Umständen ab. Springt ein Tier mit Besitzer (z. B. entlaufenes Vieh) auf die Straße, kann der Besitzer oder die Straßenbehörde haftbar gemacht werden. Bei Wildtieren (z. B. Rehen) ist die Lage komplizierter. Lassen Sie Ihre Situation prüfen; oft sind mehr Möglichkeiten denkbar, als Sie denken.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Schadenersatz geltend zu machen?
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz nach fünf Jahren. Es ist jedoch ratsam, nicht zu lange zu warten: Unmittelbar nach dem Unfall sind Beweise und Zeugenaussagen am aussagekräftigsten, und eine Krankenakte kann in dieser Zeit effektiv erstellt werden. Kontaktieren Sie uns daher zeitnah, auch wenn der Unfall schon länger zurückliegt.
Wie viel kostet es mich, einen Experten für Personenschäden zu beauftragen?
Nichts, solange eine Gegenpartei haftbar ist. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der haftbare Versicherer die angemessenen Kosten der Rechtsberatung erstatten. Unsere Unterstützung ist daher für Sie kostenlos. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer für Sie übernimmt.

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Personenschaden durch die Situation

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