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Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall? Ihr Arbeitgeber haftet häufig.

Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Sie zahlen nie etwas – 100 % werden vom Versicherer übernommen
  • Ihr eigener, engagierter Experte für Personenschäden, der Sie wirklich kennt
  • Schnelle Hilfe in den gesamten Niederlanden – auch bei Ihnen zu Hause
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4,9 Hervorragend – 951 GooglePersonenschädenfür·-Kanzlei Anerkannte
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Bekannt aus
Ein Arbeitsunfall kann Ihnen ganz plötzlich passieren
4,9 Durchschnitt
Sie sind nicht allein

Ein Arbeitsunfall kann Ihnen ganz plötzlich passieren

Im einen Moment sind Sie noch ganz normal bei der Arbeit, im nächsten steht Ihr Leben Kopf. Schmerz, Unsicherheit und Sorgen um Ihr Einkommen häufen sich. Es ist völlig verständlich, dass Sie sich überfordert fühlen. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.

Das Gesetz schützt Sie als Arbeitnehmer sehr gut. In den meisten Fällen haftet Ihr Arbeitgeber, selbst wenn Sie dachten, es sei Ihr eigener Fehler. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle einer berechtigten Forderung übernimmt die Versicherung Ihres Arbeitgebers unsere Kosten.

  • 100 % kostenlos – die Versicherung der Gegenseite übernimmt die Kosten für unsere Unterstützung.
  • Wir fordern Ihren gesamten Schadenersatz: Kosten, Einkommensverlust sowie Schmerzensgeld.
  • Sie behalten 100% Ihrer Vergütung .
Persönlich und engagiert

Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt

Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem persönlichen Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass Ihr Arbeitgeber haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Wir kümmern uns komplett um den Papierkram und die Verhandlung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, auch in schwierigen Zeiten
Ein fester Ansprechpartner, der sich für Sie einsetzt
Ihre Situation

Erkennst du deine Situation?

Jeder Fall ist anders. Klicken Sie auf die Situation, die am besten zu Ihnen passt, um eine individuelle Erklärung zu erhalten – oder schildern Sie uns einfach kurz Ihre Geschichte, und wir finden die passende Lösung für Sie.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall, auch bekannt als Berufsunfall, ist ein Unfall, der Ihnen während oder aufgrund Ihrer Arbeit widerfährt. Es handelt sich dabei um ein plötzliches, unbeabsichtigtes Ereignis, das zu einer körperlichen oder seelischen Verletzung führt. Beispiele hierfür sind ein Sturz von einem Gerüst, das Einklemmen in einer Maschine, eine Schnittverletzung, ein Unfall mit einem Gabelstapler oder auch ein Verkehrsunfall während einer Geschäftsreise.

Der Ort Ihres Arbeitsortes spielt keine Rolle. Ob auf einer Baustelle, in einer Fabrik, im Gesundheitswesen, im Lager oder am Schreibtisch: Sobald Sie sich bei der Arbeit verletzen, sprechen wir von einem Arbeitsunfall. Wichtig zu wissen ist, dass auch Unfälle bei Betriebsausflügen, Teamtrainings oder beim Be- und Entladen des Autos unter die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers fallen können.

Viele Menschen neigen nach einem Unfall dazu, sich selbst die Schuld zu geben, etwa durch kurze Unaufmerksamkeit oder einen Fehler. Das niederländische Arbeitsrecht ist jedoch speziell darauf ausgelegt, Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Ein kurzer Konzentrationsverlust gehört zum Arbeitsalltag und fällt nicht in Ihre Verantwortung. Nur schnelles Handeln kann Ihnen viel Ärger ersparen. Lassen Sie daher jeden Arbeitsunfall rechtlich begutachten.

Persönliche Unterstützung bei Arbeitsunfällen

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Wer haftet? Die Sorgfaltspflicht Ihres Arbeitgebers

Kernstück des Arbeitsrechts in Bezug auf Arbeitsunfälle ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel verpflichtet Ihren Arbeitgeber zu einer hohen Sorgfaltspflicht: Er muss alles Zumutbare tun, um Sie vor Verletzungen während Ihrer Arbeit zu schützen. Dies umfasst sichere Maschinen, klare Arbeitsanweisungen, angemessene Schutzausrüstung, ausreichende Aufsicht und ein sicheres Arbeitsumfeld.

Das Wichtigste für Sie ist die sogenannte Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass die Gegenseite einen Fehler begangen hat. Bei einem Arbeitsunfall ist es genau umgekehrt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist. Ihr Arbeitgeber haftet dann, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist. In der Praxis gelingt dies selten, da die Hürden hoch sind.

Viele Arbeitnehmer scheuen sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz oder aus Loyalität, ihren Arbeitgeber haftbar zu machen. Verständlich, aber unnötig. Ihr Arbeitgeber ist für solche Fälle haftpflichtversichert. Nicht Ihr Arbeitgeber selbst, sondern dessen Versicherung kommt für Ihren Schaden auf. Ihrem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten, und wir sorgen dafür, dass das Verhältnis weiterhin respektvoll bleibt. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Arbeitgeber haftbar.

Die seltene Ausnahme: Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit

Es gibt nur eine Ausnahme, in der Ihr Arbeitgeber von der Haftung befreit ist: wenn er nachweisen kann, dass der Unfall auf Ihre Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Diese Ausnahme kommt in der Praxis jedoch so gut wie nie zum Tragen. Sie betrifft nicht einen gewöhnlichen Fehler oder einen Moment der Unaufmerksamkeit, sondern den Fall, dass Sie sich unmittelbar vor dem Unfall der Fahrlässigkeit Ihres Verhaltens bewusst waren und die Gefahr wissentlich und willentlich in Kauf genommen haben.

Der Richter setzt diese Hürde extrem hoch an. Müdigkeit, Routine, Zeitdruck oder eine Fehleinschätzung gelten nicht als vorsätzliche Fahrlässigkeit. Lassen Sie sich daher niemals von Ihrem Arbeitgeber oder dessen Versicherung einreden, der Unfall sei Ihre eigene Schuld gewesen und Sie würden deshalb keine Entschädigung erhalten. In den allermeisten Fällen ist diese Argumentation rechtlich falsch.

Selbstständig, Zeitarbeiter oder abgeordneter Mitarbeiter? Auch Sie sind geschützt

Vielleicht arbeiten Sie nicht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, sondern als Zeitarbeiter, abgeordneter Mitarbeiter, Aushilfskraft oder sogar als Selbstständiger. In diesem Fall denken Sie möglicherweise, dass Sie im Schadensfall keine Rechte haben. Das ist jedoch ein Irrtum. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass auch das Unternehmen, bei dem Sie die Arbeit ausführen – der Auftraggeber – Ihnen gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat.

Das bedeutet, dass Sie als Zeitarbeiter nicht nur Ihre Zeitarbeitsfirma, sondern auch das einstellende Unternehmen haftbar machen können. Dasselbe gilt für Selbstständige, die Auftragsarbeiten ausführen, die auch von den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens hätten erledigt werden können. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass insbesondere diese flexiblen Arbeitnehmer besonderen Schutz verdienen, da sie häufig an ungewohnten Arbeitsplätzen und mit ungewohnten Maschinen arbeiten.

Das einstellende Unternehmen muss Ihnen dieselben sicheren Arbeitsbedingungen bieten wie seinen eigenen Mitarbeitern. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und Sie verletzen sich, haftet es für Ihren Schaden. Lassen Sie sich also nicht abwimmeln, nur weil Sie keinen unbefristeten Vertrag haben. Ihre rechtliche Position ist deutlich stärker, als Sie vielleicht denken.

Wir erfassen alle Ihre Schäden

Berufskrankheiten und Asbest

Nicht jede arbeitsbedingte Verletzung entsteht durch einen plötzlichen Unfall. Manchmal erkrankt man aufgrund von längerer Belastung am Arbeitsplatz. Beispiele hierfür sind Burnout durch körperliche Überlastung, Gehörschäden durch Lärm, Rückenprobleme durch schweres Heben, Hauterkrankungen durch Chemikalien oder Lungenerkrankungen durch das Einatmen schädlicher Stoffe. Dies bezeichnen wir als Berufskrankheit.

Ein besonders häufiges Beispiel ist die Asbestbelastung. Krankheiten wie das Mesotheliom (Pleurakrebs) können erst Jahrzehnte nach der Belastung auftreten. Selbst dann haftet Ihr Arbeitgeber aufgrund seiner Sorgfaltspflicht, da er Sie vor den Gefahren von Asbest hätte schützen müssen.

Bei Berufskrankheiten spielt der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs eine wichtige Rolle. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Ihre Symptome durch Ihre Arbeit verursacht wurden. Dies ist bei latenten Erkrankungen komplexer als bei einem Arbeitsunfall, aber keinesfalls unmöglich. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige und Arbeitsmediziner hinzu, um diesen Zusammenhang nachzuweisen.

Beachten Sie die Verjährungsfrist. Bei einer Berufskrankheit beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren möglicher Ursache Kenntnis erlangt haben, nicht mit der Exposition selbst. Wenn Sie gerade erst erkrankt sind, ist es daher selten zu spät. Haben Sie Zweifel? Fragen Sie uns gern; eine kurze Rückfrage ist kostenlos.

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Auch außerhalb des Betriebsgeländes sind Sie geschützt. Verursachen Sie beispielsweise als Lieferfahrer, Mechaniker, Handelsvertreter oder Chauffeur während der Arbeitszeit einen Verkehrsunfall, haftet Ihr Arbeitgeber. Neben Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist hier auch Artikel 7:611 BGB relevant: der Standard für gute Arbeitgeberschaft.

Gemäß diesem Grundsatz guter Arbeitgeberpflichten muss Ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, die im Straßenverkehr Gefahren ausgesetzt sind, einen angemessenen Versicherungsschutz gewährleisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und Sie werden während der Arbeitszeit in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzt, kann er für Ihren Schaden haftbar gemacht werden, selbst wenn ihn ansonsten keine Schuld trifft. Dies gilt sowohl für Unfälle mit Autos als auch mit Fahrrädern oder Rollern.

Bei regelmäßigem Pendeln ist die Situation komplexer, und der Schutz greift in der Regel nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Fahrt faktisch zur Arbeit gehört. Sind Sie sich unsicher, ob dies auf Sie zutrifft? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie unverbindlich.

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite

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Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihnen entstandenen Schäden. Diese Schäden sind oft viel umfangreicher, als man annimmt. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden. Materielle Schäden umfassen alle Kosten und den Verdienstausfall, die sich in Geld ausdrücken lassen.

  • Einkommensausfall: Im Krankheitsfall zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt für maximal zwei Jahre weiter, in vielen Fällen 70 %. Die Differenz zwischen diesem Betrag und Ihrem vollen Gehalt sowie ein etwaiger weiterer Einkommensausfall stellen einen Folgeschaden dar, den Sie geltend machen können.
  • Medizinische Kosten: Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitation.
  • Reisekosten: Fahrten ins Krankenhaus, zum Physiotherapeuten oder zum Facharzt.
  • Haushaltshilfe und informelle Pflege: Auch die Hilfe, die Familie und Freunde Ihnen kostenlos leisten, zählt dazu.
  • Änderungen: an Ihrem Haus oder Auto, falls dies aufgrund Ihrer Verletzung erforderlich ist.
  • Verzögerung im Studium und Verlust der Selbstständigkeit: Aufgaben, die man nicht mehr selbst erledigen kann.

Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld. Dies ist eine Entschädigung für Schmerzen, Trauer, den Verlust an Lebensfreude und alles, was Ihnen aufgrund der Verletzung nicht mehr möglich ist. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über den Umfang verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht aller Leistungen finden Sie auf der zum Thema Entschädigung.

Wie hoch wird die Entschädigung für Schmerzen und Leiden ausfallen?

Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für Ihr Leid und den Verlust an Lebensqualität. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab: Art und Schwere Ihrer Verletzung, Dauer Ihrer Genesung, ob dauerhafte Beschwerden bestehen, Ihr Alter und die Auswirkungen auf Ihren Alltag, Ihre Arbeit und Ihre Hobbys.

Die Entschädigungssummen variieren in den Niederlanden stark. Bei relativ leichten Verletzungen mit vollständiger Genesung geht es mitunter um einige Hundert bis einige Tausend Euro. Bei schweren und dauerhaften Verletzungen wie Amputationen, Rückenmarksverletzungen oder schweren Hirnverletzungen kann die Entschädigung für Schmerzen und Leiden Zehntausende oder sogar weit über Hunderttausend Euro betragen. Versicherer bieten oft eine zu niedrige Summe an, in der Hoffnung, dass Sie sich damit zufriedengeben. Wir kennen den Wert Ihres Falles und verhandeln, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Lesen Sie mehr über Schmerzensgeld und dessen Berechnung.

Was sollten Sie nach einem Arbeitsunfall tun?

Die Schritte, die Sie nach einem Unfall unternehmen, können später für Ihre Akte von großer Bedeutung sein. Bewahren Sie Ruhe und achten Sie besonders auf die folgenden Punkte.

  • Kümmere dich zuerst um deine Gesundheit: Geh zum Hausarzt oder ins Krankenhaus und lass deine Verletzung immer dokumentieren. Das ist ein wichtiger medizinischer Nachweis.
  • Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber: Stellen Sie sicher, dass der Unfall offiziell registriert wird, beispielsweise im Unfallregister.
  • Melden Sie einen schweren Unfall der niederländischen Arbeitsinspektion: Bei dauerhaften Verletzungen, Krankenhausaufenthalten oder Todesfällen ist Ihr Arbeitgeber zur Meldung des Unfalls verpflichtet. Der Untersuchungsbericht der Arbeitsinspektion ist oft ein wertvolles Beweismittel.
  • Sammeln Sie Beweise: Machen Sie Fotos von der Situation und Ihren Verletzungen und notieren Sie die Namen von Zeugen und Kollegen, die den Vorfall beobachtet haben.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Führen Sie Aufzeichnungen über Ausgaben wie Reisekosten, Medikamente und Unterstützung.
  • Unterschreiben Sie nichts: Treten Sie nicht selbst in Verhandlungen mit dem Versicherer und unterschreiben Sie nichts, bevor es von einem Experten geprüft wurde.
  • Beauftragen Sie schnellstmöglich einen Experten für Personenschäden: Je früher wir eingeschaltet werden, desto stärker ist Ihre Position und desto einfacher ist es für uns, die Beweise zu sichern.

Benötige ich einen Sachverständigen für Personenschäden oder einen Anwalt?

Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe bei einem Arbeitsunfall ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.

Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu holen? Weil der Versicherer auf der anderen Seite des Verhandlungstisches ein Profi ist, dessen einziges Ziel es ist, so wenig wie möglich auszuzahlen. Ohne einen eigenen Experten besteht ein hohes Risiko, dass Ihr Schaden unterschätzt wird und Sie zu wenig erhalten. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt die Schadenssummen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Taktiken der Versicherer.

In vielen Fällen kann Ihnen ein Experte für Personenschäden umfassende Unterstützung bieten. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, beauftragen wir einen spezialisierten Anwalt für Personenschäden. Beachten Sie außerdem die Verjährungsfrist: Ansprüche aus Arbeitsunfällen verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Zögern Sie daher nicht, den ersten Schritt zu unternehmen.

Wir bieten Ihnen gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen Ihnen zustehen. Ein Anruf genügt, um den Streit mit der Versicherung abzugeben und sich wieder ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren.

Worauf haben Sie Anspruch?

Welchen Schadenersatz können Sie geltend machen?

Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.

Medizinische Kosten

Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.

Einkommensverlust

Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.

Schmerz und Leid

Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.

Hausangestellte

Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.

Reise- und Anpassungskosten

Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.

Zukünftige Schäden

Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.

Wie viel ist mein Unternehmen wert?

Richtwerte für Schmerzensgeld je nach Verletzungsart

Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.

Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.

Berechnen Sie Ihren Schaden
Art der VerletzungSchmerzensgeld (Indikation)
Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden)€ 1.500 – € 7.500
Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein)€ 2.500 – € 15.000
Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden€ 7.500 – € 35.000
Hirnverletzung (nicht angeboren)€ 20.000 – € 150.000+
Schwere oder dauerhafte Behinderung€ 50.000 – € 250.000+
Unsere Experten für Personenschäden helfen Ihnen persönlich und kostenlos
Ohne Kosten und Risiko

Wie kann unsere Hilfe kostenlos sein?

Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.

  • Keine Anzahlung, keine Überraschungen im Nachhinein
  • Die Gegenpartei trägt unsere Kosten
  • Sie behalten Ihre volle Entschädigung
Erzähle deine Geschichte
Niederländer für Niederländer

Du bist stärker, als du denkst

Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.

Denian Wielhouwer Eric Schuurbiers Ruud Frau Ilja van Driel

Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner – Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden
  • Ehrliche Beratung über Ihre Chancen, in einfacher Sprache
  • Die Versicherung übernimmt 100 % der Kosten – Sie zahlen nichts.
  • Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab
4,9 aus 951 Bewertungen
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie dabei
Persönliche Betreuung und Aufmerksamkeit

Wir helfen Ihnen dabei

Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.

  • Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
  • Echtes Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Genesungsprozess
  • Wir nehmen Ihnen alle Sorgen und den Papierkram ab
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
Denian Wielhouwer und das Team von Nederland Letselschade
4,9 Durchschnitt
Unsere Geschichte

Ich habe allzu oft gesehen, dass die Opfer ihrem Schicksal überlassen wurden

Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.

Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.

Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden

So funktioniert es

4 Schritte zu Ihrer Entschädigung

Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

1

Kostenlose Aufnahme

Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

2

Haftung übernehmen

Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.

3

Kartenschaden

Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.

4

Maximale Erstattung

Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.

Sie sind nicht allein

Die Menschen, die für dich da sind

Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Denian Wielhouwer
Denian Wielhouwer Gründer

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Eric Schuurbiers
Eric Schuurbiers Registrierter Sachverständiger für Personenschäden

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Ruud
Ruud Anwalt für Personenschäden

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Frau Ilja van Driel
Frau Ilja van Driel Rechtsanwalt

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen

Erfahrungen

Menschen, denen wir bereits geholfen haben

4,9 Sterne Durchschnitt im basierend auf 951 Bewertungen – Betroffene in den gesamten Niederlanden vertrauen unserer Hilfe.

Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation

M Mark de V.Utrecht

Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt

S Sandra K.Rotterdam

Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen

Y Youssef B.Amsterdam

Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung

L Linda H.Eindhoven

Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt

P Peter J.Groningen

Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten

F Fatima E.Den Haag
Ergebnisse

Was wir bereits anderen erzählt haben

Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.

Verkehrsunfall € 48.500 erzählt für unseren Kunden

Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.

Mark · Utrecht
Arbeitsunfall € 112.000 erzählt für unseren Kunden

Sturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.

Peter · Groningen
Medizinischer Fehler € 36.000 erzählt für unseren Kunden

Ein Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.

Sandra · Rotterdam

Die angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.

Warum die Niederlande Personenschaden

Entschlossen, persönlich und immer kostenlos

Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen über Arbeitsunfälle

Kostet es mich Geld, Sie zu beauftragen?
Nein. Im Falle eines berechtigten Anspruchs werden unsere Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der haftenden Partei, in der Regel der Versicherung Ihres Arbeitgebers, getragen. Ein Erstgespräch und die Prüfung Ihres Falles sind stets kostenlos und unverbindlich.
Mein Arbeitgeber sagt, es sei meine eigene Schuld. Stimmt das?
So gut wie nie. Aufgrund der Beweislastumkehr gemäß Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet Ihr Arbeitgeber nur dann, wenn er nachweist, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachgekommen ist. Dieser Rechtsbehelf greift nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – eine äußerst seltene Ausnahme.
Ich befürchte, meinen Job zu verlieren, wenn ich meinen Arbeitgeber haftbar mache. Ist das gerechtfertigt?
Diese Angst ist verständlich, aber unbegründet. Nicht Ihr Arbeitgeber selbst, sondern seine Haftpflichtversicherung kommt für Ihren Schaden auf. Ihm entstehen somit keine Kosten. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass die Haftungsforderung korrekt und respektvoll bearbeitet wird.
Ich bin Zeitarbeiter oder selbstständig. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schützt auch Leiharbeiter, entsandte Arbeitnehmer und freiberufliche Fachkräfte, die Auftragsarbeiten ausführen. Sie können sowohl die Zeitarbeitsfirma als auch das Unternehmen, für das Sie gearbeitet haben (den Entleiher), für Ihren Schaden haftbar machen.
Wie viel Zeit habe ich, um meinen Schadenersatz geltend zu machen?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Arbeitsunfällen nach fünf Jahren. Bei Berufskrankheiten beginnt diese Frist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren Ursache Kenntnis erlangt haben. Warten Sie jedoch nicht zu lange, damit Beweise leicht gesichert werden können.
Ich bin durch Asbest oder meine Arbeit erkrankt. Gibt es noch etwas, was ich tun kann?
Ja. Berufskrankheiten, wie beispielsweise asbestbedingte Erkrankungen, fallen ebenfalls unter die Sorgfaltspflicht Ihres Arbeitgebers. Da die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis der Krankheit beginnt, ist es selten zu spät. Wir helfen Ihnen, den Zusammenhang zwischen Ihrer Arbeit und Ihren Symptomen nachzuweisen.
Mein Arbeitgeber zahlt mir weiterhin mein Gehalt. Habe ich trotzdem Anspruch auf Schadensersatz?
Oft ja. Die Lohnfortzahlung während der Krankheit ist auf maximal zwei Jahre und in der Regel 70 % begrenzt. Die Differenz zwischen Ihrem vollen Gehalt und dem daraus resultierenden Einkommensverlust stellt einen bleibenden Schaden dar, den Sie zusätzlich zu den Kosten für Krankheit, Reisekosten sowie Schmerzensgeld geltend machen können.
Muss ich meinen Unfall der Arbeitsinspektion melden?
Im Falle eines schweren Unfalls, wie etwa einer dauerhaften Verletzung, eines Krankenhausaufenthalts oder des Todes, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, dies der niederländischen Arbeitsinspektion zu melden. Der daraus resultierende Untersuchungsbericht ist oft ein wertvolles Beweismittel für Ihren Fall.

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