Engagierte Spezialisten für Personenschäden, die Ihre Interessen an erste Stelle setzen.
Lernen Sie uns kennenEin Arbeitsunfall? Ihr Arbeitgeber haftet häufig.
Sie haben es nicht gewollt – und müssen nun die Folgen tragen. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung, übernehmen den Kampf mit der Versicherung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Im einen Moment sind Sie noch ganz normal bei der Arbeit, im nächsten steht Ihr Leben Kopf. Schmerz, Unsicherheit und Sorgen um Ihr Einkommen häufen sich. Es ist völlig verständlich, dass Sie sich überfordert fühlen. Aber eines ist sicher: Sie sind stärker, als Sie denken.
Das Gesetz schützt Sie als Arbeitnehmer sehr gut. In den meisten Fällen haftet Ihr Arbeitgeber, selbst wenn Sie dachten, es sei Ihr eigener Fehler. Und das Beste daran: Unsere Hilfe ist für Sie kostenlos. Im Falle einer berechtigten Forderung übernimmt die Versicherung Ihres Arbeitgebers unsere Kosten.
Bei uns landen Sie nicht in einem endlosen Callcenter, sondern sprechen mit einem persönlichen Experten für Personenschäden, der Ihren Fall kennt und Sie persönlich kennt. Jemand, der sich Zeit nimmt, Ihre Geschichte anzuhören und Ihnen in verständlicher Sprache erklärt, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Sie haben mit Ihrer Genesung schon genug zu tun. Wir übernehmen den gesamten Kampf mit der Versicherung für Sie. Wir sorgen dafür, dass Ihr Arbeitgeber haftbar gemacht wird, sammeln die Beweise und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Sie behalten die Kontrolle, wir erledigen die Arbeit.
Jeder Fall ist anders. Klicken Sie auf die Situation, die am besten zu Ihnen passt, um eine individuelle Erklärung zu erhalten – oder schildern Sie uns einfach kurz Ihre Geschichte, und wir finden die passende Lösung für Sie.

Haben Sie sich bei der Arbeit verletzt? Dann ist Ihr Arbeitgeber fast immer für Ihren Schaden haftbar.
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Wir machen Ihren Arbeitgeber auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsgrundlagen haftbar, damit Ihr Schadenersatz geleistet wird.
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Stürze von Leitern, Treppen oder auf rutschigen Böden gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen.
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Haben Sie sich durch eine Maschine ohne ordnungsgemäße Sicherheitsvorkehrungen oder mit unzureichender Bedienungsanleitung verletzt? Dann haftet Ihr Arbeitgeber.
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Selbst wenn ein Kollege den Fehler begangen hat, können Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber wenden, um eine Entschädigung zu erhalten.
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Sind Sie durch Ihre Arbeit erkrankt, beispielsweise durch Asbest oder andere Gefahrstoffe? Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
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Als Zeitarbeiter oder abgeordneter Arbeitnehmer genießen Sie den gleichen Schutz wie ein festangestellter Mitarbeiter.
Weitere InformationenEin Arbeitsunfall, auch bekannt als Berufsunfall, ist ein Unfall, der Ihnen während oder aufgrund Ihrer Arbeit widerfährt. Es handelt sich dabei um ein plötzliches, unbeabsichtigtes Ereignis, das zu einer körperlichen oder seelischen Verletzung führt. Beispiele hierfür sind ein Sturz von einem Gerüst, das Einklemmen in einer Maschine, eine Schnittverletzung, ein Unfall mit einem Gabelstapler oder auch ein Verkehrsunfall während einer Geschäftsreise.
Der Ort Ihres Arbeitsortes spielt keine Rolle. Ob auf einer Baustelle, in einer Fabrik, im Gesundheitswesen, im Lager oder am Schreibtisch: Sobald Sie sich bei der Arbeit verletzen, sprechen wir von einem Arbeitsunfall. Wichtig zu wissen ist, dass auch Unfälle bei Betriebsausflügen, Teamtrainings oder beim Be- und Entladen des Autos unter die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers fallen können.
Viele Menschen neigen nach einem Unfall dazu, sich selbst die Schuld zu geben, etwa durch kurze Unaufmerksamkeit oder einen Fehler. Das niederländische Arbeitsrecht ist jedoch speziell darauf ausgelegt, Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Ein kurzer Konzentrationsverlust gehört zum Arbeitsalltag und fällt nicht in Ihre Verantwortung. Nur schnelles Handeln kann Ihnen viel Ärger ersparen. Lassen Sie daher jeden Arbeitsunfall rechtlich begutachten.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Kernstück des Arbeitsrechts in Bezug auf Arbeitsunfälle ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel verpflichtet Ihren Arbeitgeber zu einer hohen Sorgfaltspflicht: Er muss alles Zumutbare tun, um Sie vor Verletzungen während Ihrer Arbeit zu schützen. Dies umfasst sichere Maschinen, klare Arbeitsanweisungen, angemessene Schutzausrüstung, ausreichende Aufsicht und ein sicheres Arbeitsumfeld.
Das Wichtigste für Sie ist die sogenannte Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass die Gegenseite einen Fehler begangen hat. Bei einem Arbeitsunfall ist es genau umgekehrt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihnen während Ihrer Arbeit ein Schaden entstanden ist. Ihr Arbeitgeber haftet dann, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollständig nachgekommen ist. In der Praxis gelingt dies selten, da die Hürden hoch sind.
Viele Arbeitnehmer scheuen sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz oder aus Loyalität, ihren Arbeitgeber haftbar zu machen. Verständlich, aber unnötig. Ihr Arbeitgeber ist für solche Fälle haftpflichtversichert. Nicht Ihr Arbeitgeber selbst, sondern dessen Versicherung kommt für Ihren Schaden auf. Ihrem Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten, und wir sorgen dafür, dass das Verhältnis weiterhin respektvoll bleibt. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Arbeitgeber haftbar.
Es gibt nur eine Ausnahme, in der Ihr Arbeitgeber von der Haftung befreit ist: wenn er nachweisen kann, dass der Unfall auf Ihre Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Diese Ausnahme kommt in der Praxis jedoch so gut wie nie zum Tragen. Sie betrifft nicht einen gewöhnlichen Fehler oder einen Moment der Unaufmerksamkeit, sondern den Fall, dass Sie sich unmittelbar vor dem Unfall der Fahrlässigkeit Ihres Verhaltens bewusst waren und die Gefahr wissentlich und willentlich in Kauf genommen haben.
Der Richter setzt diese Hürde extrem hoch an. Müdigkeit, Routine, Zeitdruck oder eine Fehleinschätzung gelten nicht als vorsätzliche Fahrlässigkeit. Lassen Sie sich daher niemals von Ihrem Arbeitgeber oder dessen Versicherung einreden, der Unfall sei Ihre eigene Schuld gewesen und Sie würden deshalb keine Entschädigung erhalten. In den allermeisten Fällen ist diese Argumentation rechtlich falsch.
Vielleicht arbeiten Sie nicht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, sondern als Zeitarbeiter, abgeordneter Mitarbeiter, Aushilfskraft oder sogar als Selbstständiger. In diesem Fall denken Sie möglicherweise, dass Sie im Schadensfall keine Rechte haben. Das ist jedoch ein Irrtum. Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass auch das Unternehmen, bei dem Sie die Arbeit ausführen – der Auftraggeber – Ihnen gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat.
Das bedeutet, dass Sie als Zeitarbeiter nicht nur Ihre Zeitarbeitsfirma, sondern auch das einstellende Unternehmen haftbar machen können. Dasselbe gilt für Selbstständige, die Auftragsarbeiten ausführen, die auch von den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens hätten erledigt werden können. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass insbesondere diese flexiblen Arbeitnehmer besonderen Schutz verdienen, da sie häufig an ungewohnten Arbeitsplätzen und mit ungewohnten Maschinen arbeiten.
Das einstellende Unternehmen muss Ihnen dieselben sicheren Arbeitsbedingungen bieten wie seinen eigenen Mitarbeitern. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und Sie verletzen sich, haftet es für Ihren Schaden. Lassen Sie sich also nicht abwimmeln, nur weil Sie keinen unbefristeten Vertrag haben. Ihre rechtliche Position ist deutlich stärker, als Sie vielleicht denken.

Nicht jede arbeitsbedingte Verletzung entsteht durch einen plötzlichen Unfall. Manchmal erkrankt man aufgrund von längerer Belastung am Arbeitsplatz. Beispiele hierfür sind Burnout durch körperliche Überlastung, Gehörschäden durch Lärm, Rückenprobleme durch schweres Heben, Hauterkrankungen durch Chemikalien oder Lungenerkrankungen durch das Einatmen schädlicher Stoffe. Dies bezeichnen wir als Berufskrankheit.
Ein besonders häufiges Beispiel ist die Asbestbelastung. Krankheiten wie das Mesotheliom (Pleurakrebs) können erst Jahrzehnte nach der Belastung auftreten. Selbst dann haftet Ihr Arbeitgeber aufgrund seiner Sorgfaltspflicht, da er Sie vor den Gefahren von Asbest hätte schützen müssen.
Bei Berufskrankheiten spielt der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs eine wichtige Rolle. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Ihre Symptome durch Ihre Arbeit verursacht wurden. Dies ist bei latenten Erkrankungen komplexer als bei einem Arbeitsunfall, aber keinesfalls unmöglich. Gegebenenfalls ziehen wir medizinische Sachverständige und Arbeitsmediziner hinzu, um diesen Zusammenhang nachzuweisen.
Beachten Sie die Verjährungsfrist. Bei einer Berufskrankheit beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrer Erkrankung und deren möglicher Ursache Kenntnis erlangt haben, nicht mit der Exposition selbst. Wenn Sie gerade erst erkrankt sind, ist es daher selten zu spät. Haben Sie Zweifel? Fragen Sie uns gern; eine kurze Rückfrage ist kostenlos.
Auch außerhalb des Betriebsgeländes sind Sie geschützt. Verursachen Sie beispielsweise als Lieferfahrer, Mechaniker, Handelsvertreter oder Chauffeur während der Arbeitszeit einen Verkehrsunfall, haftet Ihr Arbeitgeber. Neben Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist hier auch Artikel 7:611 BGB relevant: der Standard für gute Arbeitgeberschaft.
Gemäß diesem Grundsatz guter Arbeitgeberpflichten muss Ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, die im Straßenverkehr Gefahren ausgesetzt sind, einen angemessenen Versicherungsschutz gewährleisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und Sie werden während der Arbeitszeit in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzt, kann er für Ihren Schaden haftbar gemacht werden, selbst wenn ihn ansonsten keine Schuld trifft. Dies gilt sowohl für Unfälle mit Autos als auch mit Fahrrädern oder Rollern.
Bei regelmäßigem Pendeln ist die Situation komplexer, und der Schutz greift in der Regel nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Fahrt faktisch zur Arbeit gehört. Sind Sie sich unsicher, ob dies auf Sie zutrifft? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie unverbindlich.

Erzählen Sie Ihre Geschichte. Kostenlose Beratung.
Nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Ihnen entstandenen Schäden. Diese Schäden sind oft viel umfangreicher, als man annimmt. Wir unterscheiden zwei Arten von Schäden. Materielle Schäden umfassen alle Kosten und den Verdienstausfall, die sich in Geld ausdrücken lassen.
Darüber hinaus gibt es immaterielle Schäden: Schmerzensgeld. Dies ist eine Entschädigung für Schmerzen, Trauer, den Verlust an Lebensfreude und alles, was Ihnen aufgrund der Verletzung nicht mehr möglich ist. Möchten Sie sich einen ersten Überblick über den Umfang verschaffen? Dann nutzen Sie unseren für Personenschäden . Eine vollständige Übersicht aller Leistungen finden Sie auf der zum Thema Entschädigung.
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für Ihr Leid und den Verlust an Lebensqualität. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab: Art und Schwere Ihrer Verletzung, Dauer Ihrer Genesung, ob dauerhafte Beschwerden bestehen, Ihr Alter und die Auswirkungen auf Ihren Alltag, Ihre Arbeit und Ihre Hobbys.
Die Entschädigungssummen variieren in den Niederlanden stark. Bei relativ leichten Verletzungen mit vollständiger Genesung geht es mitunter um einige Hundert bis einige Tausend Euro. Bei schweren und dauerhaften Verletzungen wie Amputationen, Rückenmarksverletzungen oder schweren Hirnverletzungen kann die Entschädigung für Schmerzen und Leiden Zehntausende oder sogar weit über Hunderttausend Euro betragen. Versicherer bieten oft eine zu niedrige Summe an, in der Hoffnung, dass Sie sich damit zufriedengeben. Wir kennen den Wert Ihres Falles und verhandeln, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Lesen Sie mehr über Schmerzensgeld und dessen Berechnung.
Die Schritte, die Sie nach einem Unfall unternehmen, können später für Ihre Akte von großer Bedeutung sein. Bewahren Sie Ruhe und achten Sie besonders auf die folgenden Punkte.
Das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Professionelle Hilfe bei einem Arbeitsunfall ist für Sie kostenlos. Dies ist in Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die angemessenen Kosten der Rechtsberatung werden aus Ihrem Schadensersatz gedeckt und im Falle einer berechtigten Haftungsklage von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Sie müssen also kein eigenes Geld ausgeben.
Warum ist es dennoch ratsam, sich Hilfe zu holen? Weil der Versicherer auf der anderen Seite des Verhandlungstisches ein Profi ist, dessen einziges Ziel es ist, so wenig wie möglich auszuzahlen. Ohne einen eigenen Experten besteht ein hohes Risiko, dass Ihr Schaden unterschätzt wird und Sie zu wenig erhalten. Ein erfahrener Experte für Personenschäden kennt die Schadenssummen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Taktiken der Versicherer.
In vielen Fällen kann Ihnen ein Experte für Personenschäden umfassende Unterstützung bieten. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, beauftragen wir einen spezialisierten Anwalt für Personenschäden. Beachten Sie außerdem die Verjährungsfrist: Ansprüche aus Arbeitsunfällen verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Zögern Sie daher nicht, den ersten Schritt zu unternehmen.
Wir bieten Ihnen gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen Ihnen zustehen. Ein Anruf genügt, um den Streit mit der Versicherung abzugeben und sich wieder ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren.
Ein Personenschaden umfasst mehr als nur Ihre Arztrechnung. Wir erfassen alle Ihre Schäden – auch solche, die Sie selbst vielleicht übersehen.
Selbstbeteiligung, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel und alle anderen Kosten Ihrer Genesung.
Verdienstausfall, geringere Sozialleistungen oder verpasste Aufträge, weil Sie (teilweise) arbeitsunfähig sind.
Entschädigung für die Schmerzen, den Kummer und den Verlust an Lebensfreude, die durch Ihre Verletzung verursacht wurden.
Die Kosten für Hilfe zu Hause und für die Pflege, die Sie aufgrund Ihrer Verletzung benötigen.
Reisekosten zum Arzt und Krankenhaus sowie Umbaukosten an Ihrem Haus oder Auto.
Schäden, die Ihnen auch nach der Einigung weiterhin entstehen, wie beispielsweise dauerhafter Einkommensverlust oder fortlaufende Pflegebedürftigkeit.
Schmerzensgeld ist Ihre Entschädigung für Schmerz, Trauer und den Verlust an Lebensfreude. Hinzu kommen materielle Schäden: medizinische Kosten, Einkommensverlust, Haushaltshilfe und zukünftige Schäden.
Die unten aufgeführten Beträge sind Richtwerte (z. B. ANWB Smartengeldgids). Ihre Situation ist individuell – wir berechnen Ihren vollen Schadenersatz kostenlos.
Berechnen Sie Ihren Schaden| Art der Verletzung | Schmerzensgeld (Indikation) |
|---|---|
| Schleudertrauma (leichte Nackenbeschwerden) | € 1.500 – € 7.500 |
| Knochenbruch (Arm, Handgelenk oder Bein) | € 2.500 – € 15.000 |
| Anhaltende Rücken- oder Nackenbeschwerden | € 7.500 – € 35.000 |
| Hirnverletzung (nicht angeboren) | € 20.000 – € 150.000+ |
| Schwere oder dauerhafte Behinderung | € 50.000 – € 250.000+ |
Es ist ganz einfach: Das Gesetz sieht vor, dass der Haftende – fast immer ein Versicherer – auch Ihre Rechtskosten übernimmt. Daher tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko und erhalten Ihre Entschädigung zu 100 %.
Nach einem Unfall fühlt man sich gegenüber der Versicherung oft machtlos. Das muss nicht sein. Wir sind ein niederländisches Team von Experten für Personenschäden und setzen uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Sie ein. Schildern Sie uns kurz den Vorfall, und wir helfen Ihnen, wieder nach vorn zu blicken.
Sie erhalten persönliche Unterstützung von erfahrenen, zertifizierten Experten für Personenschäden.
„Sie haben mir alles abgenommen und eine gute Entschädigung organisiert. Sie haben sich wirklich um meine Situation gekümmert – ich habe mich endlich gehört gefühlt.“– Mark de V., Utrecht
Bei Personenschadensfällen kommt es auf die persönliche Betreuung an. Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer: Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht, Ihre Situation verständlich erklärt und Ihnen die Auseinandersetzung mit der Versicherung abnimmt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie wieder auf die Beine kommen – denn Sie sind stärker, als Sie denken.
Zu viele Verletzte sahen sich einem Versicherer gegenüber, der über alle Zeit und das nötige Wissen verfügte – was nicht der Fall war. Infolgedessen erhielten sie weit weniger Entschädigung, als ihnen zustand, oder sie gaben auf. Das musste sich ändern.
Deshalb habe ich Nederland Letselschade gegründet: ein niederländisches Team, das für Sie . Kein Callcenter, kein Kleingedrucktes. Ein fester Ansprechpartner, der Sie kennt, Ihre Situation verständlich erklärt und sich so lange für Sie einsetzt, bis Ihr Schaden vollständig ersetzt ist. Kostenlos, denn unsere Hilfe wird von der Versicherung bezahlt.
Denian Wielhouwer Gründer Niederlande Personenschaden
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Sie schildern uns den Vorfall. Wir prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wir machen in Ihrem Namen die Gegenpartei oder deren Versicherung für Ihre Verletzung haftbar.
Wir berechnen Ihren gesamten Schaden: Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld und zukünftige Schäden.
Wir verhandeln bis zum Maximum und sorgen dafür, dass der Betrag am Ende auf Ihrem Konto landet.
Kein Callcenter, sondern erfahrene Spezialisten für Personenschäden, die sich persönlich um Ihren Fall kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen – wir regeln die rechtlichen Angelegenheiten

Ich berechne Ihren Schadenersatz im Detail, damit Sie das erhalten, worauf Sie Anspruch haben

Achten Sie genau auf Ihre Rechte, aber behalten Sie auch den Menschen dahinter im Blick

Wenn nötig, werde ich vor Ihnen vor Gericht erscheinen
Nach meinem Verkehrsunfall fühlte ich mich völlig hilflos. Sie nahmen mir alles ab und sorgten für eine großzügige Entschädigung. Sie kümmerten sich wirklich um meine Situation
Schnelle Antwort, klare Erklärung in einfacher Sprache und ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe mich in einer schwierigen Zeit wirklich gut aufgehoben gefühlt
Nach einem Arbeitsunfall dachte ich, ich hätte keine Chance. Doch mir wurde der Schaden vollständig ersetzt. Ich bin sehr dankbar für die Bemühungen
Ich wurde beim Radfahren von einem Auto angefahren und wusste nicht, was ich tun sollte. Ein Anruf genügte, und alles ging in Bewegung. Hervorragende Unterstützung
Der Versicherer bot zunächst viel zu wenig an. Dank ihrer Expertise wurde letztendlich ein wesentlich höherer Betrag ausgezahlt
Persönlich, engagiert und immer erreichbar. Ich habe stets eine ehrliche Antwort erhalten, selbst in schwierigen Zeiten
Echtes Geschäft, echte Ergebnisse. Sie zahlen nichts – Sie behalten Ihre volle Gebühr.
Beim Radfahren wurde ich von hinten angefahren, was zu dauerhaften Nackenbeschwerden führte. Wir konnten den vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden erstreiten.
Mark · UtrechtSturz von einem Gerüst aufgrund eines unsicheren Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber wurde für haftbar befunden; Verdienstausfall und Genesungskosten wurden vollständig erstattet.
Peter · GroningenEin Fehler während der Operation führte zu einer langwierigen Genesungszeit. Wir konnten die Haftung nachweisen und eine angemessene Entschädigung veranlassen.
Sandra · RotterdamDie angegebenen Beträge sind Beispiele aus anonymisierten Fällen. Wie viel ist Ihr Fall wert? Machen Sie den kostenlosen Personenschaden-Check.
Wir streben nach maximalem Ergebnis – und legen dabei größten Wert auf Ihre Bedürfnisse.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen? Rufen Sie uns unter 085 0048550 an oder kontaktieren Sie uns per WhatsApp.
Völlig unverbindlich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Je früher Sie Ihren Fall melden, desto stärker ist Ihre Position. Der erste Schritt ist völlig unverbindlich.